Problem mit Händler/Onlineshop: Lieferverzögerung und Stornokosten

  • Hallo!


    Ich brauche mal eure Meinung und Erfahrung...


    Ich (als Privatperson) habe ein Mobiltelefon bei einem Onlineshop per Vorkasse gekauft,
    und auch gleich die (automatisiert kommende) Rechnung überwiesen.


    Nun kam eine eMail von dem Händler, dass er das Gerät im Moment
    nicht mehr ab Lager lieferbar hat, aber in 3-5 Woche eine erneute
    Lieferung bekommt.


    Ich hätte nun laut Anbieter 2 Optionen:
    1) Warten
    2) Bestellung stornieren und mir würden dann 5% des
    Kaufpreises (von 399,- EUR) als Stornierungsgebühr abgehalten.


    Ist das so rechtens? Ich mein, ich kann doch eh 14 Tage
    von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen...?!


    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!
    Vielen Dank.

  • Hauptsache, "Betrug" in den Titel geschrieben, damit möglichst viele Leute reinklicken, oder? :rolleyes:


    Editiert.


    [small]Was Betug wirklich ist - das weisst Du natürlich.[/small]

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Äh. Also ich find es Betrug...
    Wieso sollte ich ihm nun 20 EUR zahlen, weil er nicht schnell liefern kann?!

  • Du benutzt den Begriff offenbar, ohne zu wissen, was er bedeutet.


    Die Frage ist hier, ob eine solche "Stornogebühr" rechtens ist oder nicht. Das hat mit Betrug im diesem Stadium nichts, aber auch gar nichts zu tun.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie:


    Der Betrug ist die Vortäuschung falscher Tatsachen, um den Getäuschten dazu zu veranlassen, über sein Vermögen oder das eines Dritten zu verfügen, ohne dafür eine angemessene Gegenleistung (sog. Äquivalent) zu erhalten.



    scnr :D

  • ... von Betrug zu sprechen finde ich auch ein wenig übertrieben.


    1. Hat der Händler in seinen AGBs auf die Stornogebühren hingewiesen ?
    2. Hat der Händler das Gerät in seinem Shop explizit als Lagerware ausgewiesen ?

    [ X ] <-- Hier Finger draufklatschen für lecker Fettfleck am Monitor

  • Für Dich zum Mitschreiben: Wo ist die Vorspiegelung falscher Tatsachen?


    Der Händler behauptet, dass ihm durch Dein Storno Kosten entstehen, die er in Form der Stornogebühr ersetzt haben möchte. So verstehe ich den Sachverhalt.


    Das ist freilich Unsinn, zumal er sich ja (wenn Deine Schilderung zutrifft) im Lieferverzug befindet.


    Trotzdem frage ich mich, wieso man das zum "Betrug" hochstilisieren muss, statt der Gegenseite klar zu machen, dass diese Gebühr nicht akzeptiert und ihre Rechtmäßigkeit bestritten wird.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Ich würde ehrlich gesagt nicht von Betrug sprechen. Man könnte ihn zwar konstruieren, wenn man annimmt, dass der Händler nie vorhatte Geräte zu liefern, sondern diese allein deswegen verkauft, um über lange Lieferzeiten ein Storno zu provozieren, um dann 5% vom Kaufpreis als Gebühr einzubehalten.
    Aber mal ehrlich, das ist weit hergeholt.


    Ansonsten ist diese Gebühr natürlich nicht rechtens.
    Zum einen gibt es Urteile, die besagen, dass Internetestellungen innerhalb von zwei Wochen ausgeliefert werden müssen, da es sich um ein schnelles Medium handelt, bei dem man auch eine gewisse Liefergeschwindigkeit erwarten darf.
    Ist das nicht möglich, ist ein Rücktritt der Käufers gerechtfertigt.


    Zum anderen besteht noch ein Widerrufsrecht nach den Regelungen über Fernabsatzverträge. Eine solche Gebühr ist auch hier unzulässig.


    Entgegenstehende AGBs sind spannend, lustig und unwirksam. ;):D



    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


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  • Re: Problem mit Händler/Onlineshop, Betrug?


    Zitat

    Original geschrieben von dehpeh
    (...)Ist das so rechtens? Ich mein, ich kann doch eh 14 Tage
    von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen...?!(...)


    Dann widerrufe die Bestellung doch einfach lt. BGB innerhalb 14 Tagen nach Bestellung (vormals: Fernabsatzgesetz), und schließe die Klausel in den AGB wegen Unwirksamkeit einfach aus.


    Wo kein Storno, da auch keine Stornogebühren... ;)



    Stefan

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