Schwieriges Thema
1. Das Basis-Rechtsverhältnis ist der Vertrag mit seiner Mindestlaufzeit. Die Flat ist mE. eine Vertragsmodalität, die die Mindestlaufzeit des Vertrages nicht berührt, es sei denn es würde bei Vertragsänderung (=Buchung der Flat) ausdrücklich so vereinbart. Ob das der Fall ist, ist m.E. nicht sooo 100%ig klar, sonst gäbe es ja den Thread auch gar nicht. Ich halte es für problematisch, aus einer "Mindestlaufzeit der Flat von 24 Monaten auf eine Verlängerung des Vertragszeitraums zu schließen. Das wäre mißverständlich und O2 müsste sich das entgegen halten lassen.
2. Es stimmt, dass es anfangs eine Klausel gab, wonach mit Ende des Vertrages in jedem Fall auch die Flat endet. Jetzt hab ich das auch nirgends mehr gefunden.