Neue Zulassungspapiere für KFZ ab Oktober

  • Ich weiß nicht, ob es hier schon mal Thema war ...


    Als ich heute wegen einem Wunschkennzeichen die Seite unseres STVA besuchte, fand ich darauf den Hinweis, das ab 1. Oktober neue Zulassungspapiere ausgestellt werden.


    Statt dem Fahrzeugschein gibt es dann die Zulassungsbescheinigung Teil I und statt dem Brief die Zulassungsbescheinigung Teil II. Äusserst bemerkenswert an dem neuen Brief ist, das dort nur zwei (!) Vorbesitzer eingetragen sein können. Es wird dann wohl demnächst schwierig bis fast unmöglich, festzustellen, wieviele Vorbesitzer ein Fahrzeug hatte - besonders, wenn diese sehr schnell gewechselt haben.
    Bleibt nur zu hoffen, das im aktuellen Zulassungschein ein Vermerk sein wird, wieviele Zulassungsscheine des Teils II schon für das Fahrzeug ausgeben wurden, aber leider habe ich dazu keinen Hinweis gefunden.


    Werden wir also in Zukunft nur noch Gebrauchtfahrzeuge aus zweiter Hand (ver)kaufen?


    Gruß,
    Joe

  • Zitat

    Werden wir also in Zukunft nur noch Gebrauchtfahrzeuge aus zweiter Hand (ver)kaufen?


    Jein.
    Es liegt am Autobesitzer, die Dokumentation zu führen. Wenn man also einen hohen Wiederverkaufswert erzielen möchte, muss man die Belege und Scheckheft aufheben, bzw. glaubhaft die Lebensgeschichte des Fahrzeugs nachweisen.


    Ursache für die neuen Papiere sind wohl Datenschutzrichtlinien etc. und EU-Bestimmungen.


    Ich fand' den bisherigen Fahrzeugbrief - mit vielen Eintragungsfeldern für die ehemaligen Besitzer - auch viel informativer.


    Naja, jetzt können die Neuwagen leichter verkauft werden.

  • Nabend,


    Zitat

    Werden wir also in Zukunft nur noch Gebrauchtfahrzeuge aus zweiter Hand (ver)kaufen?


    "Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II hat nur noch zwei Felder für Haltereinträge. Es wird damit den Forderungen der Datenschützer Rechnung getragen. Lediglich im Feld (1) ist noch die Zahl der Vorhalter ausgewiesen"


    Damit sollte die Frage beantwortet sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Nabend,
    "Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II hat nur noch zwei Felder für Haltereinträge. Es wird damit den Forderungen der Datenschützer Rechnung getragen. Lediglich im Feld (1) ist noch die Zahl der Vorhalter ausgewiesen"


    Damit sollte die Frage beantwortet sein.


    Na gut, damit lässt sich ja prima leben. Schliesslich sind ja nicht die Namen sondern die Anzahl der Vorbesitzer wichtig.


    Gruß,
    Joe

  • Muss ich jetzt zu meiner Zulassungsstelle und werde gezwungen mir neue Papiere ausstellen zu lassen ?
    Womöglich noch für Geld, was dann rausgeschmissen wäre ? :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von kingpin166
    Muss ich jetzt zu meiner Zulassungsstelle und werde gezwungen mir neue Papiere ausstellen zu lassen ?
    Womöglich noch für Geld, was dann rausgeschmissen wäre ? :flop:


    nö, wenn du eh n neuen Schein bekommen hättest (Haltwechsel, Umzug in anderen Zulassungsbezirk,...) dann wird dir n neuer ausgestellt, ansonsten darfst du deinen alten behalten bis einer der obigen Gründe zutrifft für den neuen.....


    Kurzum: für dein aktuelles Auto wirst du keinen neuen Schein bekommen, es sei denn du verlierst den alten oder ziehst in nen andren Zulassungsbereich.


    CU
    Dennis

  • jowe

    Zitat

    Na gut, damit lässt sich ja prima leben. Schliesslich sind ja nicht die Namen sondern die Anzahl der Vorbesitzer wichtig.


    Naja, mit dem konventionellen Brief konntest Du vor dem Autokauf einfach 'mal eben die Vorbesitzer anrufen: Name und Adresse, sowie Alter der Fahrzeughalter waren angegeben.
    Nicht nur dass man sieht in welcher Region (z.B. 500km vom Vorbesitzer entfernt beim Händler) das Auto gefahren wurde.
    Es ist manchmal wirklich wichtig, welche Infos einem die Vorbesitzer zu den Themen: Werkstattwartung, Pflege, Anhängerbetrieb, Unfälle, Reparaturen, Kurz-/Langstrecke etc. erzählen können. Der Händler kann immer viel erzählen.
    Auch der gehandelte Preis zwischen Autohändler und ehem. Besitzer kann recht interessant sein - als Verhandlungsgrundlage.

  • Zitat

    Original geschrieben von notch
    Naja, mit dem konventionellen Brief konntest Du vor dem Autokauf einfach 'mal eben die Vorbesitzer anrufen: Name und Adresse, sowie Alter der Fahrzeughalter waren angegeben.
    Nicht nur dass man sieht in welcher Region (z.B. 500km vom Vorbesitzer entfernt beim Händler) das Auto gefahren wurde.
    Es ist manchmal wirklich wichtig, welche Infos einem die Vorbesitzer zu den Themen: Werkstattwartung, Pflege, Anhängerbetrieb, Unfälle, Reparaturen, Kurz-/Langstrecke etc. erzählen können. Der Händler kann immer viel erzählen.
    Auch der gehandelte Preis zwischen Autohändler und ehem. Besitzer kann recht interessant sein - als Verhandlungsgrundlage.


    In der Praxis kommt das doch vor einem Kauf eigentlich selten in dieser Form vor. Oder hat dir ein Händler den Brief bei einem reinem Kaufinteresse schon mal kopiert? Das mag es sicherlich geben, ich habe es allerdings noch nie verlangt. :)
    Wenn du den Brief dann tatsächlich in Händen hast, um in dieser Ausgiebigkeit die Vorbesitzer zu studieren und zu kontaktieren - ist das Fahrzeug doch meist schon gekauft, oder?
    Dann kann es dir allerdings passieren, wie es mir ergangen ist, da wollte der Erstbesitzer (Privatmann) eines Benz, den ich bei einem Händler (Benz-Niederlassung) kaufte, mir telefonisch seine zurückbehaltenen Winterreifen auf Felgen zu einem Wucherpreis verkaufen - ich habe dankbar abgelehnt und per Fax den Verkäufer angefragt, wie er denn dazu käme, meine Adressdaten an den Vorbesitzer weiterzugeben... Eine Antwort dazu liegt bis heute bei mir nicht vor. :rolleyes:


    Gruß,
    Joe

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!