ZitatOriginal geschrieben von raix
Was zahlt man da eigentlich an Gebühren bei so einem Startgebot?
Unter € 10,- solange keiner drauf geboten hat...
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ZitatOriginal geschrieben von raix
Was zahlt man da eigentlich an Gebühren bei so einem Startgebot?
Unter € 10,- solange keiner drauf geboten hat...
ZitatOriginal geschrieben von Johnny B.
Unter € 10,- solange keiner drauf geboten hat...
IMHO falsch. Laut nachfolgender Quellen kosten Immobilien 1 bzw 2 EUR Einstellgebühr.
ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Ich denke jetzt ist auch dem hinterletzten klar, dass er mal wieder ne Show abzieht. Am besten verklagst du die Eulen auf des Nachbars Dach!
Verklagen kann nur die Staatsanwaltschaft, man kann hächtsten jemanden beklagen.
ZitatOriginal geschrieben von KX250
IMHO falsch. Laut nachfolgender Quellen kosten Immobilien 1 bzw 2 EUR Einstellgebühr.
Nach den mir bekannten derzeit gültigen Gesetzen der angewandten Mathematik gilt für die beiden von Dir genannten Zahlen folgendes:
1 < 10
2 < 10
Wo ist da in meiner Aussage etwas falsch? Oder geht es Dir darum, dass bei der Verwendung des Anzeigeformates keine Verkaufsprovision erhoben wird? Trifft das bei dieser Auktion etwa zu?
[edit]
Ja, es trifft zu - Somit ist meine Aussage also tatsächlich zu relativieren - die Nummer kommt auf jeden Fall ziemlich "billig" davon
[/edit]
ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Verklagen kann nur die Staatsanwaltschaft, man kann hächtsten jemanden beklagen.
Klugscheißer
ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Verklagen kann nur die Staatsanwaltschaft, man kann hächtsten jemanden beklagen.
OT:
Nö auch das nicht.
Die Staatsanwaltschaft klagt an.
Der Durchschittsbürger kann Klage erheben. (Die andere Partei ist dann die Beklagte.)
Verklagen ist ein umgangsprachlicher Begriff und beklagen gibt es in der Form gar nicht. Nachzulesen im Kommentar zu § 253 ZPO.
CH
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