Betrug mit 128MB SD-Karten bei ebay? Sammelthread zum Verkäufer breitseite 05

  • So, nun haben Herr F. und Frau Z. wohl endgültig bewiesen, in betrügerischer Absicht gehandelt zu haben.


    Daher würde mich interessieren, wer schon Strafanzeige und Strafantrag gestellt hat. Bitte auch dazuschreiben wo, bei Polizei oder Staatsanwaltschaft.



    Die Zögernden kann ich nur auffordern, sich zunächst auch mit einer Strafanzeige gegen die Beteiligten zur Wehr zu setzen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    So, nun haben Herr F. und Frau Z. wohl endgültig bewiesen, in betrügerischer Absicht gehandelt zu haben.


    Ist da was an mir vorbei gelaufen, oder womit haben die das bewiesen?

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • booner: Was meinst du damit?


    Also, hab jetzt mal die Strafanzeige an diejenigen geschickt, die mir auf meine Mailing-Aktion geantwortet hatten. Sorry, falls Mitleser oder Mitglieder von TT die Mail ebenfalls bekommen hatten, ich konnte das nicht so genau trennen; die Mail ging an 60 Geschädigte.

    Die Klugheit hat mich verfolgt, aber ich war schneller!

  • Muss ich den vollen Namen in der Strafanzeige angeben ?
    Also von "Mario" und "Sebastian" hab ich den Nachnamen jedoch von "Carmela" fehlt mir der Nachname. Außerdem fehlen mir etliche Adressdaten. Vielleicht hab ich im Thread nicht aufgepasst aber mein Email Postfach hab ich leider durch eine Formatierung nicht gesichert gehabt, somit sind alle meine Emails weg.
    Könnte mir vielleicht jemand die Daten zukommen lassen ?

  • Moin Moin,


    booner: Habe gestern 22.11. meinen Brief mit der Anzeige an die Staatsanwaltschaft Köln rausgeschickt, nachdem die Frist zur Rückzahlung am Freitag 18.11. abgelaufen war. Ich denke, da die StA Köln eh örtlich zuständig ist, ist der Weg am kürzesten, bevor Anzeigen erst die Reise durch die Repulik machen müssen. So kommt gleich alles gebündelt dort an und spätestens nach 3-4 Anzeigen sollte es dort klingeln ;-)


    Im übrigen war auch auf meinem Kontoauszug von heute Abend 23.11. ca. 18:50 Uhr immer noch kein Geld trotz der Versprechung der Rückzahlung drauf. Vielleicht spart ja da schon jemand für die Kosten eines Verteidigers ;-).


    Viele Grüße aus dem Norden


    Kai

  • Jetzt müsste wohl noch von jedem Geschädigten ein gerichtlicher Mahnbescheid, Grund: ungerechtfertigte Bereicherung, beantragt werden. Durch den Betrugsprozess an sich sehen die Geschädigten nämlich kein Geld, dass muss jeder selbst zurückfordern. @bboner: wie ist denn hier die örtliche Zuständigkeit im BGB geregelt: Gericht am Ort des Verkäufers oder des Käufers?

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Ist da was an mir vorbei gelaufen, oder womit haben die das bewiesen?


    Vielleicht etwas unsauber formuliert:


    Nicht Herr F. oder Frau Z., sondern derjenige, der mit uns von Anfang an in email-Kontakt stand, also nach eigenen Angaben Herr H. hat durch das erneute Verstreichenlassen der Rückzahlungsfrist seine Täterschaft bzw. Tatbeteiligung nochmals verdeutlicht.


    Jemand der fahrlässig in solche Machenschaften gerät oder gar selbst "Opfer" ist würde eine solche Wiedergutmachungsgelegenheit nicht einfach verstreichen lassen.



    Zitat


    Jetzt müsste wohl noch von jedem Geschädigten ein gerichtlicher Mahnbescheid, Grund: ungerechtfertigte Bereicherung, beantragt werden. Durch den Betrugsprozess an sich sehen die Geschädigten nämlich kein Geld, dass muss jeder selbst zurückfordern. @bboner: wie ist denn hier die örtliche Zuständigkeit im BGB geregelt: Gericht am Ort des Verkäufers oder des Käufers?


    Ein Mahnbescheid auf Rückzahlung "klappt" natürlich erst bei dem Bestehen einer fälligen Forderung aus dem Rückgewährschuldverhältnis infolge wirksam erklärten Rücktritts vom Kaufvertrag. Dazu sollte man dann schon in beweisbarer Form (Einschreiben) der Verkäuferin den Rücktritt wirksam erklärt und erfolglos eine angemessenen Frist zur Rückzahlung des Kaufpreises sowie zur Begleichung evtl. Schadensersatzansprüche z.B. aus Schuldnerverzug gesetzt haben.


    Gemäß § 689 I, II ZPO ist sachlich das Amtsgericht, örtlich ausschließlich das Amtsgericht zuständig, bei dem der Antragssteller (also derjenige, der den Kaufpreis haben möchte) seinen allgemeinenen Gerichtsstand, also bei Personen deren Wohnsitz, hat. M.W. haben jedoch alle Landesregierungen von der Ermächtigungsgrundlage des § 689 III ZPO Gebraucht gemacht, und per Rechtsverordnung jeweils ein zentrales Mahngericht bestimmt, welches dann das zuständige Gericht wäre.


    In Bayern z.B. ist Zentrales Mahngericht das AG Coburg.


    Von der Beantragung eines Mahnbescheids würde ich aber abraten, solange über die Personenidentitäten und die "Rollenverteilung" noch keine Klarheit besteht.


    Hier sollte ein Ermittlungsverfahren der StA Köln etwas Licht ins Dunkel bringen :)











    Ganz zu Anfang gab es hier doch einen, der einen falschen Begünstigten bei der Überweisung angegeben hat und deswegen die Überweisung "zurückholen" wollte? Hat das geklappt? Ich meine es war "lart"?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Verfolge immer noch interessiert das Geschehen... :cool:


    ...und mir ist das Ganze rätselhaft :confused:


    Gab es vielleicht noch mehr Rücküberweisungen, aber die Käufer haben es hier nicht angegeben?


    ...also so wie- "Ich hab mein Geld zurück und nach mir die Sintflut?"...


    Kann mir nämlich nicht vorstellen, dass es wirklich nur 2 Rücküberweisungen gibt ...?!



    Aber trotzdem viel Glück in die Runde und dass ihr auch euer Geld zurück bekommt. :top:



    Tweety260763 :p

    Tweety260763

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