ZitatOriginal geschrieben von Lord Arsch
Welche Sfk ist denn beim Wechsel maßgebend?
Jene welche du im nächsten Jahr hättest.
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ZitatOriginal geschrieben von Lord Arsch
Welche Sfk ist denn beim Wechsel maßgebend?
Jene welche du im nächsten Jahr hättest.
Ach, das ist ja super. :top:
Hat jemand Erfahrung mit Tarifen/Versicherern ab 60 oder 61 Jahren ? Ggf. würde ich das im nächsten Jahr mal überprüfen !
ZitatOriginal geschrieben von Bouboulina
Hat jemand Erfahrung mit Tarifen/Versicherern ab 60 oder 61 Jahren ? Ggf. würde ich das im nächsten Jahr mal überprüfen !
Was willst Du denn wissen?
Viele Versicherer nehmen mit gestiegenem Alter ordentliche Zuschläge, so dass ein Wechsel oftmals keinen Sinn mehr macht; eine Überprüfung ist aber in jedem Fall sinnvoll.
Hat Jemand Erfahrung mit jimdrive.com?
Habe mehrere Fahrzeuge zu versichern und der Pannenschutz kostet derzeit als Zusatz zur HP-Versicherung jeweils 12 -19 € pro Fahrzeug.
Hallo zusammen,
ich suche gerade nach einer KFZ Versicherung und beim Ausfüllen des Feldes "Fahrzeughalter" komme ich gerade etwas ins Grübeln,
weil ich nicht weiß, was ich da eintragen soll :confused:
Folgende Konstellation:
Fahrer des Fahrzeugs: Ich
Eigentümer des Fahrzeugs: Wahrscheinlich die Bank vom Autohaus, da zum Teil finanziert
Versicherungsnehmer: Mein Vater (als Zweitwagen, mit Kind als Fahrer)
Die Versicherung bietet als Fahrzeughalter jedoch nicht die Option "Kreditinstitut" an.
Es gibt nur folgende Optionen:
- Versicherungsnehmer (Sie selbst)
- Ehepartner
- Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt
- Kind
- andere Person
Kann mir jemand sagen, was hier eingetragen werden muss?
Vielen Dank vorab
Auf wessen Namen wird das Fahrzeug denn zugelassen? Vermutlich auf den Deines Vaters, oder? Dann ist dieser dort einzutragen, sprich Versicherungsnehmer auszuwählen.
Wenn das Fahrzeug auf dich zugelassen wird, bist du der Fahrzeughalter und dein Vater der Versicherungsnehmer.
ZitatOriginal geschrieben von Bigbamboo
Auf wessen Namen wird das Fahrzeug denn zugelassen? Vermutlich auf den Deines Vaters, oder?
Ich war mir nicht bewusst darüber, dass man sich aussuchen kann, auf wen der Wagen zugelassen werden soll!? Muss der Wagen auch über ihn finanziert werden, wenn er auf ihn zugelassen wird oder entstehen mir irgendwelche Vor- bzw. Nachteile bei einer Zulassung über ihn (außer günstigere Police)?
Der Halter bekommt alle Strafzettel, Steuerbescheide etc. zugestellt.
Auf wen das Fahrzeug zugelassen werden kann/darf/muss solltet ihr erst mit der Bank klären, da diese evtl. Vorgaben hat.
Wenn die Bank als Halter drinstehen will (was ich nicht glaube), dann ist eben "andere Person" bei der Versicherung auszuwählen...
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