ZitatOriginal geschrieben von flatty
Dann würde ich mal sagen, sind die 200 EUR die Differenz, die beachtlich ist. Nur weil ich im Supermarkt für 500 EUR Sachen wegschleppe, heißt es ja nicht, dass dies auch Einkünfte sind.
Die 200 EUR Grenze sind aber wohl eher eine interne Verwaltungsanweisung, hm?
Du hast wohl recht. Was die 200 EUR angeht: das habe ich nur vage in Erinnerung. Keine Belege, keine Quelle. Natürlich gilt immer der Grundsatz: wenn deine Ausgaben (...für Prepaidkarten) die Einnahmen (...aus Best-M) übersteigen, dann besteht für den Betrag keine Steuerpflicht. Im Zweifelsfalle wirst du das aber immer dem FA gegenüber nachweisen müssen. Ist im Prinzip also nichts anderes als Eigenwerbung über Zanox, nur dass es dort in jedem Fall Gewinneinkünfte sind. Ist aber ein zu kompliziertes Thema, da müsste sich mal ein Experte für Steuerfragen einklinken...
Bye, Mike