Kann mir jemand über die Allianz auto.online service Versicherung etwas sagen? Wenn ich ehrlich bin steige ich aber nicht wirklich dahinter. Habe auch nicht wirklich was Aussagekräftiges zur Versicherung gefunden.
So langsam wird es Zeit: Autoversicherung prüfen!!
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Mein aktueller Vertrag ist einer über 12Monate. Muss den auch jetzt kündigen oder reicht drei Monate vorher also im Mä rz nächsten Jahres?
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Sind wir Hellseher?
Schaue in die AVB zu deinem Vertrag, da steht das tatsächlich drin
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die hauptfälligkeit steht im versicherungsschein. wäre aber sehr ungewöhnlich, wenn diese nicht am 1.1. ist.
auch ist die kündigungsfrist bei kfz normalerweise 1 monat und nicht 3 monate. -
Wir können von der AdmiralDirekt nur abraten
Unsere Kündigung an diesen Versicherer ist gestern raus, nachdem wir im Februar 2010 (!) einen Vollkaskoschaden hatten, die komplette Abwicklung zwischen AdmiralDirekt und Werkstatt erfolgte und wir lediglich bei Übergabe des reparierten Fahrzeuges unseren Eigenanteil zu zahlen hatten. Dachten wir
Vorgestern kam (20 Monate nach der augescheinlich problemlosen Schadensabwicklung) ein Schreiben eines Inkassounternehmens, dass bei der Werkstatt noch rd. 350,- € offen stehen, die die Versicherung verweigert (sog. Neu für Alt-Abzug) und wir diesen Betrag bis nächste Woche zu zahlen hätten. Also Achtung, unbedingt das Kleingedruckte lesen! Nicht immer ist billig auch gut
AdmiralDirekt verschleiert diese Tatsache auch schon auf seiner Website: Dort heißt es bei Kfz-Schaden-Service:
Werkstattbindung
Sie haben sich bei Vertragsschluss für unsere Werkstattbindung entschieden.
Eine gute Wahl! Im Fall eines Kasko-Schadens wählen wir aus unseren 680 Partnerwerkstätten die für Sie geeignete Werkstatt aus und kümmern uns um die gesamte Schadenregulierung.
Ihr Vorteil: Wenn Sie sich für die Werkstattbindung entscheiden, erhalten Sie nicht nur einen Rabatt auf Ihren Beitrag in der Kaskoversicherung und sparen bares Geld, sondern genießen im Schadenfall einen ausgezeichneten Service: Von der unverzüglichen Vereinbarung eines Reparaturtermins bis hin zu der fachgerechten Reparatur Ihres Fahrzeugs mit Originalersatzteilen. Zusätzlich erhalten Sie Ihr repariertes Fahrzeug innen und außen gereinigt wieder zurück.
Klingt unglaublich? Ist aber wahr! So unkompliziert wird es, wenn Sie zu Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung die Werkstattbindung wählen! Überlassen Sie einfach uns die Organisation der Reparatur."
Und dann findet sich aber unter "Ihre Fagen im Schadenfall" und ziemlich versteckt in den AKB, die man erst nach Vertragsabschluss erhält:
4. Was bedeutet "Abzug neu für alt"?
Bei einem Kaskoschaden kann es sein, dass Sie als Versicherungsnehmer nicht die vollständigen Reparaturkosten ersetzt bekommen.
Denn bei einer Reparatur nach einem Schadenfall werden die beschädigten Altteile gegen neue Ersatzteile ausgetauscht (z.B. die Kupplung des Wagens). Diese haben natürlich einen höheren Wert als die alten ausgetauschten Teile.
Die Kfz-Versicherung muss aber nach geltendem Recht nur den Wert erstatten, den die alten Teile hatten (es wird also nicht der Wert der neuen Kupplung in Höhe von z.B. 500 € erstattet, sondern der Wert, den die alte Kupplung hatte, z.B. 300 €). Den Rest müssen Sie als Versicherungsnehmer normalerweise selber bezahlen. Dies nennt man „ Abzug neu für alt“.
Wir fühlen uns ziemlich über den Tisch gezogen, denn wir haben weder einen Kostenvoranschlag zu Gesicht bekommen, noch den Auftrag zur Reparatur erteilt. Ist ja auch einfach als Versicherung zu sagen, repariert mal schön, zahlen tut das dann der Versicherungsnehmer. :mad: .
Auf unsere Anfrage bei AdmiralDirekt, warum man uns nicht bereits vor bzw. bei der Schadenregulierung über den Abzug informiert habe, hieß es lapidar: Wurde wohl vergessen... Auch die Möglichkeit zur Sonderkündigung hat man uns so in 2010 genommen.
Für uns nie mehr AdmiralDirekt, denn gespart haben wir letztendlich so nichts, uns aber jede Menge Ärger eingehandelt :mad:
EDIT: Sorry, musste mich einfach mal auslassen, denn es passt uns überhaupt nicht, dass wir jetzt als "Zechpreller" dastehen. Warum sich allerdings auch die Werkstatt in der ganzen Zeit nicht einmal gemeldet hat, ist uns unerklärlich.
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Danke für die Info. Versicherungsende wäre bei mir 20.06.2012, also dann Mitte des nächsten Jhres umsehen, oder?
Tja kam damit auch zur Admiral, aber was ich hier so lese.
roxe67 wie alt war denn euer Wagen? Wegen dem doch hohen Abzug.
ZitatOriginal geschrieben von stanglwirt
die hauptfälligkeit steht im versicherungsschein. wäre aber sehr ungewöhnlich, wenn diese nicht am 1.1. ist.
auch ist die kündigungsfrist bei kfz normalerweise 1 monat und nicht 3 monate. -
Der Wagen war 7 Jahre alt. Wir wären auch mit einer Reparatur mit Gebrauchtteilen zufrieden gewesen, aber da wir zur Schadens-/Reparaturabwicklung überhaupt nicht gefragt worden sind, hatten wir auch keine Möglichkeit, zu reagieren. Bei Gebrauchtteilen wäre ein "Neu für Alt-Abzug" überhaupt nicht zum Tragen gekommen.
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Ich hab die Tage bei meinem Autohändler in ner Autozeitschrift geblättert (war wohl die AMS). Dort war als Tipp zu lesen:
"Vor der Kündigung muss die Police der neuen Versicherung vorliegen. Sonst droht die Gefahr, am Ende ohne Schutz dazustehen."
Macht man das echt so? Neuabschluss, bevor man gekündigt hat?
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Vermutlich wurde da einfach nicht zwischen dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung (< 30.11.) und dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens (01.01.) differenziert.
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Zitat
Original geschrieben von ashd
... Macht man das echt so? Neuabschluss, bevor man gekündigt hat?Ja, kann man machen. Sollte man auch machen, wenn man z.B. ein teures Auto fährt, für welches man eine Vollkasko-Deckung benötigt, selbst aber ein miserables Schufa-Rating, viele Vorschäden oder (ja, die Versicherer achten darauf) keine deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Im Normalfall entstehen jedoch keinerlei Probleme.
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