Darf ich Mobilcom-Handy verkaufen?

  • So, hallo erstmal!
    Die Frage steht ja eigentlich schon in der Überschrift. Und zwar geht es um mein Sgh E-720. Wie ihr alle wisst, ist die Qualität des Hörers total mies. Steht hier ja auch überall. Da ich mein Handy auch beruflich brauche, sollte ich schon eines benutzen, bei dem ich auch verstehe, wer dran ist und was der Anrufer will. Das ist mit dem E720 nicht möglich. Und ich kann es mir auf Dauer nicht erlauben permanent nachzufragen, wer dran ist und was er will und ob er es wiederholen könnte. Das ist einfach unseriös und inkompetent und alles.


    Jedenfalls habe ich das Handy zu meinem Mobilcomvertrag bekommen. Und trotz der allgemein vorherrschenden Meinung: Nein, mit Mobilcom habe ich bisher nur gute Erfahrungen gemacht.


    Aber das Handy würde ich gerne verkaufen und mir ein anderes anschaffen. Es ist laut Vertrag ein Kaufhandy, nur meine ich, gelesen zu haben, dass man es erst nach Vertragsende endgültig besitze. Stimmt das?


    Danke und Gruß
    Bine

    Ein Hund denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...sie müssen Götter sein!"


    Eine Katze denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...ich muss ein Gott sein!

  • Natürlich kannst du es verkaufen, du hast dich ja als Gegenleistung 24 Monate an Mobilcom gebunden.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Vertrag & Vertrag ?!


    hmmm.... Rechtsberatung im Forum... naja.


    Ich denke, die hier am häufigsten vertretene Meinung wird sein:


    Kauf des Mobiltelefons und Abschluß eines Mobilfunkvertrages sind separate Verträge, also darf man das Endgerät verkaufen. Letztlich ist man ja auch nicht verpflichtet, es zu nutzen bzw. für gerade diesen Vertrag zu nutzen.


    Das Telefon aus der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Erhalt zu verkaufen und ja mittlerweile schon üblich geworden.


    Der Vertrag selbst steht ja nicht zur Disposition, soll also offensichtlich erfüllt werden, eine Wandlung, weshalb auch immer, ist nicht angedacht. Also gibt es auch keinen Grund, eine mögliche Rückgabe des Gerätes in Betracht zu ziehen.


    Bin gespannt, wie die weiteren Antworten ausfallen...


    Viele Grüße - Nentvich

  • Man sollte nur bedenken, dass es manche Handys nur als Mietgeräte bei mobilcom gegeben hat.


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Ja, das mit den Mietgeräten kenn ich auch. Meines ist aber erst 3 Monate alt und explizit als Kaufhandy deklariert. Und wenn das Telefonieren an sich nicht derart besch***en wäre, würde ich das Handy ja auch behalten. Nur wozu hat man ein Handy, wenn man damit nicht telefonieren kann?

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  • Re: Darf ich Mobilcom-Handy verkaufen?


    Zitat

    Original geschrieben von Mekong
    Aber das Handy würde ich gerne verkaufen und mir ein anderes anschaffen. Es ist laut Vertrag ein Kaufhandy, nur meine ich, gelesen zu haben, dass man es erst nach Vertragsende endgültig besitze. Stimmt das?



    Also: (Unmittelbaren) Besitz am Telefon hast du in dem Moment, in dem du die tatsächliche Sachherrschaft über das Telefon ausübst, es z.B. in deiner Hand hältst.


    Was du eigentlich meintest, ist die Frage, wann du das Eigentum am Telefon erworben hast bzw. erwerben wirst. Das hängt davon ab, ob, und wenn ja, unter welchen Bedingungen dir dein Verkäufer als Veräußerer dir das Telefon übereignet hat. Handelt es sich um einen gewöhnlichen Mobilfunkvertrag, wurde dir das Telefon Zug um Zug gegen Bezahlung des "Kaufpreises" übereignet, d.h. du bist Eigentümerin des Telefones geworden und kannst darüber vollumfänglich verfügen. Wurde dir das Telefon unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigem "Kaufpreiszahlung" oder der Befriedigung sämtlicher Forderungen aus dem Mobilfunkvertrag übereignet, erlangst du erst in dem Moment Eigentum, in dem die Bedingung eintritt.


    Sollte dir das Telefon dagegen überhaupt nicht übereignet worden sein, sondern dir nur der Besitz daran im Wege eines Mietvertrages verschafft worden sein (siehe AGB), dann erlangst du überhaupt kein Eigentum.


    Verkaufen kannst du jedoch das Telefon auch dann, wenn du nicht die Eigentümerin bist. Genauso, wie du auch nicht existente Dinge verkaufen kannst!


    Ob du dem Käufer zur Erfüllung des geschlossenen Kaufvertrages das Telefon auch übereignen kannst, hängt wiederum davon ab, ob du selbst Eigentümerin gewesen bist (s.o.).


    Selbst wenn du z.B. wegen vereinbarter Miete nur Besitzerin, nicht aber Eigentümerin gewesen bist, hätte dein Käufer wirksam von dir Eigentum am Telefon erwerben können, wenn er hinsichtlich deiner Nichteigentümerstelung gutgläubig gewesen ist.


    Du kannst es also verkaufen bzw. übereignen, musst aber aufpassen, dass du dich im Falle eines mit Mobilcom geschlossenen Mietvertrages über das Telefon am Ende der Laufzeit nicht schadensersatzpflichtig machst bzw. der Vermieter von dir nicht den Veräußerungserlös herausverlangt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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