Quam-Netzabschaltung am 15.11.2002?

  • @ Charlie_D


    Grob fahrlässig ist das natürlich nicht. Hier erfolgt das schädigende Ereignis, nämlich die Netzabschaltung und damit Verletzung des Vertrages, ganz eindeutig vorsätzlich (=absichtlich).


    Das Problem: Wer nicht mit Quam-Rechnungen aufrechnen kann, muss den Schadenersatz wohl einklagen.

  • Hallo nochmal alle zusammen,


    Charlie_D
    Zwischen Quam und mir besteht ein Vertragsverhältnis und solange Quam keine Insolvenz (=rückgabe der UMTS-Lizenz) beantragt bleibt dieses auch bestehen.
    Die Sonderkündigung muss entweder mit beider Einverständnis geschehen oder aus einem sehr wichtigen Grund. Wenn ich damals eine Sonderkündigung zu denen geschickt hätte mit der Begründung, dass ich kein Geld mehr habe und deshalb aus dem Vertrag aussteigen will, wäre ein netter Brief bei mir angekommen: "Das ist nicht möglich, da bla bla bla".


    Malte

  • Zitat

    Original geschrieben von MalteAhrens
    Hallo nochmal alle zusammen,


    Charlie_D
    Zwischen Quam und mir besteht ein Vertragsverhältnis und solange Quam keine Insolvenz (=rückgabe der UMTS-Lizenz) beantragt bleibt dieses auch bestehen.
    Die Sonderkündigung muss entweder mit beider Einverständnis geschehen oder aus einem sehr wichtigen Grund. Wenn ich damals eine Sonderkündigung zu denen geschickt hätte mit der Begründung, dass ich kein Geld mehr habe und deshalb aus dem Vertrag aussteigen will, wäre ein netter Brief bei mir angekommen: "Das ist nicht möglich, da bla bla bla".


    Schon. Aber deine "AGB's" als Privatmann sind ein wenig anders, naemlich im Endeffekt nicht existent. Haettest Du irgendwelche AGB's, will heissen irgendwelche besonderen Haftungsvoraussetzungen oder Vorraussetzungen (z.B. Garantierten Empfang bei Dir in der Wohnung)ohne die Du den Vertrag nicht abgeschlossen haettest, haette Quam die bei Vertragsabschluss schriftlich erhalten muessen, und haette den Vertrag mit Dir sicher nicht geschlossen !


    Gruesse


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Mich würde mal interessieren, ob die Händler weiter verpflichtet sind die Auszahlung zu veranlassen. In meinen Fall Inwa ........... wer wartet ebenfalls noch auf seine Auszahlung?

  • Zitat

    Original geschrieben von NoNick
    Ich überlege gerade wie es den Händlern geht, die bei der großen Quam Aktion mitgemacht haben. Da gab es ja massive Schwierigkeiten bie der Provisionsauszahlung seitens Quam. Hat da jemand Infos, wie es da momentan aussieht - haben die Händler Ihr Geld bekommen?


    Wenn sie es nicht bekommen haben und Quam jetzt abschaltet, dann können die Händler das ausgezahlte Geld doch von den Kunden zurückfordern, oder täusche ich micht da?

    Du täuschst dich. Du hast mit dem Händler einen Vertrag über die Auszahlung eines Geldbetrages geschlossen. Ob der Händler seinerseits sein Geld vom seinem Vertragspartner kommt, berührt nicht eure vertragliche Regelung. Das ist das Händlerrisiko.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • GG-Erstattung für 24 Monate!?


    Zitat

    Original geschrieben von Foxy
    Du täuschst dich. Du hast mit dem Händler einen Vertrag über die Auszahlung eines Geldbetrages geschlossen. Ob der Händler seinerseits sein Geld vom seinem Vertragspartner kommt, berührt nicht eure vertragliche Regelung. Das ist das Händlerrisiko.


    mfg
    Foxy


    Richtig!


    Also, müssten die doch die GG weiterhin auszahlen. Die "Erstattung" ist doch nicht daran gebunden, dass der Vertrag wirklich 24 Monate läuft.


    Ich habe bei seltel einen 1star (4,95 €) mit Erstattung abgeschlossen. Quam hat mir aber bereits 2 Monate, bevor seltel mir die SIM und das Handy geben konnte, die GG berechnet. Seltel erklärte daraufhin,das wäre im Prinzip egal, sie würden mir 24x das Geld überweisen, auch wenn ich am Ende (nach 22 Monaten) schon gekündigt hätte. Die Frage ist natürlich, ob seltel bei dieser Aussage bleibt, jetzt wo Quam abschaltet....?


    Quam reagiert natürlich sowieso nicht auf meine Beschwerde - nur der übliche Standartbrief: Beschwerde erhalten -wird bearbeitet (seit 2 Monaten)...



    Ob mann nun seine Rufnummer behalten kann - RegTP-Pressesprecher: "Rufnummernportierung gilt auch für Quam"?


    Gruß birger.h

  • Erstattung


    Ich denke, es hängt davon ab, was genau im Vertrag zwischen Händler und Kunde steht: Nur wenn da z.B. steht "Auszahlung von x-mal EUR xx,xx" könnte man weitere Zahlungen verlangen, wenn aber z.B. die Formulierung lautet "Erstattung der Quam-Grundgebühr in Höhe von EUR xx,xx für x Monate" sieht's schlecht aus, da ja keine zu erstattenden Grundgebühren mehr anfallen.


    Im ersten Fall hätte halt der Kunde ein Schnäppchen gemacht, im zweiten Fall der Händler. Das ist nur fair, man hätte schließlich auch Einmalauszahlung wählen können.


    Interessieren würde mich mal, ob alle Händler ihre Quam-Provisionen auch erhalten haben.

  • Hi Folks,


    ich wage einfach mal die kühne Theorie, dass Quam genau wegen der Rufnummernportierung sein Netz so früh abschaltet. Die wollten das vielleicht schon am 01.11.2002 machen - genau der Termin, an dem die Portierung eingeführt wird - haben es aber wegen der Kundenübernahmeverhandlungen nicht pünktlich geschafft und sich den nächsten Termin "gekrallt".


    Ich bin mir relativ sicher, dass wir die 01505-Nummern erstmal ab 15.11.2002 nicht mehr sehen werden!


    Gruß
    plant

  • Hallo
    Habe gerade festgestellt, das die Quam-HP schon einige Stunden nicht mehr erreichbar ist.


    Hat das etwas zu bedeuten ?


    Gruß H@ndyman

  • Die Site ging meines Wissens heute noch gar nicht.;)


    Vielleicht war der Ansturm gleich zu groß für Quam (ähnlich wie Ansturm auf 3*online und Partnerkarte:D )


    Gruß
    comBel

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