@ Charlie_D
Grob fahrlässig ist das natürlich nicht. Hier erfolgt das schädigende Ereignis, nämlich die Netzabschaltung und damit Verletzung des Vertrages, ganz eindeutig vorsätzlich (=absichtlich).
Das Problem: Wer nicht mit Quam-Rechnungen aufrechnen kann, muss den Schadenersatz wohl einklagen.