Na...missverstanden. Die sollen ja ruhig reinschauen können, aber nichts eintragen dürfen, wenn die Anfrage eh´ nicht bearbeitet wurde. So steht nun bei mir etwas drin, nur weil ich selbständig bin. Und das ist ja noch nicht strafbar.
Darlehen von 20.000 Euro - Wo gibt es das mit wenig Prozent?
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eine Einsichtnahme in die Schufa wird nunmal eingetragen, so sind da die Spielregeln. Der Eintrag, dass Einsicht genommen selbst bedeutet ja nichts negatives.
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Zitat
Original geschrieben von nutellatoast
Fazit: Ohne Unterschrift, keine Schufa-Abfrage! Eine verbale Äußerung des Antragstellers reicht (im Zweifel) nicht aus.
Ich gehe mal davon aus, das das Tochterunternehmen meines Arbeitgebers sich diesbezöglich rechtlich abgescihert hat: Es geht doch, die mündliche Zusage des Kunden reicht aus.
-Andi-
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Der Antragsteller muss der sog. SCHUFA-Klausel zustimmen. Diese Klausel wird dem Antragsteller regelmäßig z.B. im Rahmen eines Kreditantrages zur Unterzeichnung vorgelegt.
Eine verbale Einwilligung reicht [im Zweifel] nicht aus. Die SCHUFA überprüft regelmäßig die Vertragspartner. Diese müssen dann nachweisen, dass sie vom Antragsteller ermächtigt wurden, Daten zu übermitteln. Als Nachweis gilt die unterschriebene SCHUFA-Klausel.
An anderer "Zweifel" wäre z.B., wenn ein Antragsteller aufgrund einer bereits in der SCHUFA eingetragenen Kreditanfrage von einem anderen Institut "abgelehnt wird und das (Erst-)Institut die Einwilligung in die Übermittlung nicht belegen kann. Dann wünsche ich viel Spaß mit den Datenschützern und der BaFin.
Da das Risiko allerdings überschaubar ist, ist es fast üblich, dass zuerst die SCHUFA gezogen wird und der Kunde den Kreditantrag nebst SCHUFA-Klausel erst hinterher unterzeichnet. Rechtssicher vor dem Datenschutz-Hintergrund ist das sicher nicht.
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