Jetzt Gedanken machen: Situationen beim Autofahren

  • Re: Re: Also...


    Zitat

    Original geschrieben von leFloyd

    dazu sollte man wissen, dass die blaulichtigen Leuts auch nur 20% drueber duefen...


    Das wäre mir aber neu... wurde uns damals in der Ausbildung jedenfalls nicht gesagt. Solange man keinen anderen gefährdet kann man mit Sonderrechten eigentlich fahren wie und wo man will... Bin auch schon auf einer baulich getrennten Strasse auf der falschen Strassenseite gefahren, weil diese frei war.
    Auch bin ich schon mit 80+ km/h in der Stadt wärend einer Fahrt mit Sonderrechten geblitzt worden und es hat keinen interessiert...


    Wie gesagt, ausser das man keine anderen Leute gefährden darf, gelten für ein Fahrzeug mit Sonderrechten eigentlich keinerlei Vorschriften der STVO.


    Ciao Pandur

  • mhh, ich bin seit kurzem bei der DLRG und ich meine sowas dort gehoert zu haben... Klar haste Sonder und Wegerecht, aber aufpassen musste trotzdem. naja muss ich nochmal nachforschen...


    bye..Floyd

  • Zitat

    Original geschrieben von leFloyd
    Klar haste Sonder und Wegerecht, aber aufpassen musste trotzdem. naja muss ich nochmal nachforschen...


    Wie bereits gesagt, gefährdet werden darf niemand... kopfloses durch die Gegend rasen kann man vergessen. So eine Signalfahrt ist auch sehr anstrengend und nervenaufreibend...
    Nach meiner ersten Fahrt war ich den ganzen restlichen Tag noch wie gedopt :D


    Ciao Pandur

  • Zitat

    Wie bereits gesagt, gefährdet werden darf niemand... kopfloses durch die Gegend rasen kann man vergessen. So eine Signalfahrt ist auch sehr anstrengend und nervenaufreibend...


    Stimmt ! Die STVO wird bei Sonderrechtsfahrten ausser Kraft gesetzt .... ABER.... Der "Onkel RTW-Fahrer" hat so zu fahren, das er für andere Verkehrsteilnehmer mitdenkt und ständig davon ausgeht, das er nicht gesehen werden könnte, oder ein anderer Verkehrsteilnehmer fehlerhaft reagiert.
    Ergo ist es nicht erlaubt, mit 200 blindlings über eine Kreuzung zu brettern, weil man ja das blaue Licht auf dem Dach hat.
    Wenn es zu einem Unfall mit Privat-PKW und Rettungsfahrzeug kommen sollte, hat das Rettungsfahrzeug immer eine Mitschuld.


    Und ich kann Pandur auch nur zustimmen: Nach den ersten Sonderrechtsfahrten schlottern einen schon ein bischen die Knie, weil vor Dir halt nicht alle Fahrzeuge/Personen so reagieren, wie Du es in dem Moment gerne hättest und Du während der Fahrt so richtig unter Strom stehst :)

    Neue Erhebung der Krankenkassen-Verbände:
    Die Zahl der Intelligenzallergiker nimmt erschreckend zu !

  • Der "Einsatzfahrzeugfahrer" muss zB immer damit rechnen, dass ein 500 Watt-Subwoofer-Trabbi bei Grün über ne Kreuzung gurkt, über die er selbst grade bei Rot drüberdüsen will... - heutzutage reicht natürlich schon ein Handygespräch, um von der Umgebung nix mehr mitzukriegen.


    Noch ein Nachtrag zu dem, was ich weiter oben geschrieben hatte:
    Ich empfehle jedem dringend, sich vorher zu überlegen, wie man in einer plötzlichen Gefahrensituation reagieren muss, um möglichst heil davonzukommen.
    Sich erst in der Situation darüber Gedanken zu machen, ist viel zu spät ("Ich weiss ja, dass es falsch war, aber was hätte ich denn machen sollen...")


    Da keiner was dazu geschrieben hat, mach ich mal nen Vorschlag zum Thema 'Dachgepäcktrager plötzlich auf der Fahrbahn':
    Sofort voll in die Eisen, Lenker stur geradeaus halten. Gucken, ob man besser rechts oder links vorbei kommen wird (hängt vom Platz und den Fahrzeugen neben/hinter einem ab). Kurz vorm Hindernis die Bremse wieder los lassen und dran vorbei lenken. Die grösste Überwindung dürfte es kosten, die Bremse wieder los zu lassen... - Würde ich auch bei ABS machen, obwohl es immer heisst, das sei nicht nötig.
    Rechts vorbei kann natürlich auch heissen: Standstreifen...


    Noch so ne Schrecksituation:
    Plötzlich knallt es und die Windschutzscheibe ist kaputt
    (Gibt es heute eigentlich noch Sekurit-Frontscheiben...?)
    Und das bei Tempo 150 - wat nu?

  • Hallo!


    Mal was zu 3.)
    Afaik ist wenden auf der Autobahn doch eine Straftat, genau wie rückwärtsfahren! Spielt es da eine Rolle in welche Richtung ich wende? Ich würde auf jeden fall versuchen, auf den Standstreifen zu kommen! Weil, wenn ich auf die Autobahn auffahre, bin ich doch schneller am Stand- als am Mittelstreifen! da müsste ich doch erst die Spur wechseln! Zudem fahren da auch weniger Autos.


    Zitat

    manche von euch werden mich vielleicht aus dem BMW-Treff kennen...

    Jepp! Willkommen im TT!


    Gruss, Thomas

  • Nur noch zum Thema Brand eine Anmerkung: Wenn es nur im Motorraum brennt würde ich natürlich zuerst die Leute rausholen. Dann die Motorhaube entriegeln und durch den Spalt in kurzen Stössen mittels Feuerlöscher löschen (wenn vorhanden). Darüber kam mal ein Bericht im TV. Auch dass der Brand wirklich eine ganze Weile braucht, bis er vom Motorraum weiter auf das Fahrzeug übergreift. Somit sollte also der Griff zum Handy+112 reichen.



    Das mit dem Geisterfahren stelle ich mir grausig vor! In einer 30er-Zone mal in den Einbahnstrasse reinfahren - OK, da ist wenden dann nicht das Problem. Aber auf der Autobahn? Auch wenn ich keinen sehe: wenn ich von der Standspur aus wende, komme ich zwangsläufig auf die äusseren Spuren - und wenn da einer mit 200+ ankommt kann ich das vorher nicht sehen geschweige denn rechtzeitig beschleunigen! Also insofern würde ich mir das stark überlegen. Aber wahrscheinlich doch machen, so halb im Schock...



    Und zum Krankenwagen-von-hinten: Auf jeden Fall schnellstmöglich anhalten! "Mal kurz mit 100 durch die Stadt" würde ich auf keinen Fall machen, da ich damit mit ziemlicher Sicherheit andere gefährde - das könnte ich niemals vorher abschätzen ob da nicht jemand plötzlich über die Strasse rennt! Wenn ich nicht ausweichen kann dann würde ich normal weiterfahren, dabei rechts blinken und die nächste Lücke nutzen.

  • Nach den vielen Fragen und hilfreichen Antworten in diesem Thread habe ich inzwischen noch zwei weitere Situationen, bei denen ich mir nicht im Klaren bin, welche Reaktion die richtige ist. Vielleicht bringen wir hier für alle ein wenig Licht ins Dunkel:

    • Gegenstände auf der Fahrbahn
      Ich bemerke auf der Fahrbahn einen großen Gegenstand, der den nachfolgenden Verkehr durchaus gefährden könnte. Ist es sinnvoll anzuhalten und die Reifen, Holzkisten, Dachgepäckträger oder Eisenstangen im laufenden Verkehr wegzuräumen? Insbesondere auf der Autobahn ist das ja mit einiger Rumrennerei und gefährlichen Situationen verbunden, abgesehen von dem eigentlich verbotenen Anhalten auf dem Standstreifen. Oder ist es geschickter, die nächste Parkmöglichkeit zum Telefonieren (ADAC/Polizei/Radio?) oder sogar eine Notrufsäule anzupeilen und dort Bescheid zu geben? Ich tendiere zur letzten Möglichkeit (=Notrufsäule), um nicht selbst auf der Fahrbahn herumzulaufen.
      P.S. Bei selbst verlorener Ladung würde ich es übrigens genauso machen, alles andere wäre zu gefährlich, oder?
    • Fußgänger-/Fahrradübergänge ohne Ausschilderung
      Des öfteren gibt es in Städten 'minimal markierte Überwege für Fußgänger bzw. Radfahrer', auf die durch kein Schild, keine Ampel und keine rote Farbe hingewiesen wird, sondern nur durch eine weiße Fahrbahnmarkierung à la = = = quer zur Fahrtrichtung. Sie taucht sowohl auf Durchgangsstraßen als auch z.B. ca. 3 Meter vor einer Vorfahrt achten-Kreuzung auf. Wie sieht dort eigentlich die Vorfahrtregelung aus? Bin ich wie bei einem Zebrastreifen zum Halten verpflichtet? Ich sehe das momentan als reine Warnmaßnahme vor häufigem 'Fußgängerwechsel' (der kann auch durchaus 'wild' sein ;) ), die aber kein Vorrecht der schwächeren Verkehrsteilnehmer beinhaltet. Sehe ich das richtig? Wie verhält man sich dort richtig bzw. wie handhabt ihr das?

    Gruß vom Schwob :)

    Wenn Du etwas gut kannst, ist es Zeit, etwas Neues zu lernen.

  • @Dr.Schwob


    zu 1.
    Hier würde ich auch die nächste Notrofsäule ansteuern und die Polizei informieren. Oder wer ne Freisprecheinrichtung hat, kann auch mit dem Handy die Polizei informieren. Oder man ruft beim Radiosender an. Die sagen das im Verkehrsfunk auch immer mal mit durch.


    zu 2.
    Hier weiss ich nicht, was das Gesetz vorschreibt. Da handle ich immer situationsbedingt.

  • zu 1. Polizei anrufen, denn selber auf die Strasse rennen ist leichtsinnig.


    zu 2. Fußgänger haben nur an Ampeln oder Zebrastreifen Vorrang. Sonst müsste es die ja nicht geben. (So habe ich das mal in der Fahrschule gelernt) Allerdings wäre es nicht nett, den Vorrang durchsetzen zu wollen, wenn man im Auto sitzt. ;)


    Gruß


    JEB

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