Debitel verschickt unbestellt Partnerkarte

  • "Wir freuen uns Ihnen dieses Angebot machen zu können..."


    Ich habe mich auch riesig gefreut Post per Einschreiben zu bekommen, die man dann ohne Antwortumschlag bei Nicht-Benutzung spätestens innerhalb 14 Tage zurückschicken soll.


    Nur nochmal so zur Erklärung: vor 3 Tagen rief mich eine Debitelkundeberaterin an, mit der Bitte, daß ein Breif geschickt wird, den ich mir aufmerksam durchlesen soll. Dieser kam dann per Einschreiben.


    Es handelt sich um eine Partnerkarte, für 6 Euro mit 20 inklusiv Minuten.


    Wenn man von der mitgelieferten SIM-Karte keinen Gebrauch machen will, soll man dies innerhalb von 14 Tage zurückschicken.


    Wie sieht das den rechtlich aus, wenn mir hier Sachen zugeschickt werden, die ich nicht bestellt habe?
    Ich habe keine Lust die Servicehotline auf meine Kostem anzurufen oder noch Porto für die Rücksendung zu bezahlen-ich empfinde dies als Frechheit.

  • Re: Debitel verschickt unbestellt Partnerkarte


    Zitat

    Original geschrieben von Robsmeister
    Wie sieht das den rechtlich aus, wenn mir hier Sachen zugeschickt werden, die ich nicht bestellt habe?
    Ich habe keine Lust die Servicehotline auf meine Kostem anzurufen oder noch Porto für die Rücksendung zu bezahlen-ich empfinde dies als Frechheit.


    Du mußt die Karte nicht zurückschicken. Auf derartige unverlangte Zusendungen mußt Du überhaupt nicht reagieren, vertragliche Verpflichtungen irgendwelcher Art werden hierdurch nicht begründet. Wenn Debitel Dir den Preis für die Partnerkarte in Rechnung stellt, zahlst Du einfach nicht. Die Beweislast dafür, daß Du die Karte bestellt hast, liegt bei Debitel.


    Was mich wundert ist, daß Debitel offenbar schon wieder dabei ist, so einen rechtlich nicht haltbaren Blödsinn abzuziehen, nachdem sie gerade erst ziemlichen Ärger wegen ihrer Service-Pakete hatten. Hier erhielten die Kunden ebenfalls einen Brief mit dem Hinweis, daß das Paket automatisch für die Restlaufzeit des Vertrages berechnet würde, wenn kein Widerspruch erfolgt.


    Früher war Debitel mal einer der ganz wenigen Service-Provider, die wenigstens mit einem Mindestmaß an Seriösität auftraten. Das scheint sich nun auch geändert zu haben. Schade, daß immer noch so viele Kunden auf die tollen Handypreise der Provider hereinfallen...sonst wären die längst vom Markt verschwunden.

  • Also meinen Eltern ist exakt dasselbe bei E-Plus direkt passiert, da braucht man gar nicht nur auf die Provider schimpfen :mad:


    Einfach gar nicht reagieren...

  • Zitat

    Früher war Debitel mal einer der ganz wenigen Service-Provider, die wenigstens mit einem Mindestmaß an Seriösität auftraten. Das scheint sich nun auch geändert zu haben. Schade, daß immer noch so viele Kunden auf die tollen Handypreise der Provider hereinfallen...sonst wären die längst vom Markt verschwunden.


    Das würde ich so nicht unbedingt sagen.
    Von den Tarifangeboten gesehen, ist Debitel einer der ganz wenigen Service-Provider der noch "halbwegs" brauchbare Tarife im Angebot hat.
    Ich denke da z.B. an die 1/1 Taktung, die man auch für die D-Netz Tarife bekommen kann etc.


    Vielleicht werden aber auch für Debitel die Zeiten härter und man sich deshalb nach neueren Einnahmequellen umsehen muss.


    ;):D

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    :)

  • Aber den Nachweis, daß ich es erhalten habe, haben sie, denn sie haben per Einschreiben die Sendung an mich gesendet.


    Und wie ist daß, wenn sie mir im nächsten Monat die 6 Euro auf meine Handyrechnung schreiben, und die per Lastschrift von meinem Konto einziehen?

  • hi,


    Mir wurde OHNE VORANKÜNDIGUNG eine Zweitkarte zugeschickt OHNE EINSCHREIBEN,was ich nicht so toll fand,bin dann in mein Debitelladen meines vertrauens gegangen und die haben die karte dann an DEBITEL zurück gesand und wurde storniert.

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  • Dann legst du gegen diese Rechnung, auf der diese 6 EUR berechnet wurden, Widerspruch ein und lässt den Betrag zurückbuchen.
    Den korrekten Rechnungsbetrag abzgl. der 6 EUR würde ich dann evtl. überweisen, um eine Kartensperre zu verhindern.


    :)

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    :)

  • Also gerade bei so was frage ich mich für was egtl. die BNetzA da ist? Die müsste doch den Anbietern mal auf die Finger klopfen...
    Rechtlich gesehen ist so etwas ggü. Verbrauchern unhaltbar.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Die BNetzA kann da gar nichts machen... das könnte beim Versandhaus XY genauso passieren.


    Wie RA Fries richtig sagte, muss der Empfänger gar nix machen... behalten und gut.
    (Klugscheiß: 241a BGB schließt ALLE Ansprüche gegen einen Empfänger unbestellter Leistungen aus)

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