So langsam wird es Zeit: Autoversicherung prüfen!!

  • Zitat

    Original geschrieben von serkan83
    leute hab mal ne frage, haben nun die versicherung gewechselt, aber die alte versicherung meint das wir erst zum 01.03 aus dem vertrag raus kommen??? wozu gibt es dann den 30.11? oder wollen die mich da verarschen?


    Manche Versicherer versichern neuerdings im Kfz-Bereich nach flexiblen Zeiträumen (Abschluss + 1 Jahr Mindestlaufzeit) und nicht mehr nach dem "starren" Versicherungsjahr vom 1.1. bis 31.12.


    Im Bereich der Kfz-Pflichtversicherung ist eine Doppelversicherung unzulässig. Sollte bei dir also tatsächlich ein Kfz zweimal versichert sein (normalerweise kommunizieren die Versicherer untereinander, um sowas zu verhindern), kannst du den neueren Versicherungsvertrag aufheben lassen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • ich hole das Thema mal hoch, in meinem Fall hat es ja auch mit dem Versicherungswechsel zu tun.


    Ich habe fristgerecht meine alte KFZ Versicherung vor dem 30.11.2009 zum Jahresende gekündigt
    und auch meine meine Kündigungsbestätigung ordnungsgemäß erhalten.


    Am 01.12.2009 hab ich dann einen Vertrag bei einer direkt Versicherung unterzeichnet, am 07.01.2010 hab ich dann auch die Bestätigung der Versicherung erhalten, das für mein Fahrzeug ab 01.01.2010 Versicherungsschutz besteht und mir mein Vertrag für meine Unterlagen in den nächsten Tagen zugesendet wird.


    Am 26.01.2010 bekam ich dann ein Schreiben der Zulassungsstelle, mit dem Betr. "Untersagung des Fahrzeugbetriebes im öffentlichen Verkehr wegen fehlendem Versicherungsschutz" (30,- EURO), natürlich hab ich gleich am selben Tag noch Rücksprache mit meiner Versicherung gehalten, von der Versicherung wurde mir aber nach Durchsicht meiner Daten bestätigt das alles mit meiner Versicherung richtig sei und somit auch ein Versicherungsschutz besteht.


    Am 02.02.2010 erhielt ich jetzt wieder ein Schreiben mit Betr. "Zwangsweise Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs", ich hab natürlich gleich wieder Rücksprache mit der Versicherung gehalten, am Tel. wurde mir gesagt das es wohl einen Fehler in der Fz.-Ident-Nr gegeben hat und das der Versicherungsschutz deshalb von der Zulassungsstelle abgelehnt wurde, nach kurzem Abgleich meiner Daten stellte sich aber raus das alles richtig ist, der Berater versicherte mir die Daten gleich noch mal zur Zulassung zu geben.


    Ich hab natürlich auch gleich auf der Zulassungsstelle angerufen und die Sachlage geschildert und darum gebeten den Auftrag bitte raus zu nehmen, die Dame hat aber verneint und gesagt das sei nicht möglich ist, bei ihr währe kein Versicherungsschutz im System hinterlegt, nach einem mehrere Min. andauernden Gespräch haben wir uns dann darauf geeinigt das ich am nächsten morgen noch mal anrufe.


    Am 03.02.2010 hab ich natürlich gleich morgens auf der Zulassungsstelle angerufen, diesmal hatte ich gleich einer sehr höflichen Herrn am Tel. der auch gleich im System nachgesehen hat und mir bestätigte das jetzt alles ok ist, nach meiner Frage was jetzt an Kosten auf mich zu kommt, sagte er nur ich solle die schon oben beschriebenen 30,- EURO zahlen und die Sache währe erledigt, da es ja auch noch nicht zum entstempeln gekommen ist.


    Gestern bekomme ich jetzt einen Gebührenbescheid über 102,- EURO für den Angeblichen Verwaltungsaufwand.



    Habt ihr so Erfahrungen gemacht, sollte ich den Betrag jetzt einfach zahlen oder wirklich Klage gegen diesen Gebührenbescheid erheben, immerhin hab ich den Schriftverkehr mit Versicherung und Zulassung schriftlich und wenn ich von meiner Versicherung ein Schreiben bekomme das ab 01.01.2010 Versicherungsschutz besteht, gehe ich ja auch davon aus? :rolleyes:

    Gruß. Michi69

  • die zulassungsstelle hat alles richtig gemacht. du hast alles richtig gemacht.


    den fehler hat die versicherung begangen. diese muss dir nun den schaden ersetzen. würde da nochmal anrufen / hinschreiben, dass sie die gebühren bezahlen sollen.


    voraussetzung ist natürlich dass du auf dem versicherungs-antrag die fahrgestell-nummer richtig angegeben hast.

  • Das liest sich für mich so, als ob deine neue Versicherung die Angelegenheit verbockt hätte. Das würde IMHO bedeuten, dass der Gebührenbescheid der Zulassungsstelle wohl korrekt ist und bezahlt werden müsste. Gegen Deine Versicherung hättest Du dann vermutlich einen Schadensersatzanspruch. Ich würde der Versicherung den Vorgang nochmal schriftlich schildern und um Übernahme der angefallenen Kosten bitten.

  • der Vertrag ist mir ja auch zugegangen, hier sind alle Daten richtig und nach Tel. Rücksprache mit der Versicherung sind auch da alle Daten richtig hinterlegt.

    Gruß. Michi69

  • Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass die Zulassungsstelle so dreist ist, einen Gebührenbescheid zu versenden, falls sie selbst den Schlamassel verursacht hätte. Wahrscheinlicher ist allemal, dass deine Versicherung einen Fehler bei der Übermittlung der Daten gemacht hat.


    Steht auf dem Gebührenbescheid, dass man gegen ihn Klage erheben muss, oder kann man auch einfach und kostenlos Einspruch erheben? Im letzteren Fall kannst du das tun, den Sachverhalt schildern und gucken, was passiert. Klagen würde ich nicht, denn wenn sich herausstellt, dass der Bescheid zu recht ergangen ist, musst du zahlen, auch wenn du den Fehler gar nicht verursacht hast.

  • Hat jemand von euch für dieses Jahr bei der R+V24 über WEB.DE abgeschlossen? Da gab es einen 40€ Tankgutschein als Prämie für den Abschluss. Bisher ist bei mir noch kein Gutschein eingegangen....


    Hat zufällig sonst schon jemand was bekommen?


    Gruß, Malte

  • Kleine Randinfo: INEAS ist pleite. Gesichert sind nur noch Forderungen aus der Haftpflicht, Kasko nur solange das Geld reicht. Hoffe, es trifft hier niemanden.

  • hmm das ist aber blöd :<


    naja das Jahr ist ja fast vorbei :o, wie gut das ich kaum auto fahre :/


    Haste da mal nen Link?

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