Quam-Netzabschaltung am 15.11.2002?
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Re: Re: Re: Re: Re: gewährleistung
ZitatOriginal geschrieben von DevilMC
Das ist richtig - sollte Quam allerdings Insolvenz anmelden, steht der Kunde im Regen - und daher sollte man sich mit einem neuen Telefon eines anderen Anbieters absichern
(Warte nur noch auf das S55 *lechz*)
quam wird sicher _nicht_ insolvenz anmelden, da dann die umts-lizenz weg wäre. -
Zitat
Original geschrieben von comBel
rkadas heißt also, wenn ich letzten monat schon keine rechnung mehr bekommen habe und jetzt auch keine mehr erhalte: das Geld wird trotzdem abgebucht? :confused:
gruß comBel
Das sollten die mal versuchen
Im Ernst: Wenn Du eine Rechnung bekommst, mußt Du zahlen, bekommst Du keine, mußt Du nix zahlen !
Sollten die trotzdem Abbuchen: Mahnung an (ja, an wen dann eigentlich) mit bitte um Rechnung, danach Betrag zurückbuchen
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und was hält quam davon ab, ab nächsten monat insolvenz anzumelden (außer der Lizenz). Ich glaube kaum, das noch jemand der mitarbeiter die bisdato noch dort sind, dann noch was damit zu tun haben wollen.
comBel
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Zitat
Original geschrieben von comBel
rkadas heißt also, wenn ich letzten monat schon keine rechnung mehr bekommen habe und jetzt auch keine mehr erhalte: das Geld wird trotzdem abgebucht? :confused:
gruß comBel
kann sein dass abgebucht wird. wenn ich allerdings keine rechnung dazu habe, würde ich es sowieso zurückbuchen lassen.
aber dazu haste ja sechs wochen zeit. -
Re: Re: Re: Re: Re: Re: gewährleistung
ZitatOriginal geschrieben von rka
quam wird sicher _nicht_ insolvenz anmelden, da dann die umts-lizenz weg wäre.Kann ich mir auch nicht vorstellen. Die werden die Lizenz sicher entweder irgendwie noch selber nutzen wollen (wobei ich nicht glaube, dass die in DE nochmal Fuß fassen koennen) oder versuchen, sie auf irgend einem Wege zu veräussern.
Gruesse
Charlie
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Zitat
Original geschrieben von comBel
und was hält quam davon ab, ab nächsten monat insolvenz anzumelden (außer der Lizenz). Ich glaube kaum, das noch jemand der mitarbeiter die bisdato noch dort sind, dann noch was damit zu tun haben wollen.comBel
nichts außer der lizenz. aber das reicht ja. -
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Einzugsermächtigung entziehen?
Hallo,
wäre es jetzt nicht sinnvoll, die Einzugsermächtigung zu entziehen? Und wenn man das macht, muss man Quam darüber schriftlich informieren?Gruß
Wombat -
wie rka schon sagte, du hast 6 wochen zeit das Geld zurück zu buchen.
Gruß comBel
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