Bedeutung dieses Verkehrsschildes

  • Hallo,


    gestern Abend als ich meine Freundin in der Karlsruher Innenstadt besuchen wollte, war wie ab mittwochs üblich, wieder Parkplatztechnisch alles an Ressourcen ausgeschöpft.
    Dann bin ich an einer Stelle angekommen, wo das unten abgebildete Schild aufgestellt ist und kam ins Grübeln.
    Das Schild befindet sich vor einem Tor (sieht jedoch nicht nach Autoeinfahrt aus und es ist an selbigem auch kein "Bitte Einfahrt freihalten..." vorhanden)
    Zusätzlich sind ja laut Schild 10m betroffen, das Tor nimmt jedoch nur etwa 5m in Anspruch.
    Vor dem Schild als auch direkt nach den 10m kommen wieder ganz regulär eingezeichnete Parkplätze.
    Wer kann helfen und weiss was das nun genau bedeutet, Aussagen soll.


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  • Ab dem Schild gilt ein eingeschränktes Halteverbot. Dieses gilt von Mo-Fr, 8-18 Uhr für den Bereich vom Schild bis 10 Meter weiter.

    Johnny
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    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • CompuKing


    Ich dachte immer, dass das Halteverbot mit einem Pfeil nach link anfängt, also hinter dem entsprechenden Schild und an dem Schild mit Pfeil nach rechts aufhört!?


    :confused:

  • So hab ich das auch verstanden wie Johnny B.
    Würde heissen ausserhalb der Zeiten darf dort geparkt werden, sehe ich das richtig?
    Wenn ich mich recht erinnere, sind in dem 10m Bereich auf dem Boden zwei Parkplatzflächen eingezeichnet, welche durchgestrichen waren.
    Werde mir das aber heute abend nochmal genauer ansehen und evtl nen Bild der Fläche machen.
    Schild befindet sich in Karlsruhe / Hirschstrasse, auf Höhe Akademienstrasse. Evtl ist ja wer anders schneller als ich ... ;)

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  • Zitat

    Original geschrieben von zickenbaendiger
    So hab ich das auch verstanden wie Johnny B.
    Würde heissen ausserhalb der Zeiten darf dort geparkt werden, sehe ich das richtig?


    Genau 18:01 . 7:59 Uhr darf man dort so lange stehen wie man mag. Angenommen es steht nirgendswo was anderes.

  • genau! so, wie es tddy geschrieben hat, ist es!


    in der zeit von 8-18h gilt das parkverbot, auf einer länge von 10m (sonst 15m). es ist lediglich das be- und entladen gestattet. ausserhalb dieser zeit, kann man, ohne einschränkung, parken.


    NiceIce: solch ein parkverbotsschild bzw. auch halteverbotsschild ist, ohne pfeil, nur für 15 meter in beide richtungen gültig. deswegen steht ja nach spätestens alle 30 meter ein parkverbotsschild. ich glaube, ebenso verhält es sich auch mit einem bushaltestellenschild.


    aber ich habe auch eine frage:


    wenn eine strasse eine busspur hat, aber nun das schild der gültigkeit (z.b. mo-fr von 15-18h) fehlt, ist die busspur nun rund um die uhr gültig, oder gar nicht?

  • Zitat

    Original geschrieben von chung77
    wenn eine strasse eine busspur hat, aber nun das schild der gültigkeit (z.b. mo-fr von 15-18h) fehlt, ist die busspur nun rund um die uhr gültig, oder gar nicht?


    Bin mir sehr sicher, dass dann immer die Busspur gilt.
    Sonst müsste ja unter jedem Schild die Zeitangabe: 00:00 - 24:00 stehen



    Andere Frage:
    Eine sehr kleine Straße in einem 30-Zone-Wohngebiet (sie ist den angrenzenden Straßen gegenüber nicht gleichberechtigt) ohne richtigen Fußweg, hat am Anfang ein blaues "Fußweg-Schild" und da drunter ein Schild "Anlieger bis 2,8t frei".
    Kommt die Straße jetzt einer Spielstraße (mit Schrittgeschwindigkeit und Parkverbot) gleich. oder dürfen alle Anlieger 30km/h fahren?

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