Wandeln möglich?!? Samsung E700 Bitte um Hilfe

  • Hallo zusammen,


    und zwar geht es um folgendes:


    ich habe, nachdem meine Tante mit meinem Handy telefoniert hat, es aus der Hand gerutscht und durchgebrochen ist (Klapphandy), ein neues Handy von der Versicherung, bzw. das reparierte Handy bezahlt bekommen. Als ich das Gerät nach einer Woche bekam, musste ich jedoch feststellen, dass am Handy die Kamera nicht funktionierte! Ich habe das Handy wieder eingeschickt und habe nach zwei Wochen wieder ein kaputtes Handy bekommen, was wieder ein Kamerafehler hat. Wieder eingeschickt bekam ich NACH DREI MONATEN!!! endlich ein vernünfitges Handy wieder. Aber nach einem Jahr muss ich jetzt feststellen, dass die Kamera wieder kaputt ist.


    So, jetzt war ich heute im o2-Shop, die sagten mir das ich die Möglichkeit habe zu wandeln, aber ich nur dort wandeln könnte, wo ich das Handy auch gekauft habe! Aber als ich im Geschäft war, wo ich mein Handy erworben hatte, wollte der Verkäufer mir weiß machen, dass die das einschicken müssen und dann mit Samsung klären muss, dass ich ein neues Handy bekomme!
    Nachdem ich das nicht wahrhaben wollte, weil ich um meine Rechte und Pflichten weiß (habe mein Abitur auf ner Kaufmännischen Schule gemacht), bin ich wieder zum o2 Shop und habe dort nochmal nachgefragt. Sie bestätigten meine Aussage, dass das Geschäft, wo ich das Handy verkauft habe, mir ein neues Handy zur Verfügung stellen müssen und die dann selber mit Samsung diese Sache klären müssen. Ich nochmal zum Geschäft. Aber der Verkäufer blieb bei seinem Standpunkt, dass er das Handy nur einschicken wolle. Ich habe ihm gesagt, dass ich um meine Rechten/Pflichten weiß und habe ihm mit einen Anwalt angedroht und bin gegangen.


    Jetzt habe ich einige Fragen:
    - Ist das Geschäft dazu verpflichtet, aufgrund des Wandeln-Gesetzes mir ein neues Handy zu geben, bzw. ich mir ein neues Handy egal von welcher Firma aussuchen kann??
    - die Frau im Geschäft behauptete, dass die nicht wandeln, weil beim ersten Male einschicken (der Fall mit der Versicherung) ich das Handy selber eingeschickt habe und nicht über das Geschäft gemacht habe.
    Stimmt das? Hätte ich das über das Geschäft einschicken müssen??


    Ich muss dazu sagen, dass ich das Handy in einem o2-Shop geholt habe, das von Türken betrieben wird. W'lich liegt es ja daran, dass die keine Ahnung von den Gesetzen haben....


    Naja, ich hoffe mir kann jemand helfen!!


    Vielen Dank im Voraus!!


    Gruß
    Micha

  • Im Normalfall sieht das ganze folgendermaßen aus:


    Du kaufst einen Gegenstand im Shop.


    Im Normalfall hast du 2Jahre Gewährleistung (es sei denn, es währen Ausnahmen gemacht worden). Im ersten halben Jahr muss der entsprechende Shop den Gegenstand zurücknehmen und dir einen neuen geben. Ist dieser wieder nicht in Ordnung, muss das Unternehmen ihn wiederrum austauschen. funktioniert er immer noch nicht hast du die Möglichkeit zu wandeln, sprich etwas anderes zu nehmen, einen Preisnachlass zu fordern, oder dein Geld zurück zu verlangen. Im ersten halben Jahr wird angenommen, der Gegenstand sei schon bei Auslieferung fehlerhaft gewesen.
    Nach einem halben Jahr ab Kaufdatum musst du beweisen, dass der Gegenstand schon bei Kauf defekt war, das wird meisst schwierig es sei denn dass Unternehmen ist kullant. Bei Kauf defekt heisst überigens nicht, dass das Gerät bei Kauf nicht funktionierte, sondern dass ein versteckter Mangel vorgelegen hat, der erst später auftrat.
    Effektiv ist also jeder Kunde nur ein halbes Jahrwirklich abgesichert.


    In deinem Fall sieht das ganze etwas anders aus. hier liegt meiner Ansicht nach ein Werkvertrag (Reparatur) vor, für den allerdings die gkeichen Regeln wie für den Kaufvertrag gelten. Wenn du das Gerät nicht in dem Laden hast reparieren lassen, in dem du es gekauft hast, haftet nun dasjenige Unternehmen, das die Reparatur durchgeführt hat und zwar nach den Regeln des Kaufvertrages.


    Steht aber alles im BGB, schau mal darein.

  • also ich hatte dasselbe problem


    hatte im dez 2003 ein samsung e700 gekauft.
    nach 2 wochen ging es aus und nicht wieder an.


    1.mal abgeschickt,das gerät wurde ausgetauscht nach 3 mon wurde es wieder defekt,also ein


    2.mal eingeschickt und display repariert. so nun hatte ich erstmal 2 rep earzur bzw austauschbelege in der hand.


    dann nach 4 monaten wurde es wieder defekt.
    also hab ich die 2 belege mit dem handy und der verpackung genommen und ab zum o2 shop-die haben mir SOFORT mein e700 genommen und ich durfte mir auch gleich ein neues handy aussuchen ,hab sogar neben dem neuen handy auch noch 90€ bekommen.
    also dass man dann nochmal der gerät zu samsung einschicken muss um wandeln zu können ist quatsch.
    was wichtig ist,ist dass man mit den entsprechenden §§§ angehen sollte.man sollte nicht wie ein laie rüberkommen,denn dann wird man nur hin und her geschickt.


    viel erfolg

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