Bürgschaft für Handyvertrag - Verjährung?

  • Guten Abend,


    hoffe, ich habe das richtige Forum gewählt und dass mir jemand helfen kann.


    Person A ist 16 Jahre alt und möchte einen Handyvertrag, kann diesen allerdings nicht selbst abschließen, da sie noch nicht voll geschäftsfähig ist. Person B ist mit Person A befreundet (und volljährig) und erklärt sich damit einverstanden, für Person A einen Vertrag abzuschließen (Bürgschaft). Als Rechnungsadresse (und Kontoverbindung) wird allerdings die von Person A angegeben (es liegt keine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vor).
    Der Vertrag wird seitens des Mobilfunkanbieters ein Jahr später (z.B. 2000) gekündigt, da Person A die Rechnungen nicht mehr bezahlen kann. Die Gesamtkosten (von Vertragsauflösung, Restforderungen von Rechnungen etc.) werden vom Mobilfunkbetreiber von Person B (Bürge) eingefordert.


    Im Jahr 2004 kommt Person A ein gerichtlicher Mahnbescheid zu, indem von Person B die Kosten der Vertragsauflösung eingefordert werden. Person A legt einen Widerspruch ein. Im Jahr 2005 kommt Person A ein weiterer Mahnbescheid zu, erneut wird Widerspruch eingelegt. Anschließend wird von Person B Klage gegen Person A eingereicht, es ergeht ein Versäumnisurteil zu Lasten von Person A. Person A legt eine förmliche Einrede gegen das Urteil, mit der Begründung der Verjährung ein. Die Vertragsauflösung sei im Jahre 2000 und deshalb sei der Anspruch auf Rückerstattung verjährt. Person B gibt an, die erste Zahlung (per Raten) an den Mobilfunkanbieter sei erst Anfang 2003 eingetreten. Zwischen 2001 und 2005 gab es sonst keine Kommunikation zwischen Person A und Person B. Es liegt ein Vollstreckungsbescheid/Versäumnisurteil gegen Person A vor.


    Im Prinzip will der Bürge, der die Kosten für die Vertragsauflösung tragen musste, diese vom eigentlichen Nutzer gerichtlich einfordern.


    Wenn die erste Zahlung erst Anfang 2003 an den Mobilfunkbetreiber ging, spielt es eine Rolle, ob Person A davon wusste? Wann tritt die Verjährung ein? Welche Mittel und Belege können sowohl Person A, als auch Person B bei einer mündlichen Anhörung/Verhandlung zu ihren Gunsten vorlegen? Kann z.B. aufgeführt werden, dass Person A zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Handyvertrages minderjährig und somit nicht voll geschäftsfähig war?


    Es muss doch sicherlich schon einmal so einen Fall gegeben haben. Wäre prima, wenn mir jemand helfen könnte.


    Vielen Dank im voraus,


    mit freundlichen Grüßen,



    Hubbard

  • Schau doch mal in der Schundliteratur deines Sektenführers nach!

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  • Re: Bürgschaft für Handyvertrag - Verjährung?


    Zitat

    Original geschrieben von L. Ron Hubbard
    Zwischen 2001 und 2005 gab es sonst keine Kommunikation zwischen Person A und Person B.


    Das war wohl mal ne dicke Freundschaft, die an einem Mobilfunkvertrag zerbrach... :D



    sorry 4 off-topic :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Schau doch mal in der Schundliteratur deines Sektenführers nach!


    Muss ich das verstehen ?

  • Ich denke mit dem Thema wuerde ich einen Rechtsanwalt beschaeftigen...und nicht die TT Community.

    Mobil: o2on business mit iPhone 3GS
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    Festnetz: Sipgate plus

  • voicestream


    L. Ron Hubbard war der Gründer der "Scientology-Sekte" ! :flop:

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  • Zitat

    Original geschrieben von voicestream
    Muss ich das verstehen ?


    Er bezieht sich auf den Nickname. L. Ron Hubbard ist der Gründer von Scientology.


    Bezüglich der Ausgangsfrage würde ich allerdings auch denken, daß eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt zielführender ist als die Diskussion in einem Internetforum.

  • Also Hubbard. Ich empfehle Dir eine erste kostenlose Rechtsberatung in diesem Forum. Du hast den Fall dem nachfolgend verlinkten Forum nach gut beschrieben und kannst ihn gleich hierreinkopieren: http://www.recht.de/phpbb/
    Die Antworten fallen zwar oft knapp aus aber man ist dort kompetent.
    Und Du bist schonmal ein Schrittchen weiter.


    edit: lol, ich seh grad auf die idee bist du auch schon gekommen :D

  • Re: Bürgschaft für Handyvertrag - Verjährung?


    Zitat

    Original geschrieben von L. Ron Hubbard
    Person A ist 16 Jahre alt und möchte einen Handyvertrag, kann diesen allerdings nicht selbst abschließen, da sie noch nicht voll geschäftsfähig ist. Person B ist mit Person A befreundet (und volljährig) und erklärt sich damit einverstanden, für Person A einen Vertrag abzuschließen (Bürgschaft).


    Das ist keine Bürgschaft. "B" hat damit einen Handyvertrag. "A" nutzt ihn.

    Zitat


    es liegt keine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vor.


    Damit hast Du keinen rechtskräftigen Vertrag mit "A" und damit keine brauchbare Anspruchsgrundlage für eine Forderung.
    Der Gesetzgeber verbietet es, dass sich Minderjährige für die Zunkunft finanziell binden. Möglich wäre nur eine anerkannte "einmalige" Forderung (Geld ausgelegt, um Handyvertrag zu zahlen) aus 2001 und die kann verjährt sein.

    Zitat

    ein gerichtlicher Mahnbescheid


    ist keine Anspruchsgrundlage. Was ist die Anspruchsgrundlage? Der Vertrag zwischen "B" und Netzbetreiber sicher nicht. Es könnte nur eine mündliche Abrede zwischen "A" und "B" sein und die wird von der "beschränkten Geschäftsfähigkeit" beschnitten. D.h. wenn es um zukünftige Forderungen geht ist es schwebend unwirksam bzw. bei falscher Formulierung sowieso rechtswidrig. Das ganze ist durch "B" zu beweisen. Der Kostenbeweis (Handyrechnung) ist ja noch kein Beweis für eine Abrede/ mündl. Vertrag zwischen "A" und "B".
    Da alle Forderungen aus 2001 gegen einen beschränkt Geschäftsfähigen mittlerweile verjährt sind (andere Verträge wären damals rechtswidrig gewesen), ist die Verjährungseinrede "günstig", da "B" entweder die Verjährung schluckt oder einen rechtswidrigen Vertrag beweisen würde, was ebenfalls zu keinen Ansprüchen führt.

    Zitat

    Person B gibt an, die erste Zahlung (per Raten) an den Mobilfunkanbieter sei erst Anfang 2003 eingetreten.


    Was interessiert "A", welche Vereinbarungen "B" gemacht hat.

    Zitat

    Welche Mittel und Belege können sowohl Person A, als auch Person B bei einer mündlichen Anhörung/Verhandlung zu ihren Gunsten vorlegen?


    "B" ist als Kläger beweispflichtig. Er muß seine Anspruchsgrundlage beweisen. Dies könnte nur ein mündlicher Vertrag zwischen "A" und "B" sein.


    Ich würde "A" empfehlen, nur Angaben zu seiner Person zu machen und sich weiter an nichts mehr erinnern zu können. Alles andere macht dann der Richter.



    Fazit:
    Das BGB schützt die Jugendlichen vor Verschuldung. Wenn jemand meint, er muß es umgehen, so trägt er auch das Risiko. Das ist dem Fall geschehen. Nun irgendwelche Ansprüche durchsetzen zu wollen, ist sicher auch eine Form sein Geld in "Erfahrung" umzuwandeln.



    ---edit-----


    Es gibt m.E. nach nur zwei Möglichkeiten, an sein Geld zu kommen:
    Auf Anständigkeit/Dummheit von "A" zu bauen, ein wenig zu tricksen und damit sein Geld einzutreiben.


    Oder: ganz einfach die Grenzen des Legalen zu übertreten.


    Moralisch scheint ja die Forderung gerechtfertigt zu sein.

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