Quam-Netzabschaltung am 15.11.2002?

  • Schadensersatz


    Juristisch gesehen ist die Abschaltung durch Quam eine Kündigung. Diese ist ausserordentlich und muß deshalb aus wichtigem Grund erfolgen. Auf die Begründung darf man sicher gespannt sein.
    Jedenfalls hat wohl jeder der seine SIM-Karte tatsächlich genutzt hat Schadensersatzansprüche. Das fängt bei den Kosten für den Druck neuer Visitenkarten an, und hört bei den Kosten für höhere Verbindungsentgelte auf. Dieser sogenannte Gutschein von T-mobil ist ein absoluter Witz, wenn das mit dem Abschluß eines neuen 24-Monat Vertrages verbunden sein soll. Wer darauf eingeht, akzeptiert auf jeden Fall die Kündigung durch Quam.

  • Re: gewährleistung


    Zitat

    Original geschrieben von rka
    sollte noch jemand ein defektes quam-gerät in der schublade haben, gilt folgendes: sofort austauschen lassen. bis zum 15.11.2002 tauscht quam noch offiziell aus, danach nicht mehr.


    rka


    Moment mal, kann das sein? Auf meiner Rechnung steht doch gar nicht drauf, mit welchem Anbieter ich einen Vertrag abgeschlossen habe. Offiziell habe ich ein Handy gekauft, ob subventioniert oder nicht. Da sind 24 Monate Garantie drauf. Wenn etwas ist, wende ich mich in meinem Fall an Siemens.. Oder stimmt das nicht?

  • Das stimmt. Du mußt den Austausch ja nicht über Quam machen. Du kannst genauso gut zu einer Werkstatt gehen und es reparieren lassen (auf Garantie versteht sich). Denn selbst beim Austausch bekommst du auch nur ein "neuwertiges " Gerät, welches auch nur repariert wurde.


    Gruß comBel

  • Re: Re: gewährleistung


    Zitat

    Original geschrieben von jonasm


    Moment mal, kann das sein? Auf meiner Rechnung steht doch gar nicht drauf, mit welchem Anbieter ich einen Vertrag abgeschlossen habe. Offiziell habe ich ein Handy gekauft, ob subventioniert oder nicht. Da sind 24 Monate Garantie drauf. Wenn etwas ist, wende ich mich in meinem Fall an Siemens.. Oder stimmt das nicht?


    Prinzipiell hast Du Gewährleistungsansprüche von 24 Monaten ab Kauf gegenüber dem HÄNDLER (bei mir InWa) - d.h. im Falle eines Defektes ist der Händler für die Reparatur/Austausch etc. zuständig. Siemens gewährt ggf. eine FREIWILLIGE Garantie - welche Dich dazu befähigt, dieses Gerät in der Zeit von Siemens austauschen zu lassen. Sollte die freiwillige Garantie abgelaufen sein und die Gewährleistung noch gelten, der Händler aber nicht mehr da sein, dann hast Du Pech gehabt.


    Gruß,
    Derek

    Wenn ich groß bin, werde ich mal eine richtige Signatur !

  • Halt. Hab was vergessen.


    Auf dem Kassenzettel steht aber drauf das du das Telefon bei Quam gekauft hast und meist auch noch der gewählte Tarif. Solange es aber noch im ersten Jahr ist sollte es kein Problem sein (Nokia;) )


    Gruß


    comBel

  • es gibt garantie und gewährleistung


    garantie gibts meistens von großen herstellern: wenn du diese nutzen willst, dann musst du dich an den hersteller wenden.. (siemens)


    hierfür entstehen dir aber kosten wie versand etc, die meistens nicht übernommen werden (siemens hat auch mal pauschale gebühren für den austausch von handys gehabt, 120 dm, die muss man dann auch bezahlen. ob das noch so ist, weiss ich nicht.)


    dann gibt es gewährleistung:
    die gibts immer vom händler, von dem du dein gerät gekauft hast. also ev. quam shop, quam internet, oder wie auch immer. und dann muss quam 24 monate für defekte am gerät grade stehen, und dir dürfen keine zusätzlichen kosten bei einem austausch entstehen.


    garantie ist also eine freiwillige leistung, und meist vom hersteller gewährt, gewährleistung nicht.


    zu den rechnungen:
    quam verschickt keine rechnungen mehr. man kann also im mom. gratis telefonieren. wie quam allerdings bei umsätzen reagiert, die iim letzten monat generiert wurden, und um eine größenordnung über den bisherigen des kunden liegen, ist nicht bekannt.


    rka

  • Re: Re: Re: gewährleistung


    Zitat

    Original geschrieben von DevilMC


    Prinzipiell hast Du Gewährleistungsansprüche von 24 Monaten ab Kauf gegenüber dem HÄNDLER (bei mir InWa) - d.h. im Falle eines Defektes ist der Händler für die Reparatur/Austausch etc. zuständig.


    Namd !


    Genau so ist es. Also immer locker bleiben bzgl. Gewährleistungsansprüche...
    Wie gesagt, mit Rechnungen nicht bezahlen wegen Spende an Quam, sorry, so einen schmarrn hab ich lange nicht gehört. Solange Quam seine Vertragsmaessige Leistung erbringt (Telefoniedienst zur verfuegung stellen), muss man seine Vertragsmaessigen Leistungen auch erbringen. Punkt.
    Das mit dem weitergehenden Schadensersatzansprüchen ist grundsaetzlich schon richtig, nur wird haltlos sein, da Quam, wie alle anderen auch, entsprechende Klauseln in Ihren AGB's haben.


    Gruesse


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • rka:


    Das hab ich doch schon geschrieben (Garantie/Gewährleistung) :cool: :D

    Wenn ich groß bin, werde ich mal eine richtige Signatur !

  • Re: Re: Re: gewährleistung


    Zitat

    Original geschrieben von DevilMC


    Prinzipiell hast Du Gewährleistungsansprüche von 24 Monaten ab Kauf gegenüber dem HÄNDLER (bei mir InWa) - d.h. im Falle eines Defektes ist der Händler für die Reparatur/Austausch etc. zuständig. Siemens gewährt ggf. eine FREIWILLIGE Garantie - welche Dich dazu befähigt, dieses Gerät in der Zeit von Siemens austauschen zu lassen. Sollte die freiwillige Garantie abgelaufen sein und die Gewährleistung noch gelten, der Händler aber nicht mehr da sein, dann hast Du Pech gehabt.


    Gruß,
    Derek


    richtig und schneller als ich.


    ABER: da es hier ja um quam geht, ist der händler (quam) noch da, sagt aber er hat keinen bock mehr auf gewährleistung, pech gehabt.#
    und das geht nicht..;)

  • Re: Re: Re: Re: gewährleistung


    Zitat

    Original geschrieben von rka

    richtig und schneller als ich.


    ABER: da es hier ja um quam geht, ist der händler (quam) noch da, sagt aber er hat keinen bock mehr auf gewährleistung, pech gehabt.#
    und das geht nicht..;)


    Das ist richtig - sollte Quam allerdings Insolvenz anmelden, steht der Kunde im Regen - und daher sollte man sich mit einem neuen Telefon eines anderen Anbieters absichern :D


    (Warte nur noch auf das S55 *lechz*)

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