Christmas Shopping New York inkl. Hotel 299€

  • Re: also


    Zitat

    Original geschrieben von Quodex
    Du kannst sie jederzeit stornieren, wenn du versichert bist.
    Dumm, dass nun alle abspringen wollen, weil die Firma (EINE NEUE) hier böse geredet wird.
    Nun ja viel spass zuhause, ich flieg jedenfalls nach New York und wenn ich mir den Leiter persönlich vorknüpfe !


    Zum jetzigen Zeitpunkt würde eine Stornierung knapp 60 Euro kosten ( siehe Punkt 5 der AGB ), es sei denn dass ein Vertragsbruch seitens FH gegeben ist.
    Dann könnte man unentgeltlich stornieren.

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    [Auszug, Stand: 1.1.2002]


    § 651 k
    [Insolvenzsicherung und Zahlung]


    (1) Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden erstattet werden


    1. der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen, und


    2. notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen.


    Die Verpflichtungen nach Satz 1 kann der Reiseveranstalter nur erfüllen


    1. durch eine Versicherung bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen oder


    2. durch ein Zahlungsversprechen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts.


    (2) 1 Der Versicherer oder das Kreditinstitut (Kundengeldabsicherer) kann seine Haftung für die von ihm in einem Jahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen. 2 Übersteigen die in einem Jahr von einem Kundengeldabsicherer insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge die in Satz 1 genannten Höchstbeträge, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.


    (3) 1 Zur Erfüllung seiner Verpflichtung nach Absatz 1 hat der Reiseveranstalter dem Reisenden einen unmittelbaren Anspruch gegen den Kundengeldabsicherer zu verschaffen und durch Übergabe einer von diesem oder auf dessen Veranlassung ausgestellten Bestätigung (Sicherungsschein) nachzuweisen. 2 Der Kundengeldabsicherer kann sich gegenüber einem Reisenden, dem ein Sicherungsschein ausgehändigt worden ist, weder auf Einwendungen aus dem Kundengeldabsicherungsvertrag noch darauf berufen, dass der Sicherungsschein erst nach Beendigung des Kundengeldabsicherungsvertrags ausgestellt worden ist. 3 In den Fällen des Satzes 2 geht der Anspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter auf den Kundengeldabsicherer über, soweit dieser den Reisenden befriedigt. 4 Ein Reisevermittler ist dem Reisenden gegenüber verpflichtet, den Sicherungsschein auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen, wenn er ihn dem Reisenden aushändigt.


    (4) 1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Reisenden ein Sicherungsschein übergeben wurde. 2 Ein Reisevermittler gilt als vom Reiseveranstalter zur Annahme von Zahlungen auf den Reisepreis ermächtigt, wenn er einen Sicherungsschein übergibt oder sonstige dem Reiseveranstalter zuzurechnende Umstände ergeben, dass er von diesem damit betraut ist, Reiseverträge für ihn zu vermitteln. 3 Dies gilt nicht, wenn die Annahme von Zahlungen durch den Reisevermittler in hervorgehobener Form gegenüber dem Reisenden ausgeschlossen ist.


    (5) Hat im Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Reiseveranstalter seine Hauptniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so genügt der Reiseveranstalter seiner Verpflichtung nach Absatz 1 auch dann, wenn er dem Reisenden Sicherheit in Übereinstimmung mit den Vorschriften des anderen Staates leistet und diese den Anforderungen nach Absatz 1 Satz entspricht. Absatz 4 gilt mit der Maßgabe, dass dem Reisenden die Sicherheitsleistung nachgewiesen werden muss.


    (6) Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht, wenn


    1. der Reiseveranstalter nur gelegentlich und außerhalb seiner gewerblichen Tätigkeit Reisen veranstaltet,


    2. die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis einhundertfünfzig Deutsche Mark nicht übersteigt,

    3. der Reiseveranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist.


    Also die Punkte 1 und/oder 3 könnten ggf. zutreffen...bin aber kein Jurist.

  • Nachdem ich durch Zufall auf diesen Thread gelangt bin (habe nach Reiseveranstalter + Fortunaholiday gesucht) möchte ich mich auch mal dazu äußern: ich habe am 18.10. für 4 Personen die Reise über Silvester nach Dubai gebucht. Die telefonische Buchung war völlig problemlos...einzig gewundert hat mich, daß FH von den Mitreisenden nicht einmal ein Geburtsadatum wissen wollte (was in einem normalen Reisebüro wohl üblich ist).
    Gestern kam die Buchungsbestätigung...wie in den meisten hier zu lesenden Fällen aber ebenfalls ohne Sicherungsschein. Ich werde heute bei FH anrufen und fragen wann ich ihn bekomme bzw. bei wen sie jetzt versichert sind. Außerdem werde ich mal bei meiner Nachbarin nachfragen, die in einem Reisebüro arbeitet und der FH nicht unbekannt ist. Allerdings weiß ich nicht ob positiv oder negativ. Wenn ich etwas neues erfahre werde ich es hier posten.

  • Habt ihr euch auch alle darauf eingestellt nicht zu fliegen? Was ist denn wenn wir 30 tage vor flug bezaheln, und es gibt diesen flug nicht? und damit auch kein geld zurück. sicher sind wir ja erst 7 tage vor flug wenn die tickets kommen, aber die kriegen das ja nichtmal mit den sicherungsscheinen hin,wie kommen wir denn dann an die tickets? habe heute immernoch keine unterlagen bekommen, hab schon vor fast 2 wochen gebucht

  • hehe dann ist die sache ja gegessen, fragt sich nurnoch ob wir stornogebühren für etwas zahlen müssen was nicht existiert, ich wette die bstehen drauf. aber da sollen die mir erstmal zeigen WO wir angemeldet sein sollen ohne das nix geld

  • usa-reise forum adresse holidayfortuna


    betreffend der adresse in düsseldorf:


    angeblich sitzt in Düsseldorf das büro & service condor - und fortunaholiday ist bei denen Kunde - d.h. doch dass auf dem messingschild dann doch condor stehen müsste ? Wo ist denn dann die fortuna holiday ?


    Betreffend der Reise:
    hat eigentlich jemand etwas überwiesen ?



  • Vor etwa 1 Woche hab ich die angegebene Adresse aufgesucht.
    An der Anschrift Charlottenstraße 75 in Düsseldorf stand ein Schild mit der Aufschrift Fortuna Holiday ! Auf der Klingelleiste war FH jedoch nicht verzeichnet. Ich hab einfach unten bei "Büro & Service Condor" geklingelt. Im EG rechts befindet sich das Mini-Büro von Condor. Der Geschäftsführer, Herr Karl G. Schäfer, war anwesend und teilte mit, dass er nichts mit der Reise zu tun hat. Fortuna Holiday sei lediglich Bürokunde bei Condor. Er konnte oder wollte mir keine Auskunft zu den Verantwortlichen von FH geben. Ich solle mich an die Hotline wenden! ECHT SERIÖS ! Ich erhielt eine Visitenkarte mit der Telefonnummer: 0211 / 178620. Übrigens sind bei der Verbraucherzentrale Düsseldorf bereits mehrere Meldungen bezüglich FH eingegangen.
    Ich werde am Freitag noch mal zur Charlottenstraße fahren und meine Erfahrung mitteilen!

  • Damit solltenn auch die letzten Fans dieses Angebots geschnallt haben was Sache ist. Bleibt allen zu wünschen, dass keiner bezahlt hat.


    IMHO hätte einem aber der gesunde Menschenverstand von vornherein sagen müssen, dass das nicht sein kann.

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