ZitatOriginal geschrieben von HOTBernhard
Jochen:
Selbstverständlich werden irgendwelche Werbeaktionen vorher abgesprochen (Einnäher im Hemd, Schlüsselanhänger, usw....), aber ein positives Erwähnen der Sendung sehe ich noch nicht als "Erlaubnispflichtig" an. Wenn jedoch gewünscht ist, daß ich diese Seite hier nicht erwähnen soll habe ich auch kein Problem damit...:(
Wo ist der Unterschied ?
Werbung machst Du automatisch damit.
Und ob wir Werbung in öffentlichen Medien wünschen sollte vorher abgesprochen werden.
Schon aus Verbundenheit und irgendwo sollte einem das auch klar sein.
Oder ?!