Bin selber (noch) bei der Ineas... - also erst einmal vielen Dank für die Info, denn von der Ineas wurde ich bisher noch nicht über deren Lage informiert.
Mittlerweile hat sich deren Problem aber bei den anderen Versicherungen rumgesprochen und ein Wechsel ist sofort möglich. Ineas-Versicherte können das Sonderkündigungsrecht nach § 314 Abs. 1 BGB in Anspruch nehmen.
Einzig die Gefahr, dass Ineas den Beitrag für den Rest des Jahres nicht zurück erstattet, besteht noch.
Dafür ist aber das Risiko vom Tisch, sich bei Haftpflichtschäden mit 2.500 EUR selbst zu beteiligen und auf Kaskoschäden komplett sitzen zu bleiben.