hol hoch: neue frage
hallo,
ich habe auch eine frage bzgl. falschparkens:
wieviel tage vorher muss ein vorübergehendes parkverbotsschild (z.b. wanderbaustelle, dreharbeiten, umzug usw...) aufgestellt werden?
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hol hoch: neue frage
hallo,
ich habe auch eine frage bzgl. falschparkens:
wieviel tage vorher muss ein vorübergehendes parkverbotsschild (z.b. wanderbaustelle, dreharbeiten, umzug usw...) aufgestellt werden?
Zwischen 48 und 72 Stunden.
Ist imho nicht explizit geregelt, kann höchstens sein das in den jeweiligen Landesrichtlinien/gesetzen was zu finden ist.
Rechtsprechung macht das vom Einzelfall abhängig.
CH
äh... wenn ich also mein auto am sonntag parke, die am montag ein parkverbotsschild aufstellen, welches ab mittwoch gilt und ich aber erst am donnerstag wiederkomme, hab ich pech?
Grundsätzlich ja, aber wie gesagt das sind ggf. halt Einzelfallentscheidungen ob ein Knöllchen oder die Abschleppgebühr gezahlt werden muss.
Google mal ne Rund nach "befristetes Halteverbot"
CH
ZitatOriginal geschrieben von flatty
Thema Schilderwald.....
Kein Kommentar, oder?
Sieht blöd aus, aber vielleicht gibts an dieser Stelle keine bessere Möglichkeit?!
Haltverbot auf der Fahrbahn, eingeschränktes auf dem Seitenstreifen...
Mal ein ganz anderes Szenario:
auf einer Strasse ist Tempo 70. Nun kommt recht oder links eine andere Strasse raus. Es steht anschliessend kein weiteres Tempo 70-Schild, es gelten also automatisch 100! (Wirbefinden uns auf einer Bundesstrasse)!
Ich hoffe ihr versteht was ich meine....
Aber zahl die Paar Groschen lieber
Es erscheint mir ganz sinnvoll doch mal mit dem Sachbearbeiter zu reden wenn der Zahlschein kommt. Die Erklärung hier, daß man in einer Einfahrt wendet und dann nicht sieht daß da ein Parkverbot ist, erscheint mir einleuchtend.
Klar, "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe", aber die Aussage "er hat das Schild nicht gesehen" muß man hier ja relativieren: es ist nicht seine "Dummheit" daß er das Schild nicht gesehen hat, sondern er hatte gar keine Chance. Das ist in diesem Fall anders zu bewerten als wenn man ein Schild einfach übersieht, in diesem Fall kann man nicht, wie sonst, sagen: Dein Pech, dann mußt Du eben aufpassen.
Er hatte hier ja wirklich keinerlei Chancen und hat nichts falsch gemacht, es ist nun mal lebensfremd daß man erstmal die Straße abläuft um den Schilderwald zu suchen, vor allem nicht in einem Wohngebiet, wo man nicht mit so zahlreicher Beschilderung wie in einer Innenstadt rechnet.
Wäre ich Sachbearbeiter kämen bei mir die meisten Leute nicht mit ihren Ausreden durch - weil irgendeine Ausrede / Lüge hat jeder parat. Wenn man da nicht generell durchgreift würde nachher keiner mehr zahlen. In diesem Fall kann ich aber wirklich verstehen daß derjenige chancenlos war und würde auf die Kohle verzichten.
Ein Versuch ist es wert, solange man nur mal auf dem kleinen Dienstweg anruft und fragt... einen Einspruch würde ich auch nicht einlegen. Aber man kann es ja erstmal versuchen indem man anruft und mit dem Sachbearbeiter redet. Zahlen kann man immer noch wenn man merkt daß da ein Sturkopf sitzt.
Ähm Printus, du hast aber schon gesehen das die Ausgangsfrage aus 2002 war?
Für diesem Fall sind damit sämtliche Einspruchsfristen sicherlich abgelaufen...
CH
ZitatOriginal geschrieben von Lichterglanz
Mal ein ganz anderes Szenario:
auf einer Strasse ist Tempo 70. Nun kommt recht oder links eine andere Strasse raus. Es steht anschliessend kein weiteres Tempo 70-Schild, es gelten also automatisch 100! (Wirbefinden uns auf einer Bundesstrasse)!
Ich hoffe ihr versteht was ich meine....
Aber zahl die Paar Groschen lieber
Es gelten weiterhin die 70 km/h als Geschwindigkeitsbegrenzung. Wenn du ortsunkundig bist und aus dieser Einfahrt rauskamst, kannst du davon ausgehen, dass 100 gelten und entsprechend fahren .
Im ruhenden Verkehr muss man, nachdem man so gewendet hat, notfalls bis zur nächsten Kreuzung laufen und nach evt. Verboten Ausschau halten. Eine solche Begründung im Anhörungsbogen wird also nichts bringen.
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