Rechtslage bei geklauter Elektronik

  • Hallo,


    Leider bin ich Opfer von Hehlern geworden. Mir wurde ein Gerät verkauft, unter dem Vorwand dass es normal erworben wurde. Es hat sich herrausgestellt dass dieses Gerät geklaut wurde. Diese Situation ist total überraschend für mich. Ich hätte mir sowas nie träumen lassen. Welche Pflichten habe ich jetzt:


    Muss ich zur Polizei gehen und alles melden, oder was soll ich tun um mich weiterhin nicht Strafbar zu machen.


    Kann ich irgendwie zur Rechenschaft gezogen werden?


    Danke euch!

    xcommunica

  • So einen Fall kenn ich, leider sogar aus eigener Erfahrung.
    Hatte damals eine D-Box bei einem Bekannten gekauft, die hat damals glaub ich 800 Mark neu gekostet, und ich habe ihm 600 bezahlt. Gut, Rechnung lag nicht bei, aber war alles Original usw, ich hab einfach nicht drüber nachgedacht und vertraut. Irgendwann hat dann die Polizei bei mir angeklingelt, und nach Aushändigung des Gerätes gefragt. Habe ich natürlich sofort rausgegeben, also nicht nur D-Box und Geld weg, sondern auch eine Anklage wegen Verdacht auf Hehlerei. Der Bekannte hatte anscheinend noch sehr viele andere Sachen aus einer Firma geklaut und wurde erwischt. Und mich hat er dann angeschwärzt.


    Das Heftigste: Ich, bekennender Elektro/Hifi Freak, hatte natürlich diverse Sachen in meinem Zimmer stehen. Nun wollte die Herren in Grün von jedem Gerät eine Quittung sehen, sonst hätten sie es auch einfach auf Verdacht erstmal mit einsacken können. Diese archiviere ich aber zum Glück.


    War dann bei der Polizei eine Aussage machen, dass ich mir des Sachverhaltes nicht bewusst war, und ja auch einen Preis bezahlt habe, der sich an einem Neugerät orientiert (ein geklautes Gerät wird idR für einen Bruchteil des O-Preises verscherbelt). Anklage wurde dann irgendwann drauf eingestellt.


    Trotzdem, alles sehr unangenehm und ich habe daraus gelernt!
    Ich war eben jung und hatte das Geld..


    Also strafbar machst du dich auf jeden Fall, denn wie sagt man so schön: Unwissen schützt vor Strafe nicht. Wobei, in dem Fall weisst du es ja sogar..

  • Ich würde auch sagen, am Besten meldest du das direkt der Polizei. Natürlich besteht die Möglichkeit, dass es nie rauskommt, aber darauf sollte man natürlich nicht spekulieren.


    Alternative (deren Erfolgsaussichten aber sicher nicht sehr groß sind):


    Du versuchst, den Handel bei dem Verkäufer rückgängig zu machen (Ware und Geld zurück), sodass du wenigstens dein Geld wiederhast, und dann der Polizei melden, dass derjenige Hehlerware verkauft (wobei das dir dann natürlich freisteht).

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • @Shani


    Wobei natürlich noch zu klären wäre, ob er sich dadurch nicht trotzdem oder gerade strafbar gemacht hat, in dem er das Ganze dem Hehler in vollem Wissen wieder zurück gegeben hat.

  • @ Dexter:


    Schau Dir mal das Schreiben der Staatsanwaltschaft an, in welchem Dir die Einstellung des Verfahrens mitgeteilt wurde. Ist dort § 170 Abs. 2 StPO genannt? Dann hat man Dir Deine Erklärungen vor der Polizei geglaubt. Und damit ist dann auch Deine Behauptung widerlegt, man mache sich in jedem Falle strafbar. Denn richtig ist, dass Unwissen sehr wohl vor Strafe schützen kann.

  • Richtig ist erstmals an einer geklauten Ware erwirbt man lediglich besitz nicht Eigentum. Der Besitz ist unrechtmäßig und daher zu melden.

  • Natürlich, in dem Falle müsste man schon verheimlichen, dass man das Gerät anfangs beim Hehler (wenn auch unbewusst) gekauft hat und der Hehler dürfte das nicht aussagen.


    Daher schrieb ich auch, dass dies wahrscheinlich nicht von Erfolg gekrönt sein würde.
    Natürlich würde ich auch eher empfehlen, das direkt der Polizei zu melden (wie ich ebenfalls schrieb), diese Alternative war eher dazu gedacht, wenigstens noch das Geld wiederzubekommen (da Dexter schrieb, er bekam es in seinem Falle nicht zurück), denn als unwissender Käufer kann man ja auch nichts dafür, dass es Hehlerware ist, und dann auf sein Geld verzichten zu müssen, finde ich auch nicht fair.

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • ashd


    Das Schreiben habe ich leider nicht mehr, ist schon fast 10 Jahre her. Das Strafverfahren wurde zwar eingeleitet, aber aus Mangel an Beweisen eingestellt. So zumindest meine Erinnerung. Definitiv kann ich es dir sicher nicht sagen..


    Könnte höchstens mal beim Freund und Helfer anfragen ;)

  • Lass mich mal versuchen, meine langsam anstaubenden Strafrechtskenntnisse wieder auszugraben.
    Der Hehlerei selbst hast Du Dich sicher nicht strafbar gemacht, insoweit sollten wir uns alle einig sein - die setzt schließlich Kenntnis der illegalen Herkunft voraus, § 259.
    Andererseits mußt Du das Gerät auf Aufforderung auch sicherlich herausgeben, sonst Geldwäsche § 261.
    Die Frage ist, mußt Du von Dir aus tätig werden, um Dich nicht strafbar zu machen? Ich denke nicht. §261 sagt das nicht aus, im Gegenteil, Absatz 2 2. sagt ja aus, dass Strafbarkeit nur vorliegt, wenn Du die (illegale) Herkunft der Sache gekannt hast, als Du sie bekomen hast - dem war ja aber nicht der Fall.
    §138-140 zeigen, dass es auch keine generelle Pflicht zur Anzeige von Straftaten hast - von daher ist es imho nicht strafbar, wenn Du Dich einfach nur ruhig verhälst, nix tust und das Gerät weiter verwendest.
    Was Du nicht tun darfst ist, es verkaufen - aber ansonsten dürfte es keine Pflichten geben über die Hinaus, die Dir Dein Gewissen auferlegt...

    Die Mehrheit? Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen'gen nur gewesen. Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat? Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl? Er muss dem Mächtigen, der ihn bezahlt, um Brot und Stiefel seine Stimm verkaufen. Man soll die Stimmen wägen und ncht zählen; Der Staat muss untergehn, früh oder spät, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.
    (Friedrich Schiller, Demetrius)

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