Briefmarkenspezis hier? - Fälschungen gekauft

  • Moin,


    vielleicht ist ja unter den zig Tausend TTlern der ein oder andere, der sich mit sowas auskennt.


    Mein Vater hat über einen längeren Zeitraum von einem Hamburger Briefmarkenhändler Briefmarken gekauft, um seine Sammlung zu vervollständigen.
    Konkret geht es hier um Marken aus der Inflationszeit, die nur jeweils drei Monate im Umlauf waren.
    Daher sind gut erhaltene gebrauchte Marken mit entsprechendem Poststempel aus der Zeit recht selten und teuer.


    Bei der letzten Lieferung des Händlers kam meinem Vater die Sache komisch vor und er wandte sich an einen vereidigten Gutachter.
    Dieser entlarvte die Stempel auf allen zum Gutachten übersandten Marken als Fälschungen.
    Die Marken sind zwar echt, aber der Poststempel, der die Marken erst wertvoll macht, ist gefälscht.
    Statt mehrerer Hundert Euro sind die Marken nur wenige Cent wert.
    Die Marken wurden vom Prüfer auf der Rückseite mit einem kleinen Stempel versehen, der Aufschluss über die Qualität der Marke gibt.
    Dazu ist er verpflichtet und es ist so üblich bei Briefmarken, die zum Prüfen gegeben werden.


    Der Händer weigert sich nun, die geprüften Marken zurück zu nehmen, da sie den Stempel des Prüfers tragen.
    Irgendwo im Kleingedruckten seiner AGB ist dies wohl auch nachzulesen.
    Ob der Passus rechtlich haltbar ist, weiß ich nicht.
    Wegen des Stempels kann er die Marken ja nun nicht mehr an den nächsten Dummen verkaufen.


    Mein Vater ist offensichtlich etwas zu blauäugig an die Sache herangegangen.
    Dem Prüfer ist der Händler wegen seiner krummen Touren bekannt.


    Wie kann man jetzt weiter vorgehen?
    Kann man Anzeige wegen Betruges bei der Polizei erstatten?
    Warum darf der Händler seine Fälschungen, die er als echt verkauft, in den Handel bringen?
    Wie kann man dem Händler das Handwerk legen?
    Wenn der Händler als Betrüger bekannt ist, warum darf er immer noch als Händler firmieren?


    Es gibt wohl einen Bundesverband der Briefmarkensammler.
    An ihn wird mein Vater sich morgen wenden.


    Ich würde mich über "sachdienliche" Tipps freuen :)


    Willi

  • Re: Briefmarkenspezis hier? - Fälschungen gekauft


    Bin kein "Spezi" aber wenn ich trotzdem darf... ;)


    Zitat

    Original geschrieben von WilliW
    Kann man Anzeige wegen Betruges bei der Polizei erstatten?


    Aber wieso denn nicht, ist doch eindeutig erwiesen.


    Zitat

    Warum darf der Händler seine Fälschungen, die er als echt verkauft, in den Handel bringen?


    Solange es Leute gibt die das nicht merken, wird ihn das wohl nicht jucken. :rolleyes:


    Zitat

    Wie kann man dem Händler das Handwerk legen?


    Anzeigen.


    Zitat

    Wenn der Händler als Betrüger bekannt ist, warum darf er immer noch als Händler firmieren?


    Ist die Frage ob da jemand schonmal was unternommen hat oder der dem Gutachter nur so bekannt war.

  • Moin,


    danke für Deine Antwort.
    Nach meinem (hoffentlich) gesunden Menschenverstand würde ich an Vaters Stelle auch umgehend versuchen, die noch nicht geprüften Marken zurück zu geben und das Geld zurück zu erhalten.
    Anschließend würde ich mit dem Gutachten Anzeige erstatten.


    Soweit so schlecht.
    Es stellt sich mir nur die Frage, ob bei Briefmarken vielleicht noch die ein oder andere Lücke in unserem Rechtssytem vorhanden ist, die dem Händler derartige Machenschaften zubilligen.


    Willi

  • Und was ist mit den schon vorhandenen Briefmarken, die dein Vater gekauft hat? Kann ja sein, dass da auch einige Fälschungen dabei sind.. :(


    Das ist echt eine Schweinerei sowas...

    16610LV

  • Als Rechtslaie würde ich mal behaupten, das ist doch ein eindeutiger Fall. Eindeutiger geht es doch überhaupt nicht mehr, oder irre ich?


    Also ab zur Polizei bzw. Anwalt und Anzeige wegen Betrugs erstatten. Wenn der sowas häufiger macht, wird es die Staatsanwaltschaft auch interessieren. Sind ja nicht gerade geringe Summen die da rumgehen.

  • Es dürfte dem Verkäufer kaum möglich sein, per AGB eine Vereinbarung dahingehend zu schließen, als er zur Rücknahme gefälschter Marken mit entsprechender Kennzeichnung durch Stempel nicht verpflichtet ist und somit auch den Kaufpreis nicht rückerstatten muss. Eine derartige Klausel dürfte schlicht unwirksam sein.


    Der Verkäufer hat kein schützenswertes Interesse daran, die gefälschten Marken unversehrt zurückzuerhalten. Ein solches Interesse bestünde nur im Weiterverkauf der Fälschungen und dieses Interesse kann nicht geschützt werden.


    Z.

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Moin,


    inzwischen habe ich die AGB auch online gefunden:

    Zitat

    5. Gutachten und Prüfungen
    Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung und vielfältigen Beziehungen zu den Prüfern und Gutachtern sind wir in der Lage, diese Aufträge für unsere Kunden schnell und präzise und insbesondere preiswert abzuwickeln. Wir behalten uns vor, eine Prüfung oder Begutachtung zu vermitteln oder selbst dem Prüfer oder Gutachter die Marke vorzulegen. Die Beauftragung von Gutachtern oder Prüfern durch Kunden führt häufig wegen Unklarheit des Prüfauftrages oder wegen Schwierigkeiten bei der Auslegung der Prüfordnung zu Unzuträglichkeiten, die aber durch eine Abwicklung über uns leicht vermieden werden.


    Zitat

    Wir haften nicht für Mängel, die durch Veränderungen oder Beschädigungen der Marken nach Übergabe, wie z.B. das Entfernen von Falzen, Falz- oder Papierresten, das Wässern, die Behandlung mit Chemikalien oder das Anbringen oder Entfernen von Zeichen jeder Art einschließlich Prüfzeichen, entstehen.


    Diese beiden Passagen sind imho rechtlich nicht haltbar, bzw. würden mich als Kunden abschrecken.
    Wobei bez. der zweiten Passage noch zu klären wäre, ob das Anbringen eines korrekten Prüfzeichens ein Mangel ist.
    Immerhin verweigert der Händler ja die Rücknahme der Marken mit Hinweis auf diesen Passus.


    Willi

  • Zunächst mal - von Betrug kann man bekanntlich erst reden, wenn nicht nur gefälschte Ware verkauft wurde, sondern dies wissentlich geschah. Ob das hier der Fall ist oder nicht, kann wohl keiner von uns beurteilen. Deshalb mal flache Bälle mit Aussagen wie "glasklarer Fall" usw. Nur weil irgendwer (hier der Prüfer) behauptet der Händler sei dafür bekannt heißt ja nicht, dass dem auch wirklich so ist!
    Aber: um das zu herauszufinden und Deinem alten Herrn die Möglichkeit zu eröffnen, evtl. sein Geld zurück zu bekommen, sollte er schon Anzeige erstatten. Vorteil davon: Die Staatsanwaltschaft ermittelt den Fall von Amts wegen, und er müsste nicht das Risiko eine zivilgerichtlichen Verfahrens auf sich nehmen, indem er auf Wandlung oder Schadensersatz gegen den Händler klagt. Das wäre zwar sicher nicht aussichtslos, da ich die AGB in Bezug auf das Anbringen von Prüfzeichen auch für rechtlich unzulässig halte, aber halt erstmal etwas, womit ihr in Vorleistung gehen müßtet bzgl. Gerichts- und Anwaltskosten.
    Sollte der Händler wegen Betrug o.ä. verurteilt werden, dürfte das überflüssig sein und Schadensersatz nach §826 BGB i.V.m. §263 StGB leichter zu holen sein. Wenn nicht (und dann noch was zu holen sein bei dem Händler) bleibt der Weg immer noch offen.


    edit: willi - der Prüfer war einer der einschlägig Bekannten in dem Bereich, oder? Gehe ich jetzt einfach mal von aus...

    Die Mehrheit? Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen'gen nur gewesen. Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat? Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl? Er muss dem Mächtigen, der ihn bezahlt, um Brot und Stiefel seine Stimm verkaufen. Man soll die Stimmen wägen und ncht zählen; Der Staat muss untergehn, früh oder spät, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.
    (Friedrich Schiller, Demetrius)

  • Zitat

    Original geschrieben von WilliW
    Immerhin verweigert der Händler ja die Rücknahme der Marken mit Hinweis auf diesen Passus.


    Geh mal zu nem RA. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass dieser Passus in den AGB's schlicht unwirksam ist, gerade in bezug auf gefälschte Ware.


    Ich würd dem Händler freundlich aber bestimmt anbieten, dass ich der Rückabwicklung, weil ich so ein netter Mensch bin, zustimme. Ist er schlau, bedankt er sich dann und schiebt das Geld rüber.


    Ist er nicht schlau, hat er am nächsten Morgen Polizei, Staatsanwaltschaft und alle sonstigen Institutionen, die ich so finden kann, wegen Betruges, handeln mit eventueller Heelerware, etc. am Hals.


    So wie ich das sehe, ist nicht Dein Vater im Zugzwang, sein Geld wieder zu bekommen, sondern der Händler im Zugzwang, seinen Arsch zu retten!


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Moin,


    wie ich inzwischen weiß, ist mein Vater als zahlendes Mitglied in irgendeinem Briefmarkenverein auch Mitglied im Bundesverband.
    Dieser hat wohl einen Rechtsanwalt, der sich mit sowas befasst (vielleicht sogar kostenlos - keine Ahnung).
    Leider ist dieser RA erst am Montag wieder erreichbar.
    Schaun mer mal......


    Willi

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