Handy geklaut, welche versicherung zahlt??

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Die Haftpflicht Deiner Freindin? Hä wie kommst du auf die? Die Zahlen nur, wenn Deine Freundin jemandem anderes Schaden zufügt (zb etwas runterschmeißt, oder so).


    Und selbst dann nicht, weil verliehene Gegenstände eigentlich immer ausgenommen sind.

  • Is schon ne Weile her meine Versicherungszeit, aber ich kann mich wage an folgende Regeln erinnern:


    Haftpflicht: Geliehene Dinge sind ausgeschlossen.
    Kfz.: Wenn Dinge aus einem verschlossenen Auto gestohlen werden und das Auto somit aufgebrochen wurde, sind diese Dinge mitversichert.
    Ich schätze sie sind in der Teilkasko mitversichert, da die Haftpflicht ja nur bei Schäden gegen Dritte greift.


    Lieg ich richtig? Falsch? Oder wurden diese Regeln in den letzten Jahren verändert?

  • Vielleicht noch ein Hinweis: manchmal kann man der Hausrat auch eine Kulanz abringen. Insbesondere wenn der Schaden nicht so hoch ist. (In meinem Fall Handy aus Schließfach in Schwimmbad geklaut (Schlüssel vorher verloren) - Schaden 150 Euro.

  • Bekannten wurde mal das Notebook aus dem Auto geklaut.
    Die Versicherung zahlte die Scheibe und das Notebook.


    Letzteres zahlten Sie allerdings nur weil auf der Polizei Anzeige erstattet wurde, vielleicht wäre das auch eine Möglichkeit bei dir...

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