Hallo! Kann mir Jemand sagen wie es aussieht, wenn man einen neuen Mobilfunkvertrag abgeschlossen hat und eine Rufnummernportierung gewählt hat?
Angenommen der Vertrag wird 30 Tage vor Portierungstermin an den Anbieter per Fax übermittelt. 3 Tage später ist die Bestätigung über die Vertragsannahme da, die Karte soll wenige Tage vor dem Portierungstermin mit Handy folgen.
Jetzt trete ich aber schriftlich 20 Tage vor Portierungstermin vom Vertrag zurück. Kann der Anbieter sich darauf berufen, dass bei Rufnummernportierung nur 1 Tag Widerrufsfrist gilt oder habe ich genauso Zeit wie bei der Zuteilung einer neuen Rufnummer? Immerhin ist der Widerruf lange bevor die Karte versendet wurde an den Anbieter übermittelt worden.
Widerruf bei Mobilfunkvertrag mit Rufummernportierung
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Scheint ja garnicht so einfach zu sein
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Betrifft das Problem dich ?
Gilt denn bei Portierung wirklich nur ein Tag Widerrufsfrist ? Hab ich eher selten mit zu tun... :p
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Das Problem betrifft mich ja
Ich kann bei Talkline in den AGB nix dazu finden aber laut denen gibt es bei Portierung nur einen Tag Widerrufsfrist... Jetzt würde ich eben gern wissen ob das so stimmt. -
das problem liegt darin, das der portierungsauftrag von dem neuen anbieter wohl schon läuft und solche vorgänge sind einfach nicht mehr so einfach nicht mehr rückgängig zu machen
liegen 5 tage vor dem portierungstermin ist AUS KULANZGRÜNDEN evt etwas je nach Anbieter zu machen, aber das ist wohl das eigene ermessen von den anbietern
fakt ist aber - nach bestätigung der rufnummern portierung - die du wohl schon erhalten hast - kann eine stornierung nicht mehr gemacht werden....so das wording bei einem grünen mobilfunkanbieter in deutschland
frage doch einfach nach, was du machen kannst nachdem der vertrag aktiviert wurde? bist du ein guter kunde, kannst du auf kulanz hoffen
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Wenn du rechtlich vom Vertrag zurücktreten kannst sind alle Aufwendungen zu erstatten und die Sachlage ist sonst so herzustellen als wenn kein Vertrag geschlossen wurde.
Rechtlich kann die Rufnummer ja nur mit Vertrag portiert werden.
Musst dem Anbieter die Portierungskosten (und angefallenen Vertragsleistungen nach dessen Preislisten) erstatten.Ob du die Nummer wiederbekommst ist dann ein technisches Problem.......
Meist gilt der Widerruf nicht, wenn ausdrücklich mit der Leistung (Portierung etc.) schon begonnen wurde oder das Produkt nach gezielten Kundenwunsch angefertigt wurde.
Kommt halt auf den Vertrag und dem Recht an, worauf du den Vertragsrücktritt begründest.Sollte z.B. der Anbieter seine Pflichten nicht erfüllen, kann er schwerlich darauf pochen, dass ja portiert worden war. So ist die Rückabwicklung Sache des Unternehmens. Fragt doch auch niemand wie du das widerrufene Vertragshandy zurückschickst, es muss eben nur wieder beim Verkäufer ankommen, das wie ist deine Sache.
Hört sich aber nach einem langen, langen Rechtsstreit an
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Ich fürchte auch... Solange der Anbieter (Ta..line) aber keine Möglichkeit anbietet die Inklusivminuten abzufragen ist der Vertrag für mich nutzlos, die Karte ist also immernoch eingepackt und schon ist die erste Rechnung von denen da.
Vor allem behaupten die ja ganz frech es wäre technisch nicht möglich so eine Abfrage anzubieten... Komisch das es bei T-Mobile selbst wohl klappt und das sogar kostenlos.Das schärfte ist aber noch, dass ich die Karte an Ta..line zurückgeschickt habe, die diese aber nicht angenommen haben und ich somit auf den Postgebühren sitze.
Eine Bestätigung über die Vertragsannahme habe ich übrigens nie erhalten. Nur ein Schreiben, dass mein Portierungstermin der 01.10.2005 wäre. Aber keine Zusammenfassung meiner Daten oder eine schriftlich Annahme...
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Zitat
Original geschrieben von Partybombe
Ich fürchte auch... Solange der Anbieter (Ta..line) aber keine Möglichkeit anbietet die Inklusivminuten abzufragen ist der Vertrag für mich nutzlos, die Karte ist also immernoch eingepackt und schon ist die erste Rechnung von denen da.Das schärfte ist aber noch, dass ich die Karte an Ta..line zurückgeschickt habe, die diese aber nicht angenommen haben und ich somit auf den Postgebühren sitze.
Ich glaube ich hab gerade nen Hänger, aber mir ist einiges in dieser Situation noch nicht klar.
Hast du die Portierung und den Neuabschluß bei Talkline schriftlich abgeschlossen? Dann könnten sie sich nämlich darauf berufen, das durch die schriftliche Grundlage keinerlei Widerufsrecht gilt. Du sagtest nämlich was von Vertragsübernahme. Sobald nämlich eine solche im Unternehmen vorliegt, und aufgrund positiver Bonität zustandekommt, ist kein Rücktritt mehr möglich, da eine schriftliche Willenserklärung vorliegt den Vertrag zu übernehmen.
Du könntest zwar angeben, daß du bei Ablschluß unter Betreuung standest, und nicht im Vollbesitz deiner geistigen Kräfte warst, müßtest das jedoch mittels ärztlicher Unterlagen schriftlich bestätigen können.
Zu der Karte die du zurückgeschickt hast fällt mir nur folgendes ein:
Wenn ich bei E-Plus im Shop ein Handy mit Vertrag kaufe, kann ich auch nicht nach 1 Woche in den Shop gehen und sagen ich habs mir überlegt. Wenn ich denen dann die Karte und das Handy auf den Tisch lege ist der Vertrag, den ich unterzeichnet habe noch lange nicht beendet.
Du reklamierst hier als Grund, daß die Restminuten nicht ersehbar sind, und der Vertrag damit nutzlos für dich ist. Warum hast du dich vorher nicht über den Tarif und die Möglichkeiten die damit verbunden sind informiert? Damit hättest du dir viel Ärger erspart, oder gings dir erstmal nur ums Handy?
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