Re: Re: Also...
ZitatOriginal geschrieben von leFloyd
dazu sollte man wissen, dass die blaulichtigen Leuts auch nur 20% drueber duefen...
Das wäre mir aber neu... wurde uns damals in der Ausbildung jedenfalls nicht gesagt. Solange man keinen anderen gefährdet kann man mit Sonderrechten eigentlich fahren wie und wo man will... Bin auch schon auf einer baulich getrennten Strasse auf der falschen Strassenseite gefahren, weil diese frei war.
Auch bin ich schon mit 80+ km/h in der Stadt wärend einer Fahrt mit Sonderrechten geblitzt worden und es hat keinen interessiert...
Wie gesagt, ausser das man keine anderen Leute gefährden darf, gelten für ein Fahrzeug mit Sonderrechten eigentlich keinerlei Vorschriften der STVO.
Ciao Pandur