Kann ich den Kaufpreis zurückverlangen?

  • Hallo,
    habe eine Frage, wohl eher an die Juristen unter euch:
    Ich hab im Mai bei der Metro einen FS Amilo D 1845 Laptop erstanden.
    Leider war dieser defekt, sodass ich ihn DIREKT bei Siemens eingeschickt habe. (Und nicht bei der Metro)
    Nach ca. 4 Wochen kam er auch zurück, leider mit dem selben Fehler.
    Also wieder DIREKT bei Siemens eingeschickt, nach weiteren 2 Wochen kam der Laptop zurück.
    Selber Fehler, und auch die rechte Maustaste klemmt jetzt.
    Insgesamt ist der Latop jetzt also das 3. Mal in 5 Monaten defekt.
    Laut BGB § 440 kann man von dem Kauf zurücktreten, wenn das Produkt 2 mal erfolglos repariert wurde.
    Allerdings habe ich den Laptop ja bei Siemens direkt eingeschickt und nicht bei der Metro.
    Müssen die den trotzdem zurücknehmen?
    Kann ich erwarten, dass der volle Kaufpreis zurückerstattet wird?
    Danke schon mal für die Mühen!

  • Da Du nicht die Händlergewährleistung, sondern die Herstellergarantie in Anspruch genommen hast, kannst Du es höchstens auf dem Kulanzweg versuchen.


    Eine Ausnahme wäre es, wenn Dich die Metro direkt an Siemens verwiesen hätte und Du dies schriftlich hast oder anderweitig nachweisen kannst. Dann hättest Du den Gewährleistungsweg nämlich dich eingehalten gehabt, wärst aber auf die Garantie verwiesen worden. Das musst Du - im Zweifel - aber wie gesagt nachweisen können.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zudem, bei der Matro kaufst Du als Wiederverkäufer und nicht als Endkunde, somit gilt das 2 jährige Gewährleistungsrecht hier nicht!


    Grüße


    Charlie

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    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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