Kaufberatung für Navigationssystem ala TomTom Go

  • Navigation per Notebook finde ich persönlich viel zu umständlich und vor allem unhandlich.


    Aber in der letzten Ct war ein Kurzbericht über eine Navigationslösung von Navman. (iCN320)


    Das Teil kann zwar nichts anderes als Navigieren, das aber laut Test besonders gut.


    Straßenpreis etwa 299€



    Gruß
    Michael

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>

  • Nabend,


    Zitat

    Denke zur Zeit über eine Navigationslösung mit dem Notebook nach.


    Ich halte da im Grunde garnichts von.
    - du brauchst eine ordentliche Befestigung fürs NB, sonst ist das Teil nach der ersten Vollbremsung reif für die Insel ( Erfahrungewerte von meiner ehemaligen Firma )
    - es nimmt zuviel Platz ein
    - du kannst es nicht so hinbauen, das man ordentlich drauf schauen kann, ohne abgelenkt zu werden.
    - ordentliche Software dafür gibt es kaum und die ist noch teuer.


    Die beste Navilösung ist immer noch in der Reihenfolge:


    - Festeinbau mit grossem Display, alternativ mit kleinem Display, wenns gut ist.
    - TomTom GO oder ähnliche
    - PDA mit Navisoftware
    - Festeinbau mit Monochromdisplay


  • Zum iCN320 kann ich kurz was sagen, falls es interessiert. Ich hatte übers Wochenende eins zum Testen. Alles in allem kommt man damit zum Ziel, die Navigation ist recht brauchbar. Das Gerät bietet aber sonst recht wenig. Pluspunkte sind die klare, deutliche und laute Sprachausgabe, die sehr kompakten Abmessungen und der scharfe und helle Bildschirm. Negativ fiel mir vor allem auf, dass es keine "Live-Karte" gibt, dass heisst, man weiss nie genau, wo man eigentlich rumfährt. Das iCN320 zeigt in der (viel zu kleinen und oft überladenen) Kartenansicht nur das nächste "kritische" Ziel, alos z.B. eine kommende Kreuzung, Abbiegung etc. Auf dem kleinen Kartenausschnitt im ansonsten übersichtlichen Display kann man nur wenig erkennen, da sich Strassennamen oft überlappen und der Ausschnitt einfach zu klein ist. Im fahrenden Auto diese Karte zu entziffern ist oftmal ehr gefährlich als hilfreich. Die "akustische Navigation" klappt aber dafür recht gut und man kann sich auch eine reine Pfeil-Anzeige darstellen lassen, die die nächsten drei Abbiegungen vorhält.
    Alles in allem bleibt zu sagen, dass das Teil zur Navigation durchaus brauchbar ist, aber nichts besonderes bietet. Mit einer etwas grösseren Kartendarstellung und einer Live-Karte wäre es deutlich aufgewertet. Immerhin, für einen Preis von 222,-€ (hier im M****-Markt) ist es eine sehr preiswerte Navi-Lösung, mit der man für gelegentlich Einsätze ganz gut leben kann. Den mehr als dopplet so teuren "grossen" Geräten kann es natürlich in vielerlei Hinsicht nicht das Wasser reichen.


    Noch Fragen zum iCN320? Einfach stellen, ich versuche es zu beantworten, auch wenn ich meins heute wieder abgebe... und auf das bestellte iCN510 warte ;)


    d@niel

  • Hi,
    ist schon was älter der Thread, aber da ich selber wegen eines Navis forsche nur ne kurze Info:
    Alle ADAC-Mitglieder Seite 6 der aktuellen ADAC-Zeitung (12/05) aufgeschlagen, dort steht.


    Zitat


    ... nennt sich Software die vor stationären Radaranlagen warnt. ...
    ... Sobald die entsprechende Bitzer-Software installiert wird, ist der Betrieb, aber auch bereits das Mitführen des Gerätes, verboten ($23 Abs. 1b StVO) ...


    macht wohl 75€, bis zu vier Punkte und Gerät wenn Pech weg...


    Nur mal so als Info, wusste ich auch nicht.


    Etwas komisch finde ich, dass TomTom damit auf ihrer Website als legal werbe, für die Plusservices... komisch.


    Grüße Pepe

  • Naja, ob solche CDs gegen §23 Abs. 1b der StVO verstossen (zu dieser Annahme gibt es auch aufgrund des Gesetzestextes gute Gründe), kann letzlich nur ein Gericht klären (falls nicht schon geschehen, keine Ahnung).


    In dem angesprochenen Paragraphen heisst es:


    Zitat

    Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


    http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_23.php


    Der Zusatz "[...] insbesondere [...]" ist dabei nicht als Einschränkung zu verstehen. Fraglich ist nur, ob ein solches Gerät dazu bestimmt oder lediglich geeignet ist, aber die Meinungen tendieren wohl zu ersterem.


    Es handelt sich also tendenziell um einen Graubereich, der irgendwann sicher zur Klärung vorgelegt wird. Ob man das unter diesen Umständen einsetzen möchte, muß wohl jeder selbst entscheiden. ;)

  • Aber wenn es ein Gerät ist das die Blitzer anzeigt, und somit verboten ist wieso darf man dann Karten vom ADAC oder sonst wem nutzen (also die guten alten aus Papier) die die Blitzer eingetragen haben...?!

  • OK zutreffendes Argument!


    Aber wieso werden die Sachen dann im Netz noch angeboten, kostenpflichtig sowie kostenlos und ich habe dazu auch im POcketnavigations Forum nichts gelesen...

  • Das ist es ja grade, wo bei TomTom sogar extra steht:


    Ich bin ja nur durch den Artikel in der ADAC-Zeitung stutzig geworden...

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