Ärger mit einer Abzockerfirma - benötige dringend Rat! Superchance49

  • Weitere Argumentation wäre: Haustürgeschäft.


    Zu Haustürgeschäften zählen auch sogenannten Vertragsabschlüsse am Telefon. Haustürgeschäfte gelten in der BRD als Verstoß gegen die „guten Sitten im Falle eines Vertragsabschluß“. Die Argumentation stützt sich meistens auf „überrumpeln“ oder „drücken“ um zum Vertragsabschluß zu kommen. Damit sind schon einige im Streitfall vor Amtsgerichten durchgekommen.

  • SChreib, dass Sie dir einen Vertragsabschluss nachweisen sollen und ich würde alle abbuchungen zurückgehen lassen und nichts bezahlen ... und falls sie wirklich so weit gehen sollten, nicht vergessen gegen das Mahnverfahren einspruch einzulegen ;)

  • Thema haten wir hier schon.


    -Andi-

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  • Ich wurde mal von einer Lottofirma angerufen und über den Gewinn von 4 kostenlosen Lottospielwochen informiert. Über nichts mehr.
    Habe auch meine Bankverbindung und Adressdaten durchgegeben und bekam nach kurzer Zeit Unterlagen zugeschickt. Habe dann das Interesse verloren und die Sachen weggeschmissen. Es dauerte nicht lange und es wurden 150€ per Lastschrift von meinem Konto abgezogen.
    Ich habe mir das Geld zurückgeholt und erstmal nichts gemacht.
    Daraufhin wurde es nochmal abgeholt und wohl noch eine Gebühr raufgeschlagen wegen der Rückbuchung.
    Habe mir das Geld wieder zurückgeholt und wutentbrannt in der Firma angerufen und der armen Frau am Telefon erzählt wie sehr ich über die "Vetragsverlängerung" vom Verkäufer in Kenntnis gesetzt wurde. Das hat sie wohl auch überzeugt und nachdem ich dann noch ein Fax mit einer Kündigung geschickt hatte kam nichts mehr.

    • no need to be perfect when you look good •

  • Habe eben mal bei superchance49 angerufen. Die Frau am Telefon hat sich irgendwie gewundert, wie man nur seine Bankdaten am Telefon herausgeben könnte. Es ging dann hin und her und auf einmal hat sie aufgelegt.

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Haustürgeschäfte gelten in der BRD als Verstoß gegen die „guten Sitten im Falle eines Vertragsabschluß“.


    :confused:


    Verbraucher werden bei 'Haustürgeschäften' ja durch besondere gesetzliche Regelungen (§§ 312 ff. des BGB) geschützt, solche Geschäfte verstossen aber nicht pauschal gegen 'die guten Sitten' (sonst wären ja spezielle Regelungen hinfällig).


    Wenn ich mich auf diese Argumentationsschiene begebe, müsste ich ja einen Vertrag kündigen oder anfechten und damit implizit anerkennen, daß einer geschlossen wurde. Wenn kein Vertrag abgeschlossen wurde, könnte es daher kontraproduktiv sein, so zu argumentieren.


    Wenn tatsächlich kein Vertrag geschlossen wurde, würde ich gar nichts tun, ausser immer widersprechen und zurückbuchen. Die Firmen sind zwar dreist aber nicht doof, wenn sie keine Grundlage für ein rechtliches Vorgehen haben, dann werden sie auch den Teufel tun und diesen Weg bis zum Schluß beschreiten, denn spätestens nach einem widersprochenen gerichtlichen Mahnbescheid müssen sie die Hosen runterlassen.


    Wenn ich mir aber plötzlich nicht mehr ganz sicher wäre, ob nicht doch ein Vertrag vorliegen könnte, würde ich kompetente Beratung ausserhalb eines Telefon-Forums in Anspruch nehmen. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von DanX
    ...Die Frau am Telefon hat sich irgendwie gewundert, wie man nur seine Bankdaten am Telefon herausgeben könnte.


    moin,


    irgendwie wundere ich mich aber auch darüber! in der heutigen zeit gibt man niemendem seine bankdaten am telefon, an der haustür....



    Zitat

    Original geschrieben von DanX
    Es ging dann hin und her und auf einmal hat sie aufgelegt.


    das ist natürlich nicht die feine englische art! du wirst doch nicht laut geworden sein!? ;)



    cu

  • ich würde:
    geld immer wieder zurückbuchen
    bestreiten, daß es einen vertrag gibt (sollen sie dir das erst mal nachweisen...)
    fragen, ob sie dich etwa angerufen haben, ohne daß ein kundenverhältnis bestand ("cold-calls"). wenn sie dann so blöd sind & ja sagen, mal auf die rechtslage bezügl. dieser art der kundenwerbung verweisen & mal den verbraucherschützern nen tip geben...


    hatte was ähnliches mal mit produkttests. meist halten die 1-2 briefe lang entgegen & geben dann auf :p

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:

  • als bänker mal an andere bänker (meine zeit am pos ist was länger her):


    war/ist es nicht so, daß für regelmäßige zahlungen den zahlungsempfängern eine schriftl. lastschr.ermächtigung vorliegen müßte?
    telefon. ging früher nur bei einmaligen zahlungen unter 60dm.



    wer ungefragt anruft bewegt sich eh auf dünnem eis. cold-calls sind doch immer noch nicht erlaubt, oder? ;)

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
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  • Das wird mir eine Lehre sein. Meine Kontoverbindung werde ich nicht mehr einfach so herausgeben, war echt dämlich von mir.


    Etwas laut war ich schon, das gebe ich zu, aber solch eine Reaktion ist trotzdem nicht "die feine englische Art".

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