Das ist das Problem beim Übetrag fängt die 1 jährige Spekulationsfrist neu an zu zählen. Wenn du noch die Kaufbelege der Wertpapiere hast kannst du dir die jedoch über die Steuererlärung wiederholen
Bank Prämien Schnäppchen Thread (Freundschaftswerbungs-Gesuche sind nicht gestattet!)
- Martiny
- Geschlossen
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Original geschrieben von stringtime
Ich habe jetzt meine Wertpapiere mit 238 Euro Kursgewinn verkauft und darf 541 Euro Steuern zahlen !!!!!! Einfach nur krass !!!Handelt es sich bei den Papieren um einen Rentenfonds?
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Original geschrieben von stringtime
Hat jemand von euch den Depotübertrag von der Citibank gemacht? Wann habt ihr die Prämie erhalten.
Ich habe jetzt meine Wertpapiere mit 238 Euro Kursgewinn verkauft und darf 541 Euro Steuern zahlen !!!!!! Einfach nur krass !!!Kursgewinne werden - bislang - NIE von der Bank direkt mit einer Steuer belegt (auch innerhalb der Jahresfrist). Die Versteuerung von Kursgewinnen erfolgt - bislang - im Rahmen der ESt-Erklärung durch Abgabe der Anlage SO, bei deren Ausfüllen die Jahresbescheinigung der Bank hilfreich ist. Wechselt ein Wertpapier zwischen Kauf und Verkauf die Lagestelle, so kann natürlich keine der beiden Banken in ihrer Jahresbescheinigung die korrekten Besteuerungsdaten liefern, dies ist dann durch Kauf- und Verkaufsbeleg zu bewerkstelligen.
Wenn eine Bank Steuern beim Verkauf eines Wertpapiers einbehält, so handelt es sich um die ZASt, die "normalerweise" auf Zinserträge anfällt, die den eingereichten Freistellungsauftrag überschreiten. Allerdings gibt es auch spezielle Wertpapiere, die unser Steuerrecht als "Finanzinnovationen" einstuft und bei denen Kursgewinne dem Zinsertrag gleichgestellt sind. In diesem Fall sind "Gewinne" aus diesem Wertpapier immer - unabhängig von der Haltedauer, somit auch nach Ablauf der Jahresfrist - als Kapitalerträge zu versteuern (in der ESt-Erklärung sind diese auf der Anlage KAP zu deklarieren). Der "Gewinn" wird dabei üblicherweise aus der Differenz von Kauf- und Verkaufswert ermittelt. Wechselt eine Wertpapier mit Einstufung als Finanzinnovation zwischen Kauf und Verkauf die Lagerstelle, so kann beim Verkauf die Bank den Gewinn nicht ermitteln und muss laut steuerrechtlicher Vorgabe als "Ersatzbemessungsgrundlage" 30% des Verkaufswerts pauschal als Gewinn annehmen und hierauf ZASt und Solit einbehalten. Die steuerliche Endabrechnung erfolgt in der ESt-Erklärung, da die ZASt stets nur eine "Vorauszahlung" ist (in diesen speziellen Fällen aber durchaus manchmal deutlich zu hoch ausfällt, das kommt aber immer auf den Einzelfall an).
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Nachtrag: Als Konsequenz aus diesen Besteuerungsregeln sollte man unter die ZASt fallende Wertpapiere mit Einstufung als Finanzinnovation zwischen Kauf und Verkauf niemals von einer Bank zur anderen Bank wandern lassen!
(Rentenfonds dagegen machen kein Problem, da die Besteuerung über den ausgewiesenen "Zwischengewinn" des Fonds erfolgt und man den Kaufkurs nicht braucht; allerdings gehen einem hier bei einem Depotübertrag ggf. die bei der ersten Bank beim Kauf gezahlten Zwischengewinnanteile (bzw. Stückzinsen, wenn man Anleihen direkt kauft) steuerlich zunächst verloren, weil der Stückzinstopf nicht mitübertragen wird.)
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Zitat
Original geschrieben von Louvain Rentenfonds dagegen machen kein Problem, da die Besteuerung über den ausgewiesenen "Zwischengewinn" des Fonds erfolgt
Dieser Zwischengewinn muß versteuert werden und kann durchaus höher sein, als die Kursdifferenz.
Dann zahlt man Steuern auf 'Gewinne', von denen man selbst gar nichts mitbekommt, wenn der Kurs gar nicht ensprechend gestiegen ist.
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Original geschrieben von RzwoD2
Dieser Zwischengewinn muß versteuert werden und kann durchaus höher sein, als die Kursdifferenz.Dann zahlt man Steuern auf 'Gewinne', von denen man selbst gar nichts mitbekommt, wenn der Kurs gar nicht ensprechend gestiegen ist.
Du hast Recht, doch mir ging es um das Problem des Depotübertrags. Die Versteuerung des Zwischengewinns würde auch beim Verkauf bei der Bank, bei der Fonds gekauft worden ist, passieren. Hier geht durch den Depotübertrag keine "Besteuerungsgrundlage" verloren (allerdings der "Stückzinstopf", sofern er nicht vorher durch andere Zinszahlungen ausgeschöpft ist).
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Doch vielleicht sollten wir unseren Steuerexkurs beenden, sonst gibt es bald einen Rüffel.
Ich habe die 200 Euro Prämie für den Depotübertrag zur Citi übrigens auch gerne mitgenommen, habe allerdings keine "Finanzinnovationen" übertragen lassen. Die Prämie ist bislang nicht gebucht, doch wurde mir dies ohnehin erst für "Anfang 2008" angekündigt.
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Zitat
Original geschrieben von Louvain
... sonst gibt es bald einen Rüffel.Den Rüffel könntest Du aber bald erhalten, wenn Du weiterhin die Edit-Tast ignorierst.
Bitte nicht böse verstehen, meine es nur als gutgemeinten Rat. Finde Deine Beiträge nämlich zum Großteil sehr hilfreich und sehr fundiert.
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DiBa Dankeschön Aktion
Hier ein paar Informationen zu einem Bank Prämien Schnäppchen:
ZitatDankeschön Aktion:
Hohe Zinsen + Extra GutschriftExtra Konto (Tagesgeldkonto)
Bei Eröffnung bis 30.11.07 :
25 Euro Gutschrift aufs Extra-Konto ab 2500€ Einmaleinzahlung oder50€ Gutschrift ab 5000 Euro Einmaleinzahlung
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Bei Fragen gibt es eine Diba Hotline (24/7) 01802 / 29 29 29. -
Hallo,
habe eben mein "Angebot" im Werbeforum reingestellt, und wurde auf diesen Thread verwiesen.
deswegen hier nochmall:meine Freundin hat vor kurzem ein DKB Konto eröffnet.
Ich selbst habe mich von ihr auch werben lassen.
Ich finde das Angebot klasse:1. kostenloses Konto
2. Kreditkarte kostenlos
3. benötigt keine monatlichen Eingänge
4. Weltweit kostenlos Bargeld abheben
5. Eine tolle Prämie gratis dazuFalls jemand nun auch das kostenlose Konto eröffen möchte (und gerne auch etwas dafür erhalten will) bin ich bereit mit demjenigen die Prämie zu teilen(50€ sind drin!). Geht bis zum 15.11.2007.
Bitte um PN!
Nun sehe ich gerade dass in der Betreffzeile steht:
(Freundschaftswerbungs-Gesuche sind nicht gestattet!)
Ist mein Vorschlag nun eine "Freundschaftswerbung" ?
Und falls ja, warum darf man diese Angebote hier nicht kundtun?
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