Wohin mit hohem, ungenutztem Sim-Guthaben?

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    P.S.: (ausnahmsweise nicht als "Edit")
    Um aber zum Threadtitel zurückzukehren:
    Ist es heutzutage nicht die naheliegendere Frage "Woher" ungenutztes SIM-Guthaben zu bekommen ist, als die Frage nach dem "Wohin"? ;)


    Verleitung zu Straftaten gemäß §26 StGB:
    "(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist." -
    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html !

  • Äh - ich kann keinerlei Zusammenhang zwischen obigem Posting und dessen Intention und dem, was du hier mit negativer Konnotation schreibst, erkennen?


    Die Frage nach hohem SIM-Guthaben ist in der Vergangenheit in diesem Thread wiederholt gestellt worden und als Antwort wurde dabei stets auf die ein oder andere Sonderaktionen der Netzbetreiber verwiesen, bei denen z.b. für 10 Euro Kaufpreis statt 5 nun 10 Euro Startguthaben (bei manchen vereinzelt 15,-) angeboten wurden. Ich weiß nicht auf welchem Planeten man leben muss, um darin unlauteres zu wittern :confused:
    Dieselbe Frage ist auch wiederholt gestellt worden und ihr Ertrag ist letztlich, dass es Sonderaktionen gibt, diese aber weniger werden. Aber darin unlauteres zu wittern ist schon ein starkes Stück. :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von tarifblitz
    Verleitung zu Straftaten gemäß §26 StGB:


    Wenn ich mir mit hohem, ungenutzten SIM-Guthaben ein(nen) Fahrkarte/Briefmarke/Parkschein usw. dann will ich dieses Entgelt aber doch entrichten :confused:


    Wird diskutieren hier in diesem thread doch gerade, wie man sein Guthaben eben Jemand Anders ("wohin") zukommen lassen kann, damit es vom eigenen Konto entfernt wird? Und wenn Jemand dafür im Gegenzug eine Dienstleistung erbringt, dann bekommt er dafür vom Netzbetreiber (evtl. abgerechnet über Dritte) schliesslich auch "echtes" Geld (und kein "SIM-Guthaben").


    Daher sehe ich auch nicht, was das mit § 265a StGB ("Erschleichen von Leistungen") zu tun hat.

  • Wie ist das mit der HandyTicket App in Sachen zusätzlicher Gebühren?


    Hier im RMV (Rhein-Main) geht das schon länger mit dem Guthaben, war aber schon immer happig von den Gebühren her. Letztens habe ich das noch einmal genutzt, aber schon geschluckt: momentan liegen die Gebühren wohl bei rund 20%. Die genauen Zahlen habe ich nicht mehr im Kopf.


    Früher war das mal eine schöne Möglichkeit für die Nutzung per Dienstvertrag. Dann braucht man für ein blödes Tagesticket nicht den ganzen Rattenschwanz mit der Spesenabrechnung durchzuackern. Leider ist das carrier-billing jetzt mit den aktuellen Verträgen abgeschaltet.

  • Zitat

    Original geschrieben von JHV
    Wenn ich mir mit hohem, ungenutzten SIM-Guthaben ein(nen) Fahrkarte/Briefmarke/Parkschein usw. dann will ich dieses Entgelt aber doch entrichten :confused:


    Der "Schwarzfahrer-Paragraph" ist auch keiner mehr, weil es keine Sperren mehr gibt und keinen Kontrolleur in der Straßenbahn, den es vorher hinter einem Tresen dort gab. Dennoch wird er angewendet, nur aufgrund seines Titels. Und dessen "Tat" erscheint mir etwa dann durchaus gegeben, wenn jemand - was sicher nicht zur Strafverfolgung durchdringen wird, aber dennoch - etwa Bündel an Prepaidkarten im Sonderangebot erwirbt, um sie anschließend alle rein für Handyporto-Käufe zu "verbrauchen". Aber ich möchte das Thema jetzt nicht weiter vertiefen, denn wie richtig bemerkt wurde, geht es ja um ebenfalls plausible Fälle, in denen das hohe angesammelte Prepaidguthaben ein Problem darstellt oder regelmäßig aufgeladen werden muss und man sich dann fragt, was man mit dem Guthaben noch machen kann außer es etwa teuer abzutelefonieren. Hier wäre evtl. ein Wechsel zu Blau denkbar, dort kann man ja neuerdings mit nur einem Cent die Karte ein halbes Jahr am Leben erhalten und hat auch den Komfort der komplett konfigurierbaren Blau-Mailbox. Man muss nicht immer am Alten kleben bleiben, wenn es unerträglich geworden ist (habe vor kurzem fünf Euro "Bearbeitungsgebühr" bei http://www.your-sms.com für teuer über eine Sondernummer SMS vom Handy aufgeladenes Guthaben bezahlt), aber jedem das Seine.

  • Zitat

    Original geschrieben von tarifblitz
    Und dessen "Tat" erscheint mir etwa dann durchaus gegeben, wenn jemand - was sicher nicht zur Strafverfolgung durchdringen wird, aber dennoch - etwa Bündel an Prepaidkarten im Sonderangebot erwirbt, um sie anschließend alle rein für Handyporto-Käufe zu "verbrauchen". Aber ich möchte das Thema jetzt nicht weiter vertiefen, denn wie richtig bemerkt wurde, geht es ja um ebenfalls plausible Fälle [...]

    Vollkommen gleichgültig, ob es um's Loswerden nicht mehr erwünschten Guthabens geht oder um gezielten Kartenerwerb zur Gewinnung umsetzbaren Startguthabens. Nahverkehr, Post und sonstige Mobilfunkabrechner bekommen auf jeden Fall ihr Geld. Die Mobilfunkanbieter hingegen haben ihre Angebot selber in der Hand. Wenn sie damit auf keinen grünen Zweig kommen, dann müssen sie eben ihre Angebote ändern.


    Das Kundenverhalten zu kritisieren oder gar obskur mit Straftatbeständen in Verbindung zu bringen ist so, als ob jemand mit unverdient hoher Entlohnung an der Supermarktkasse als Ladendieb bezeichnet werden müsste, weil er das Geld ja im eigentlichen Sinne garnicht verdient hat.

    Je suis Charlie

  • Kostet es extra, wenn ich mit EDEKA mobil SIM (Guthaben) bei Google Play Store zahlen will?

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

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    Nutzer von: Nokia 8 Sirocco | ginlo + Threema| GMX ProMail| C24 + AmEx + DKB + Sparkasse | Fax: simple-fax.de |Internet: Vodafone Smart XL 90 GB für rechnerisch 14,66 €/Monat | Mobilfunk: CallYa Digital(35 GB LTE im Vodafone-Netz
    + SMS&Sprach-Flat für 20,00 €/28d)

  • Laut Kundenhotline, kostet es nicht extra.

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