ZitatOriginal geschrieben von Bene
hm so einfach ist es doch nicht.
Ich hab das schon dreimal gemacht, (GH zwischen 60-300Euro) immer ohne Probleme.
Tina<
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ZitatOriginal geschrieben von Bene
hm so einfach ist es doch nicht.
Ich hab das schon dreimal gemacht, (GH zwischen 60-300Euro) immer ohne Probleme.
Tina<
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hallo, muss mann die Auszahlungen von BEST-M nach jahres ende versteuern? Habe irgenwo gelesen, stimmt es?
danke
Klar. Zanox / Affili auch. Flohmarkt /eBay auch.
ZitatOriginal geschrieben von Rather
hallo, muss mann die Auszahlungen von BEST-M nach jahres ende versteuern? Habe irgenwo gelesen, stimmt es?
danke
Das ist strittig, denn Du hast das auszuzahlende Geld ja selbst erzeugt und dadurch sogar Verlust gemacht (Dein Prepaidguthaben ist stärker geschrumpft als der Auszahlungsbetrag).
Das Finanzamt konnte mir zu dem Thema keine abschliessende und verbindliche Auskunft geben.
Viele Grüße
Da diskutierten wir ja schon mal drüber, dass man dann die Prepaids auch als Ausgaben geltend machen könnte
Dann meldet man am besten gleich ein "Prepaidumwandlungsgewerbe" an
Das mit den Steuern ist aber auch so eine Frage, die mich mal brennend interessieren würde, da das Jahr sich ja doch allmählich dem Ende nähert.
Soll man dem FA dann einen Sack mnit leeren Prepaidkarten mitschicken, um zu belegen, dass man die Umsätze selbst generiert hat? Ich seh da einen Haufen Arbeit und Ärger auf mich zukommmen
ZitatOriginal geschrieben von pat-ffm
Das mit den Steuern ist aber auch so eine Frage, die mich mal brennend interessieren würde, da das Jahr sich ja doch allmählich dem Ende nähert.
Soll man dem FA dann einen Sack mnit leeren Prepaidkarten mitschicken, um zu belegen, dass man die Umsätze selbst generiert hat? Ich seh da einen Haufen Arbeit und Ärger auf mich zukommmen
Soweit mir bekannt ist gibt es eine Freigrenze von um die 200,-€/Monat, die man ohne Anmeldung als Werbegeschenke bedenkenlos empfangen kann. Dazu zählen dann aber auch andere Einnahmen, wie z.b. Eigenwerbungen bei Zanox.
Demzufolge würde ich mir bei geringeren Ausschüttungen keine Sorgen machen. Genau weiß ich das aber auch nicht und würde mich auch über spezifischere Infos freuen. Ansonsten gilt wohl auch hie die Einnahme/Ausgabe Überschußrechnung. Was unterm Strich übrig bleibt und über der Freigrenze liegt würde dann der Einkommenssteuer unterzogen.
Bye, Mike
Dann würde ich mal sagen, sind die 200 EUR die Differenz, die beachtlich ist. Nur weil ich im Supermarkt für 500 EUR Sachen wegschleppe, heißt es ja nicht, dass dies auch Einkünfte sind.
Die 200 EUR Grenze sind aber wohl eher eine interne Verwaltungsanweisung, hm?
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