muss man eigentlich den netztbetreiber auf einen fehler in seiner abrechnung hinweisen?
hab nämlich gerade gemerkt, dass bei mir weniger abgerechnet wird als es sein müsste.
könnte es also sein, dass ich am ende nachzahlen muss?
abrechnungsfehler der netzbetreiber
-
-
-
Müssen mußt Du gar nichts.
Zu bedenken ist aber, dass die Verjährungsfrist für derartige Forderungen 3 Jahre ist.
Wenn sie es also selber merken, musst Du damit rechnen, dass Du den Betrag nachzahlen musst.
Und wenn sie es nicht merken, dann nicht.
-
Dass falsch abgerechnet wird, hat jüngst das ZDF am Beispiel T-Mobile herausgefunden: [URL=http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,2374369,00.html]Link[/URL]
-
Beträgt die Zuwenigzahlung vielleicht genau den Mehrwertsteuersatz?
-
nein, es ist eine rabattaktion die eigentlch nach einer tarifänderung meinerseits zuende sein müsste aber die trotzdem weiterläuft.
sind halt monatlich 5€ weniger - nicht die welt aber...
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!