Welche Banken bieten Onlineüberweisungen in Echtzeit?

  • Ich hatte diesen Link bereits in einem anderen Thread gepostet. Daraus wird recht gut ersichtlich, wie die Überweisungszeiten zu Stande kommen.


    Daraus folgender Auszug:


    Drei Grundformen einer Überweisungsverrechnung gibt es:


    Kontoübertrag
    Wenn das Konto des Auftraggebers und des Empfängers beim gleichen Institut liegen wird im Haus von einem Konto auf das andere umgebucht.
    Diese Variante ist vergleichsweise trivial und üblicherweise die schnellste.


    Direktüberweisung
    Wenn Auftraggeber- und Empfängerkonto bei verschiedenen Banken geführt werden, die aber entweder eine gegenseitige Kontoverbindung haben oder, zum Beispiel im Sparkassen- oder Genossenschaftssektor, bei der gleichen Rechenzentrale angesiedelt sind, kann auch direkt ein Übertrag von Bank A nach Bank B veranlaßt werden.
    Auch dieses Verfahren ist relativ einfach und schnell. (Bei real-time Buchung gleichtägig, wenn im Stapellauf gebucht wird ggf. eine Nacht Verzögerung)

    Indirekte Überweisung
    Hier haben die Banken des Auftraggebers und des Empfängers keine gegenseitige Kontoverbindung, so daß über zwischengeschaltete Stellen verrechnet wird.
    Dieses Variante ist recht häufig, da die meisten Banken die Zahl ihrer direkten Verrechnungskonten reduziert haben. Je nach Anzahl der zwischengeschalteten Stellen treten hier die größten Zeitunterschiede zwischen Belastung und Gutschrift auf.

  • nuetallatoast hat vollkommen recht. Zum BGB :



    "EU-Überweisungsrichtlinie


    Der Anwendungsbereich der Richtlinie erstreckt sich auf grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union und - aufgrund eines Zusatzabkommens - der EWR-Staaten, 3) die in Währungen der EU-Mitgliedstaaten bzw. der EWR-Staaten bis zu einem Gegenwert von 50.000 Euro erteilt werden. Mit der EU-Überweisungsrichtlinie wurde das Ziel verfolgt, den grenzüberschreitenden Überweisungsverkehr im europäischen Binnenmarkt zu beschleunigen und für den Kunden transparenter zu gestalten. Zudem soll die rechtliche Stellung des Kunden durch ein Verbot des »double-charging« und eine »Geld-zurück-Garantie« bei Fehlschlagen der Überweisung verbessert werden. 4) Die Richtlinie enthält im wesentlichen die folgenden vier Vorgaben für den grenzüberschreitenden Überweisungsverkehr:


    * Informationspflicht der Bank gegenüber dem Kunden über die Dauer, die Entgelte und die sonstigen Kosten von Überweisungen (Art. 3);


    * fristgerechte Ausführung von Überweisungen (Regelausführungsfrist von fünf Bankgeschäftstagen - Art. 6);


    * ungekürzte Ausführung von Überweisungen, bei denen der Überweisende alle Entgelte trägt (Verbot des »double-charging« bei OUR-Überweisungen - Art. 7 Abs. 1);


    * kostenlose Erstattung fehlgeschlagener Überweisungen bis zu einem Betrag von 12.500 Euro (»Geld-zurück-Garantie« - Art. 8).
    Ferner schreibt die EU-Überweisungsrichtlinie den Mitgliedstaaten vor, geeignete außergerichtliche Schlichtungsverfahren für Streitigkeiten über grenzüberschreitende Überweisungen einzurichten (Art. 10). "


    http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/azvframe.html (Zahlungsverkehr Ausland ->Überweisungsgesetz)



    Es ist also nur eine Umsetzung des EU-Vorschlags / Gesetzes.



    Au revoir...

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  • Also ich hab auch die Erfahrung gemacht dass es geht (zugegeben neuerdings)


    Meine Sparkasse hier hatte gerade vor ein paar Tagen eine Systemumstellungen und ist gleichzeitig zum wiederholten Male mit einigen anderen fusioniert


    Seitdem werden Überweisungen binnen 10 Minuten (!) gebucht

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

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