e-plus Vertrag widerruf trotz aktiv.der karte

  • Hi !


    Ich habe folgendes Problem :


    Habe den Times & More 50 Studententarif bestellt bei e-plus und dazu das motorola razr bekommen. Habe mich ein wenig mit dem Handy auseinandergesetzt und muss sagen , es gefaellt mir ueberhaupt nicht. Jetzt zu meinem Problem. Und zwar wuerde ich das Handy trotz Benutzung gerne tauschen gegen ein Nokia... weiss jemand , ob das nach Benutzung des Handys ueberhaupt noch moeglich ist?


    Und wie sieht es aus , Gebrauch des Widerrufrechts zu machen , trotz Aktivierung/Benutzung der Karte , sowie des Handys...
    Habe noch nichts unterschrieben , aber denke mal , die Annahme und Aktivierung wirkt wie ein Vertragsabschluss ?!



    Vielen Danke fuer Eure Hilfe

  • Re: e-plus Vertrag widerruf trotz aktiv.der karte


    Moin!

    Zitat

    Original geschrieben von tanjev
    Und wie sieht es aus , Gebrauch des Widerrufrechts zu machen , trotz Aktivierung/Benutzung der Karte , sowie des Handys...
    Habe noch nichts unterschrieben , aber denke mal , die Annahme und Aktivierung wirkt wie ein Vertragsabschluss ?!


    Das ist korrekt - die meisten Netzbetreiber haben das so in ihren AGB stehen.


    Widerruf wird in diesem Falle kaum noch möglich sein. Das einzige, was Du versuchen kannst, ist auf die Kulanz von e-plus zu hoffen, d.h. Hotline anrufen, die Lage schildern und fragen, ob sie das Handy trotz Gebrauch noch austauschen. Mit einem kleinen Aufpreis wäre das vielleicht sogar möglich - Fragen kostet erst mal nur einen Anruf.


    Gruß, Diet

  • So ist es,
    die nutzung/aktivierung der Sim ist eine verzichtserklärung auf das Rücktritsrecht.
    Schau mal in die AGB.


    Da das Handy Vertragsbestandteil ist, wirst Du da auch nicht viel Glück haben.


    Also,
    erst informieren und dann kaufen ;)


    Bleibt noch, das Moto zu verkaufen, und Dir selbst ein anderes zu besorgen.

  • Danke erstmal fuer Eure Hilfe :-)


    Der Vetrag ist ja nicht fas Problem , nur das Handy ...


    "Bleibt noch, das Moto zu verkaufen, und Dir selbst ein anderes zu besorgen."


    Darf ich das ?

  • Verkaufen kannst du es jederzeit, ist ja dein Handy! Aber was ist denn mit dem 14-tägigen Rückgabe- bzw.Stornorecht bei Onlinebestellungen? Wie alt ist es denn?


  • klar darfst du :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von trauerbrandung
    Aber was ist denn mit dem 14-tägigen Rückgabe- bzw.Stornorecht bei Onlinebestellungen? Wie alt ist es denn?


    Irrelevant, da mit der Erbringung der Leistung begonnen wurde

    iPhone X 256GB

  • Zitat

    Original geschrieben von trauerbrandung
    Verkaufen kannst du es jederzeit, ist ja dein Handy! Aber was ist denn mit dem 14-tägigen Rückgabe- bzw.Stornorecht bei Onlinebestellungen? Wie alt ist es denn?


    Das ist doch das Problem,
    bei Nutzung der Karte verfällt dieses Rückgaberecht.
    In der AGB´s ist das nachzulesen, und auch rechtmässig.


    Verkaufen kann man das Handy aber,
    es ist ja jetzt seins, und was er damit macht, bleibt ihm überlassen.

  • ja, das 14 taegige Widerrufsrecht ist hinfaellig ! Der Vertrag ist ja auch wirklich nicht das Problem, nur das Handy. Komme einfach nicht damit zurecht.


    Wenn ich das Handy verkaufe , wird dann automatisch weiterhin Garantie darauf gewaehrleistet ? Habe nur das Heft mit Beschreibung der Haendlergarantie etc . und moechte sichergehen , dass dem Kaeufer dann auch wirklich Garantie gewaehrt wird.


    Dankeschoen!

  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Irrelevant, da mit der Erbringung der Leistung begonnen wurde

    Na dann schnell ab zu eb** damit es noch möglichst viel einbringt. Garantie besteht dann trotzdem für denjenigen, der es kauft!

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