ZitatOriginal geschrieben von h00ligan
Vollkommen korrekt.
ok,
so ist mir das auch lieber, will ohne das sx nicht mehr sein :>
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ZitatOriginal geschrieben von h00ligan
Vollkommen korrekt.
ok,
so ist mir das auch lieber, will ohne das sx nicht mehr sein :>
ZitatOriginal geschrieben von h00ligan
Siemens gibt auf die Endgeräte 2 Jahre Garantie. Außerdem kann man Garantieansprüche bei solchen Waren nur beim Hersteller geltend machen, mit dem Händler hat das nichts zu tun - denn der ist für die Gewährleistung zuständig, was nunmal zwei Paar Schuhe sind.
Das einzige, was du zur Garantieabwicklung bei Siemens brauchst, ist die Rechnung vom Händler. Alles andere wird dir dann an der Hotline erklärt (Nummer steht im Handbuch).
*Klugscheissmodus on*
Gewährleistung ist gesetzlich = Siemens/BenQ 2 Jahre
Garantie ist freiwillig = bei Neuwagen z.B. das freiwillige 3. Jahr
*Klugscheissmodus off*
ZitatOriginal geschrieben von supersiggi
Chief - h00ligan hat es schon richtig gesagt. Für die Gewährleistung ist der Händler zuständig (nicht Siemens/BenQ), die Garantie gewährt der Hersteller.
Weitere Details und Unterschiede zwischen Garantie/Gewährleistung findest Du über die Suche....
Sorry das ist definitiv falsch ! Schau mal bitte ins BGB. Eine Garantie ist eine freiwillige Sache. Siemens/BenQ gibt keine Garantie, sondern hat eine Gewährleistung von 2 Jahren. Das Thema mit der Gewährleistung ist seit der letzten Schuldrechtsreform auch nicht mehr so einfach. In den ersten 6 Monaten geht man davon aus, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Nach den 6 Monaten, sprich 6-24, muss der Käufer die Mangelhaftigkeit nachweisen.
Da man im Netz ohne einen Link auf wenig Glaube stösst bitte:
Ach ja
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Chief
Sorry das ist definitiv falsch ! Schau mal bitte ins BGB. Eine Garantie ist eine freiwillige Sache. Siemens/BenQ gibt keine Garantie, sondern hat eine Gewährleistung von 2 Jahren. Das Thema mit der Gewährleistung ist seit der letzten Schuldrechtsreform auch nicht mehr so einfach. In den ersten 6 Monaten geht man davon aus, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Nach den 6 Monaten, sprich 6-24, muss der Käufer die Mangelhaftigkeit nachweisen.
Da man im Netz ohne einen Link auf wenig Glaube stösst bitte:
Ach ja
Ich glaube, Du hast da einige Sachen verdreht bzw. selbst nicht ganz verstanden.
Lies mal das Gesetz und dann lies mal die von Dir zitierten Links, und im Anschluss daran das was Du geschrieben hast...
ZitatOriginal geschrieben von Chief
Sorry das ist definitiv falsch !
Nein, ist es nicht.
ZitatOriginal geschrieben von Chief
Schau mal bitte ins BGB. Eine Garantie ist eine freiwillige Sache.
Niemand hat etwas anderes behauptet.
ZitatOriginal geschrieben von Chief
Siemens/BenQ gibt keine Garantie, sondern hat eine Gewährleistung von 2 Jahren.
Informier dich bitte, bevor du derart verdrehte Aussagen in die Welt setzt. Siemens gibt seit 2002 freiwillig 2 Jahre Garantie auf seine Endgeräte, BerQ hat daran nichts geändert. Mit der Gewährleistung hat der Hersteller rein garnichts zu tun - Gewährleistung muß der Verkäufer gewähren, nach geltendem Recht ist sie auf 2 Jahre Dauer mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten beschränkt.
ZitatOriginal geschrieben von Chief
Da man im Netz ohne einen Link auf wenig Glaube stösst bitte:
Ach ja
Hast du dir die Links mal durchgelesen? Da steht genau das drin, was ich geschrieben habe.
ZitatOriginal geschrieben von eviltom
Ich glaube, Du hast da einige Sachen verdreht bzw. selbst nicht ganz verstanden.
Lies mal das Gesetz und dann lies mal die von Dir zitierten Links, und im Anschluss daran das was Du geschrieben hast...
Ähm.. Zitat ich "Garantie ist freiwillig = bei Neuwagen z.B. das freiwillige 3. Jahr"
Zitat Link "Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden."
Sehe nicht das ich etwas verdreht habe. Aber gut, lassen wir das Thema.
Viele Grüße
Chief
ZitatOriginal geschrieben von Chief
Sehe nicht das ich etwas verdreht habe.
Natürlich hast du etwas verdreht. Du hast die freiwillige 2jährige Garantie, die vom Hersteller auf die Endgeräte gegeben wird, vollkommen ausgeblendet und stattdessen mit der 2jährigen Gewährleistung durcheinandergebracht, mit der der Hersteller nichts zu tun hat.
ZitatOriginal geschrieben von Chief
Ähm.. Zitat ich "Garantie ist freiwillig = bei Neuwagen z.B. das freiwillige 3. Jahr"
Zitat Link "Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden."
Sehe nicht das ich etwas verdreht habe. Aber gut, lassen wir das Thema.
Viele Grüße
Chief
Wenn man Deiner Ansicht folgen würde, dann müsste Siemens/BenQ Händler sein, ist es aber nicht, sondern der Hersteller. Insofern trifft Siemens/BenQ auch keine Gewährleistungspflicht.
Bei der Frage nach Garantien solltest Du gerade Dein letztes Zitat nochmal durchlesen. Da steht doch, dass Hersteller als auch Händler Garantien geben können.
Unabhängig davon, ob der Händler irgendwelche freiwilligen Garantien gegeben hat, in vorliegendem Falle existiert der Händler nicht mehr. An wen soll man sich dann wenden und mit welcher Anspruchsgrundlage?
Da Siemens/BenQ kein Händler ist, kann man nur über etwage Garantieansprüche ran. Nunmehr müsste man überprüfen, ob Siemens/BenQ im Rahmen seiner Garantiebedingungen überhaupt Garantie, auf was Garantie und wie lange Garantie gewährt.
Dann sollte man überprüfen, ob in vorliegendem Falle die Voraussetzungen gegeben sind und erst dann kann man sich zur Durchsetzung der Garantieansprüche an den Hersteller, sprich Siemens/BenQ wenden.
ZitatOriginal geschrieben von Chief
Sorry das ist definitiv falsch ! Schau mal bitte ins BGB. Eine Garantie ist eine freiwillige Sache. Siemens/BenQ gibt keine Garantie, sondern hat eine Gewährleistung von 2 Jahren.
Soso...
Der BGB regelt die Verhältnisse zwischen Käufer & Verkäufer. Jetzt stellt sich nur noch die Frage, wer der Verkäufer ist - Siemens oder der Händler?
Was steht eigentlich in der Gebrauchsanleitung - Garantiebestimmungen oder Gewährleistungsbestimmungen?
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