Handybude.de + Widerrufrecht + AGB = Problem

  • Guten Tag,


    ich hatte vor 2 Wochen über eBay ein Mobilfunkvertrag incl. Handy und PSP abgeschloßen. Letze Woche bekam ich das Handy und den Vertrag, die PSP bekam ich bis zum heutigen Tage nicht. Der Service ist auch miserabel, keine Teleofn hotline und auf eien Email Antwort muss mann Tage lang warten (sofern man nichts bestellt oder sich ein Produkt infomieren möchte), daher wende ich mich an euch, da ich keine Antwort von Handybude diesbezüglich bekomme.


    Ich möchte von meinen Widerrufsrecht gebrauch machen, das Handy ist noch Orginal verpackt und der Vertrag Sim etc sind noch unbenutzt, dies möchte ich so zurück schicken (im Packet: Handy + Vertrag + SimKarte + Rechnung + Emails + Widerrufserklärung). Auf der Seite von Handybude.de steht auch:


    Zitat

    Wiederrufsrecht: Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes haben Sie innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. ..


    Nun aber steht in den AGB's Abs. 4:


    Zitat

    Von diesem Recht ausgeschlossen sind Softwareprodukte, die von Ihnen entsiegelt wurden. Weiter sind von diesem Recht sämtliche Mobilfunkverträge ausgeschlossen.


    Der Link dazu: http://handybude.de/agbs.htm



    Nun was mich verwirrt ist, dass Mobilfunkverträge vom Widerrufsrecht ausgeschloßen sind. Bedeutet dies, dass ich das Handy die Zugabe (Zugabe nicht erhalten) nur zurück geben kann und der Mobilfunkvertrag bleibt trotzdem erhalten? Oder ebdeutet dies das auch der Mobilfunk Vertrag aufgelöst wird wenn cih von 14 tätigen Widerrufsrecht gebrauch mache?


    Musss ich auch an die Mobilcom wo der Mobilfunkvertrag abgeschloßen ist auch eine Widerrufserklärung zusenden? Oder muss Handybude es machen?


    Mit freundlichen Grüßen


    Eseno

  • Das Widerrufsrecht steht in § 312b BGB und sollte für dich gelten, wenn du Verbraucher bist. Ein Ausschluss ist nicht möglich.

  • Ich würde den Vertrag an Mobilcom sowie an Handybude einen Brief mit Wiederufserklärung schicken (unbedingt per Einschreiben). Solltest Du die Fristen (2 Wochen) eingehalten haben, wissen Sie, dass es keinen Sinn macht gegen Dich vorzugehen...

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  • Ich würd alles an Handybude schicken, die sind ja der Händler. Und wie oben schon gesagt wurde, ausschließen läßt sich da nix.

  • Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Ich würd alles an Handybude schicken, die sind ja der Händler. Und wie oben schon gesagt wurde, ausschließen läßt sich da nix.


    Würde ich auch so machen ! allerdings würde ich auch Sicherheitshalber bei Mobilcom den Vertrag Kündigen / Stornieren !
    Und die Einzugsermächtigung vom Konto Widerrufen ! :D

  • bevor hier jetzt alle Ihren Senf abgebensollte der entsprechende User erstmal seine Vertragsdetails checken.


    Wichtig ist ein Satz der im Sinne wie folgt lauten sollte :


    Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.



    Die Dienstleistung ist in diesem Falle der Mobilfunkvertrag.



    So jetzt gehe ich aber wirklich ins Wochenende :-)

  • Zitat

    Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.



    Was bedeutet dies im Klartext? Bin leider nur ein Informatiker / Designer und kein Rechtexperte...


    mfg Eseno


  • Es kommt darauf an, ob der Vertrag in einem Geschäft oder über das Internet getätigt wurde. In letzterem Fall, steht immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.


    Daher wiederrufe den Vertrag per Einschreiben (+ Rückschein) gegenüber Mobilcom und die Lieferung der PSP und auch den Vertrag gegenüber Handybude.de - auch per Einschreiben (+ Rückschein)!


    § 312b Abs. 1 und 2 erläutern, was Fernabsatzverträge sind - in diesem Fall gegeben


    § 312b Abs. 3 schließt bestimmte Fälle aus - nicht diesen Fall


    § 312d Abs. 1 Satz 1 sagt eindeutig: "Der Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu"


    § 355 Abs. 1 Satz 2: "Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von 2 Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung."

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