stimmt eigentlich - du hast ja 24 Monate Gewährleistung und da ist zum einen der Verkäufer für zuständig und zum anderen hattest du ja bereits innerhalb der ersten 6 Monate das Problem das der Kühlschrank unregelmäßig schlecht gekühlt hat (wegen der Beweislastumkehr ab dem 7. Monat).
Ich glaube das manche Küchenhäuser sogar 5 Jahre Garantie auf ihre Küchen geben - würde ich auch nochmal prüfen!