Und ich (hab im Oktober bestellt) bekomme auf jeden Fall die 5 Euro ab dem 13. Monat angerechnet auf die GG?
Achso: wann kann ich denn mit der Gutschrift der 40 Euro rechnen? Die 1. Rechnung von VV hab ich ja schon längst...
Gruß,
Maxwell
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Und ich (hab im Oktober bestellt) bekomme auf jeden Fall die 5 Euro ab dem 13. Monat angerechnet auf die GG?
Achso: wann kann ich denn mit der Gutschrift der 40 Euro rechnen? Die 1. Rechnung von VV hab ich ja schon längst...
Gruß,
Maxwell
ZitatOriginal geschrieben von t_5
das heisst, dass ich nach den ersten 12 monaten mich nicht mit VV ärgern muss, sondern die gg für die monate 13-24 und die anschlussgebühr direkt bei vertragsbeginn von euch erstattet bekomme?
t_5
... beim November-Angebot - ja.
Grüße Frank
ZitatOriginal geschrieben von maxwell2000
Und ich (hab im Oktober bestellt) bekomme auf jeden Fall die 5 Euro ab dem 13. Monat angerechnet auf die GG?
Ist doch Victor Vox.
Die Hotline (vorgestern) kennt kein übertragbares Startguthaben und verweist darauf, dass es ja nicht im Vertrag steht, dass es nicht verfällt. Mein Verweis auf den Vertragstext ist für den Hotliner ein nicht weiter führendes "Sich-Drehen im Kreis". Das Guthaben würde natürlich verfallen.
Ich solle mir doch "einen Anwalt suchen", wenn ich anderer Meinung sei. Hat man sowas Freches schon mal gehört. .
Sie müssen doch die Korrektheit der Abrechnung nachweisen.
Und übrigens:
Die Rechnungen von VictorVox mit dem Startguthaben seien ohnehin "immer falsch". Denn nicht nur der Satz, dass 5 Euro auf das Konto überwiesen werden würden, sei "ein technischer Systemfehler", sondern auch der Bruttobetrag an sich von -5 Euro sei fehlerhaft.
Ich hätte gar kein Rechnungsguthaben .
Vielleicht bedeutet "Bruttobetrag -5 Euro" bei VictorVox ja: Sie müssen uns eigentlich 600 Euro zahlen.
"Wir können doch nicht für einen Kunden, das ganze System umstellen".
War ich blöd, hatte ja eigentlich eine korrekte Rechnung in diesem Land erwartet.
Außerdem schreibt Victorvox ja an anderen Kunden (siehe anderer Thread im Forum) schriftliche Schreiben nach Reklamation, dass das Startguthaben nicht übertragbar sei (Kopie im anderen Thread).
Lohnt es sich Rechnungen zu widersprechen, die doch ohnehin falsch sind ? :mad:
Jedenfalls scheint Victorvox ja je nach Fall anders zu verfahren: einige bekommen es überwiesen, andere bekommen Briefe, dass sie nicht bekommen würden. Jemand behauptet noch, dass man es durch Hotlineanruf aktivieren müsste. Ist schon einigen passiert, die telefoniert hatten und natürlich automatisch keinen Abzug bekamen. Andere behaupten mit Verweis auf Schreiben von VictorVox, es reiche, das Guthaben nach 12 Monaten zu aktivieren (es würde sich quasi nur verstecken und könnte erst durch langwierige Suche und Telefonie wiedergefunden werden )- vielleicht monatlich die netten Hotliner anrufen, die gleich zum Anwalt raten?
Hoffentlich hat geizhandy auch was Schriftliches von VictorVox in der Hand.
Irgendwie klang der Hotliner so, als ginge das VictorVox gar nichts an, und es hätte ja keiner die Bedingungen unterschrieben, dass VictorVox auch nach 12 Monaten noch Startguthaben verrechnen müsste - und als würde VictorVox "dies auch nicht tun ".
Ich weiß, ist ja nur die Hotline ,aber spätestens bei den Briefen von VictorVox sollte man doch hellhörig werden.
Hast du jetzt schon den Fall, daß du auf Geld wartest, oder hast du vorsorglich für den 13. Monat (in knapp einem Jahr) angerufen?
Hab nur vorsorglich angerufen, weil ich ja im anderen Thread über die Probleme gelesen hatte und auch gerne mein Geld "in trocknen Tüchern" gehabt hätte.
... habe heute noch mal schriftlich angefragt. Sobald ich eine Antwort habe werde ich sie hier posten.
Grüße Frank
ZitatOriginal geschrieben von maxwell2000
Und ich (hab im Oktober bestellt) bekomme auf jeden Fall die 5 Euro ab dem 13. Monat angerechnet auf die GG?
Achso: wann kann ich denn mit der Gutschrift der 40 Euro rechnen? Die 1. Rechnung von VV hab ich ja schon längst...
Gruß,
Maxwell
Bitte schicke mir Deine erste Rechnung zu (am besten gescannt und per Email an info@geizhandy.net).
Ich werde dann alles weiterleiten und ViVo wird zu eine schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.
Grüße Frank
An alle Kunden: Bitte setzt euch mit folgenden Thread auseinander und hört dann bei VV nach: Sparhandy Probleme mit VV
Da geht es zwar um einen anderen Händler, jedoch hatte er die selben Konditionen zu Finanzierung des kostenlosen Handys. Die Vermutung liegt nahe, dass auch ihr ab dem 13 Monat GG bezahlen müsst, da VV das nicht genutzte Startguthaben ab dem 13. Monat verfallen lassen will. Hoffe zwar für euch, dass es nur ein Sparhandy-Problem ist, glaube aber nicht dran!
Gruß
Johannes
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