So langsam wird es Zeit: Autoversicherung prüfen!!

  • Zitat

    Original geschrieben von QC1
    Oder kommt es im Endeffekt günstiger Kunden rauszuwerfen und Prämien zurückzuzahlen als die Unfälle zu zahlen, die von September bis Dezember "passieren"?


    Selbstverständlich. Die Einnahmen-/Schadenquote bei Kfz-Vers. ist bei (fast) allen Versicherern kleiner 1.
    Mit der Autoversicherung kaufen sie Deine Adresse um Dir andere Versicherungen aufzuschwatzen. Wenn das nicht läuft, hast Du quasi schon die nächste Erhöhung im Kasten. Solange, bis Du selbst kündigst. Genau das Gleiche wie bei Tagesgeldkonten usw.

  • dann wollen wir mal hoffen das es genug Kohle von der Sparkassen Direktversicherung gab um uns alle auszubezahlen :p

  • Kündigungsbestätigung der INEAS:


    Sehr geehrter XXXXXXXX,


    Sie haben Ihre Kfz-Versicherung mit der Vertragsnummer XXXXXXXX bei Ineas
    abgeschlossen. Ineas ist die Marke der International Insurance Corporation
    (IIC) N.V.


    Am 24. Juni 2010 entschied das Landgericht Amsterdam auf Antrag der De
    Nederlandsche Bank (die niederländische Regulierungsbehörde für
    Finanzdienstleistungen), dass die Notregelung im Sinne von Artikel 3:161
    des niederländischen Gesetzes über die Finanzaufsicht auf die
    International Insurance Corporation (IIC) NV in Amsterdam anzuwenden ist.
    Das Landgericht hat uns als Verwalter der IIC eingesetzt und damit
    beauftragt, die Gesellschaft IIC inklusive der Versicherungsverträge
    abzuwickeln. Über die Zulassungsstelle haben wir bereits eine Mitteilung
    erhalten, dass Sie die Versicherung gewechselt haben. Wir werden daher
    Ihren Versicherungsvertrag bei Ineas zum Datum des Versicherungswechsels
    aufheben.
    Mit der Bearbeitung und Weitergabe Ihrer Schadenfreiheitsklassen werden wir
    voraussichtlich im September beginnen. Dies kann jedoch einige Zeit in
    Anspruch nehmen.


    1. Versicherungsbeiträge


    Der Beitrag zu Ihrer Kfz-Versicherung ist für die Zeit bis zum
    Versicherungswechseldatum zu zahlen. Wir werden den noch ausstehenden
    Beitrag auf dem vertraglich vereinbarten Weg per Lastschrift von Ihrem
    Konto abbuchen. Leider kam es aufgrund der Notregelung zu Rückständen bei
    der Beitragsabbuchung, die wir baldmöglichst aufarbeiten werden.


    HINWEIS: Die Zahlung des Versicherungsbeitrages ist wichtig! Sofern die
    Lastschrift nicht erfolgreich durchgeführt werden kann, gefährden Sie
    Ihren Versicherungsschutz.


    Der Beitrag ist nicht mehr fällig ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des
    neuen Versicherungvertrags, auch wenn das ursprüngliche Ablaufdatum
    unseres Versicherungsvertrages später war. Wenn Sie bereits den Beitrag
    für die Zeit ab dem Wechseldatum geleistet haben, haben Sie Anspruch auf
    die Rückerstattung der anteiligen Prämie gegen die IIC. Siehe auch Punkt
    2.


    2. Schadenzahlungen und Beitragsrückerstattungen


    Sofern Sie einen Anspruch gegen IIC auf Schadenzahlung oder
    Beitragsrückerstattung haben, müssen Sie derzeit keine weiteren
    Zahlungsaufforderungen an uns stellen. Sämtliche Ansprüche sind in
    unseren Systemen gespeichert. In den nächsten Wochen werden Sie von uns
    einen entsprechenden Überblick per E-Mail erhalten.
    Leider wird es eine Weile dauern, bis etwaige Zahlungen geleistet werden
    können. Zuerst müssen wir unter Berücksichtigung gesetzlicher Grundlagen
    den Umfang feststellen. Wir werden Sie hierüber weiter auf dem Laufenden
    halten.


    3. Weitere Fragen


    Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular auf
    http://www.ineas.de an uns.



    Amsterdam, 5 August 2010


    M. Pannevis und P.H.M. Versteeg,


    Verwalter der International Insurance Corporation (IIC) N.V.

  • Ich habe mal eine (vielleicht dumme) Frage:


    Mein Auto ist auf mich zugelassen, meine Mutter ist die Versicherungsnehmerin bei de Versicherungskammer Bayern. Ich möchte den Vertrag und die SF-Klasse jetzt übernehmen. Der Mitarbeiter der VKB, mit dem ich sprach, verwies mich an meine örtliche Zulassungsstelle. Dort müsste ich einen Versicherungsnehmerwechsel vornehmen lassen. Da mir das komisch vorkommt, wollte ich hier mal nachfragen, ob das wirklich so ist. Ich bin nämlich davon ausgegangen, dass das von der Versicherungsgesellschaft gemacht wird.

    "Wenn du sie nicht überzeugen kannst, verwirr sie!" - Garfield

  • Den VN-Wechsel führt in der Tat das Versicherungsunternehmen durch, welches dann einen neue Versicherungsbestätigung an die Zulassungsstelle sendet.


    Pass aber auf, dass Du die SF-Klasse, welche Du übernehmen willst, auch tatsächlich erfahren haben kannst, z.B. solltest Du bei SF 10 auch tatsächlich den Führerschein 10 Jahre haben.

    - still loving WebOS -

  • Zitat

    Original geschrieben von Bigbamboo
    Den VN-Wechsel führt in der Tat das Versicherungsunternehmen durch, welches dann einen neue Versicherungsbestätigung an die Zulassungsstelle sendet.


    Pass aber auf, dass Du die SF-Klasse, welche Du übernehmen willst, auch tatsächlich erfahren haben kannst, z.B. solltest Du bei SF 10 auch tatsächlich den Führerschein 10 Jahre haben.


    Die SF-Klasse kann ich übernehmen, das ist kein Thema. Ich war nur verwundert, warum ich das bei der Zulassungsstelle machen lassen sollte. Ich werde da morgen noch mal anrufen, vielleicht habe ich dann einen kompetenteren Mitarbeiter am Telefon.

    "Wenn du sie nicht überzeugen kannst, verwirr sie!" - Garfield

  • Berechnungsweise des Jahresfahrleistung


    Vielleicht kennt sich hier jemand damit genauer aus:


    Angenommen A hat seinen PKW bei Versicherer B da erste Mal ab dem 1.1.2007 versichert und ist bis dato dort versichert. Als Jahresfahrleistung (Tarifmerkmal) wurden 6.000km vereinbart.


    Die tatsächliche Fahrleistung stellt sich wie folgt dar:



    2007: 4.000km
    2008: 4.000km
    2009: 6.000km
    2010: vsl. 7.000-8.000km


    A hat also in den ersten beiden Jahren 4.000km weniger verfahren, als zulässig.
    Kann A diese "gesparten" Kilometer nun in 2010 "aufbrauchen", weil dort seine tatsächliche Fahrleistung die vereinbarte Fahrleistung um 2-3.000km übersteigt?


    Könnten er also theoretisch in 2010 10.000km fahren, ohne sich vertragswidrig zu verhalten?


    Problem: Die Tatsache, dass in 2007 nur 4.000km gefahren wurde in 11/2007 aktenkundig, da dort der um lediglich 4.000km erhöhte Kilometerstand im Rahmen eines Tarifwechsel an B gemeldet wurde. Ebenso wurde Anfang 12/2008 wiederum ein nur um 4.000km erhöhter KM-Stand an B gemeldet.


    Natürlich könnte man die restlichen 2.000km jeweils auch noch am 31.12. des jeweiligen Jahres verbraten haben ;)


    Stellt man also eine Addition der vereinbarten Laufleistung über die Jahre an (sofern beim selben Versicherer) oder muss die Fahrleistung für jedes Jahr gesondert betrachtet werden, und Minderfahrleistungen verfallen?


    Da der Kilometerstand meist im November/Dezember mitgeteilt wird (wegen Kündigung/Tarifwechsel) und nicht zum 1.1. eines jeden Jahres ist die Sache wenig eindeutig...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Das man die km mitnehmen kann würde ich doch stark bezweifeln, wissen tu ich es aber nicht ... In der Regel verlängert sich doch der Vertrag, wenn nciht gekündigt, um 12 Monaten. Und in diesem 12 Monaten darf man dann 6000 km fahren. Wenn der Versicherer dann weiß wieviel man am Anfang des Jahres hatte und man kommt darüber hinaus, würde ich nicht drauf ankommen lassen. Aber wie gesagt, genau weiß ich das natürlich nicht. Aber man kann die km-Zahl auch erhöhen, was natürlich kostet. Wieviel weiß ich momentan allerdings nicht. Würde mich allerdings auch interessiren da ich vor dem Problem stehe das ich bei der Versicherung nächstes Jahr nicht weiß wieviele km ich brauch da ich nicht absehen kann wo ich wohnen werde :<

  • Genau um die Vermeidung einer kostenpflichtigen Erhöhung für das Versicherungsjahr geht es ja ;)


    Vom Wortlaut her würde ich auch sagen, dass die 6.000km genau für ein Versicherungsjahr gelten und dann verfallen.


    Da das Versicherungsjahr hier vom 1.1. bis 31.12. eines Jahres läuft, ist die Angabe eines Kilomterstands bspw. zum 15.11. eines Jahres aber nicht ausschlaggebend. Schließlich können die fehlenden Kilometer (hier: 2000) ja noch vom 16.11. bis 31.12. "verfahren" worden sein.


    Natürlich sieht der Versicherer mittelbar anhand der zweiten Standmitteilung in 12/2008, dass in den ersten beiden Versicherungsjahren die 12.000km wohl nicht ausgeschöpft worden sind. Eindeutig ist das aber immer noch nicht, da die Mitteilungen ja nicht zum 1.1. erfolgt sind, sind mindestens jeweils einen Monat zuvor.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Stellt sich die berechtigte Frage, wer beweisen muss welcher km-Stand am Jahresanfang wirklich auf der Uhr stand. Wenn du es nachweisen musst dann Pech gehabt, wenn der Versicherer es nachweisen muss ==> wird wohl kaum beweisen können das du nicht 7,34 Mio km im Dezember gefahren bist.

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