ZitatOriginal geschrieben von anhi Wie ist das denn bei NummerX mit der Ansage?
Die Besonderen Geschäftsbedingungen von NummerX hierzu:
- "Der Kunde verpflichtet sich, dem Anrufer zu Gesprächsbeginn den Tarif kostenlos anzusagen, der vom Anrufer aus nationalen öffentlichen Festnetzen zu zahlen ist."
- "Verstößt der Kunde schuldhaft gegen eine seiner vertraglichen Verpflichtungen, so hat er NUMMER-X im Innenverhältnis alle Schäden zu ersetzen, die NUMMER-X durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen."
- "Sofern die Rückbelastungen aufgrund nicht gezahlter Forderungen gegenüber Endkunden (Rückbelastungen) für einen Monat über 40% liegen, wird NUMMER-X dem Kunden die für den entsprechenden Monat entstandenen Rückbelastungen in voller Höhe im Wege einer Nachberechnung in Rechnung stellen"
Ich muss selbst für eine kostenlose Ansage sorgen, was ich gar nicht kann, da Nummer-X vermutlich ab der ersten Sekunde berechnet?!
Da ich das nun nicht kann, ist kein Anfrufer zur Zahlung verpflichtet, was wiederum dazu führt, dass ich die Kosten des Anrufs übernehmen darf.
Richtig verstanden?
Punkt 2: Für Wenignutzer ist das auch nichts:
- "Grundsätzlich werden Vergütungsbeträge unter 5,00 € (netto) je 0900-Rufnummer nicht zur Auszahlung gebracht, noch verrechnet oder angerechnet, sondern als Verwaltungsaufwand an NummerX verbucht"
- "Bleibt die monatliche Vergütungsausschüttung einer 0900-Rufnummer zwei aufeinanderfolgende Monate unter 5,00 € (netto) pro Monat, löst sich das Vertragsverhältnis zu dieser 0900-Rufnummer automatisch zum Ende des zweiten Abrechnungsmonats auf"