Unterirdisches Arbeitszeugnis - was tun?

  • Hallo Printus,


    ein kleiner Tipp, da auch ich dir raten würde zum Anwalt zu gehen.
    Frag mal bei deinem zuständigen Amtsgericht nach der sogannten Prozesskostenbeihilfe. Da bekommste nen Beratungsschein ausgestellt mit dem du dich dann von nem Anwalt deiner Wahl kostenfrei beraten und verteten lassen kannst.

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • zum Anwalt zu gehen halte ich für Kanonen, mit denen auf Spatzen geschossen wird. Bei Arbeitszeugnissen wird unterschieden zw. 'einfachen' (dokumentieren eigentlich nur, daß man bei der Fa. gearbeitet hat) und 'qualifizierten' (beurteilt auch die Leistungen) Arbeitszeugnissen. Google weiß hier noch mehr, z.B. hier ;)


    Dein AG ist wohl der Meinung, daß er Dir wegen der Kürze der Anstellung nur ein einfaches AZ auszustellen braucht, daß Du als AN natürlich lieber ein qualifiziertes AZ hättest, hast Du ja auch schon dargelegt. Deshalb würde ich mit diesem Stichwort und möglicherweise schon einem eigenen Entwurf (wenn sowas bei Euch üblich ist) bei der Personalabteilung vorsprechen...

  • Andererseits erschließt sich mir nicht, was Du denn genau geändert haben möchtest?
    Sofern da nur die Prüfung fehlt, bei der Du ohnehin durchgefallen bist, kannst Du das ja noch selbst in Deinem Lebenslauf erwähnen. Vielleicht haben die das aus Nettigkeit weggelassen, da es ja nicht nur positiv aufgefasst werden kann. In dem Fall tragen die das ja vielleicht nach.


    Eine ausführliche Beurteilung Deiner Fähigkeiten kannst Du wohl von einer Firma nicht verlangen, wenn Du da nichtmal die Probezeit über warst - und in der Zeit quasi nur an einer Schulung teilgenommen hast.


    Mehr als "hat in der Schulung gerade auf dem Stuhl gesessen und wenig am Kugelschreiber gekaut" wird da wohl nicht ergänzt werden können.


    Aber dennoch: viel Erfolg :top:


    Ich würde es auch erst einmal im Guten versuchen. Weißt ja, wie man in den Wald hinein ruft.....Dass die Situation beim Fragen irgendwie doof ist, ist auch jedem klar

    iPhone X 256GB

  • Hallo printus,


    auf dieser Seite findest Du eine Datenbank mit Artikeln/Tipps aus den VDI-Nachrichten zu Karriere und Bewerbung. Einfach als Schlagwort Zeugnis auswählen, vielleicht ist da ja auch ein Rat für Dich dabei.


    Gruß


    Pitter

  • Wenn ich das richtig verstehe, geht es Dir insbesondere um die 2 Wochen in der Buchhaltung.
    Nunja, ich weiss ehrlichgesagt nicht, ob ich das überhaupt in dem Zeugnis haben wollen würde.
    2 Wochen Buchhaltung sieht irgendwie nach: "Wir habens probiert, aber nach 2 Wochen wurde uns das Spiel echt zu doof mit dem"


    Genauso, wie wenn man im 4 Wochen Rhytmus die Firmen wechselt, das hat dann weniger mit Erfahrung zu tun als mit "kriegt nix auf die Reihe"


    Ich muss mal meine Arbeitsrechtler fragen, aber IMHO hast Du innerhalb der Probezeit nicht wirklich anspruch auf ein Arbeitszeugnis, und wenn, dann nur auf ein extrem verkürztes.


    Das Hauptproblem dürfte da allerdings das Datum des Ausscheidens der Firma sein. Da sind immerhin 9 1/2 Monate vergangen.
    Ob da noch was zu holen ist...


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Printus iss ja nicht unbedingt durch die Prüfung durchgefallen, er hat ja vielleicht sogar 83% geschafft, was zwar noch ein einigermaßen gutes Ergebnis ist, aber eben die Kriterien des ehemaligen Arbeitgebers nicht erfüllt. Von daher würde ich auch dazu raten, sollte keine Bescheinigung über die Prüfungsleistungen vorhanden sein, diese explizit bestätigen zu lassen (außer Du hast mit 60% oder so abgeschnitten ;)). Wenn andere Arbeitgeber dieses Prüfungsergebnis bzw. die Teilnahme dieser Schulung als Aufnahmekriterium haben dürfte das auf alle Fälle Vorteile bringen.


    Ansonsten würde ich nochmal in den Rechtsforen vorbeisurfen. Es darf dort zwar niemand Rechtsberatung machen, aber vielleicht findet sich ja doch die ein oder andere brauchbare Information. Forumulierungen wie "Der guten Ordnung halber sei erwähnt, dass er eine pünktlicher und zuverlässiger Mitarbeiter war." sagen ja im Grunde aus "Herr X kann die Uhr lesen und hat es - vermutlich dank seiner Mutter - rechtzeitig zur Stechuhr geschafft und verstand es die Belegschaft mit Kaffee und Unterhaltung zu versorgen" ;) :rolleyes:


    Dann lieber ein einfaches Zeugnis ausstellen lassen, dass Du von ... bis dort beschäftigt warst und die Schulung mit x% abgeschlossen hast. Sowas sollte als Minimum sich innerhalb von 7 Tagen ausstellen lassen und taugt dann auch für weitere Bewerbungen.

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Ihr denkt doch wohl nicht ernsthaft daran, dass dieses Zeugnis neutral oder gut wäre? Das ist eine Note 4 oder gar 4-!


    Also ich würde versuchen, gegen so ein Zeugnis vorzugehen.


    Du hast möglicherweise Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe oder auf Beiordnung eines Anwaltes nach § 11a Arbeitsgerichtsgesetz. Das kostet dich keinen Pfennig. Da geht es Arbeitslosen besser als Leuten mit unterdurchschnittlichem Einkommen.
    Mit dieser Prämisse gehst du zu einem Anwalt und erklärst sofort noch vor Terminvereinbarung, dass du selbst nicht zahlen kannst.


    Weiterhin hast du die Möglichkeit, für 10 Euro (möglicherweise auch kostenlos, für Sozialhilfeempfänger sicher) eine erste Rechtsberatung bei dem Amtsgericht wahrzunehmen.
    Diese wird von Anwälten durchgeführt und gibt einen ersten (!) Überblick.
    Frage danach bei dem Amtsgerichts deines Wohnortes, in Frankfurt ist das im Gebäude B des Landgerichts.


    Ist im Arbeitsvertrag eine Frist festgelegt worden? Wenn nicht, dann gelten die allgemeinen Fristen. Das Arbeitsgericht Frankfurt sieht jedoch einen Anspruch nach 1,5 Jahren als nicht mehr gegeben. Bei ca. 10 Monaten sollte die Möglichkeit allerdings noch bestehen. Also solltest du schnellstens (!) etwas unternehmen.


    Falls du selbst Klage beim Arbeitsgericht einlegen möchtest, ist das möglich. Es herrscht kein Anwaltszwang und Gerichtskosten entstehen nicht.


    Ich hoffe, weitergeholfen zu haben.

  • Hi,


    vielen Dank für Eure Hilfe! Nochmal zur Klarstellung:


    Es geht mir nicht primär um die 2 Wochen Buchhaltung. Die Frage in dieser Richtung war nur ob es auch ein Mangel ist daß diese Zeit nicht explizit erwähnt wurde. Hier überzeugt mich aber die Argumentation daß, selbst wenn das ausdrücklich bescheinigt würde, der Eindruck entsteht "Wir haben's probiert, es hat aber nix gebracht." Insofern halte ich in dieser Hinsicht die Füße still.


    Die ganze Aktion hier kam ins Rollen weil mir ein in Personalangelegenheiten erfahrener Mensch wörtlich gesagt hat daß er so eine schlechte Beurteilung noch nie gesehen hat und daß selbst bei Praktika teilweise ausführlichere Zeugnisse oder Beurteilungen geschrieben werden als das, was ich hier für immerhin ein halbes Jahr Arbeit in dem Verein bekommen habe.


    Insofern widerspricht dieser Schrieb schon mal generell dem Grundsatz daß ein Zeugnis mindestens wohlwollend formuliert sein muß. Darüber hinaus fehlen aber auch formal Bestandteile, die einfach in ein solches Zeugnis gehören: Sozialverhalten, Engagement, Verhältnis zu Kunden und Kollegen...


    Es mag ja sein daß man einem Mitarbeiter, der seit 10 Jahren bei der Truppe war mehr schreibt als einem, der ein halbes Jahr lang da war. Aber hier ist es wohl etwas sehr kurz geraten und vor allem ist diese Beurteilung meilenweit von einer wohlwollenden Schreibe entfernt. Noch dazu sind gerade die Pluspunkte, die ich trotz allem für mich verbuchen konnte und die immer sehr für mich sprachen, gar nicht erwähnt. Stattdessen ein Text, der sich offenbar liest als wäre ich eine völlige Null gewesen.


    Klar, die Schulung habe ich vergeigt. Wie viele andere auch und es ist nur eine interne Schulung mit hauseigenen Maßstäben, aber nun gut - das ist innerhalb dieses Unternehmens eben kein befriedigendes Ergebnis, selbst wenn die Ansprüche nach objektiven, marktbezogenen Maßstäben völlig überzogen sind und objektiv auch ein Ergebnis von knapp 80% in jeder anderen Prüfung noch halbwegs gut oder zufriedenstellend wäre.
    Fakt ist daß es nach den Maßstäben dieses Unternehmens nicht akzeptabel ist und sie deswegen gekündigt haben. Ich erwarte auch nicht daß die mich jetzt trotzdem in höchsten Tönen loben.


    Ich erwarte aber wohl daß mir Fleiß, Engagement, die positive Beziehung zu Kollegen und Kunden, also die rundum guten und ordentlichen Leistungen, die ich unabhängig vom Prüfungsergebnis gezeigt habe und die mir mündlich auch immer wieder zugute gehalten wurde, auch in einer solchen Beurteilung positiv zugute kommt.


    Es kann nicht sein daß ich mir unabhängig vom Schulungsergebnis "den Arsch aufreisse" und dann eine Beurteilung bekomme, die mich darstellt als sei ich an jedem 2. Morgen ne Stunde zu spät betrunken ins Büro getorkelt und hätte dort nur Mist abgeliefert.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Ich erwarte aber sehr wohl daß mir Fleiß, Engagement, die positive Beziehung zu Kollegen und Kunden, also die rundum gute und ordentliche Leistung, die ich unabhängig vom Prüfungsergebnis gezeigt habe und die mir mündlich auch immer wieder zugute gehalten wurde, auch in einer solchen Beurteilung positiv zugute kommt.


    Das ist dein gutes Recht, das darfst du verlangen.
    Wenn es denn tatsächlich zutrifft, vielleicht ist das Zeugnis ja schon wohlwollend :D


    Ich würde in Anbetracht der Zeit auch außergerichtlich NICHTS versuchen oder nur mit Frist von 3 Tagen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!