Weitere Argumentation wäre: Haustürgeschäft.
Zu Haustürgeschäften zählen auch sogenannten Vertragsabschlüsse am Telefon. Haustürgeschäfte gelten in der BRD als Verstoß gegen die „guten Sitten im Falle eines Vertragsabschluß“. Die Argumentation stützt sich meistens auf „überrumpeln“ oder „drücken“ um zum Vertragsabschluß zu kommen. Damit sind schon einige im Streitfall vor Amtsgerichten durchgekommen.