JOYSTICK ZUM 4. MAL IN GARANTIEZEIT DEFEKT - WANDLUNG?
JOYSTICK ZUM 4. MAL IN GARANTIEZEIT DEFEKT - WANDLUNG?
Hallo,
da der Joystick meines K750i nun das vierte(!) Mal in Folge D E F E K T ist, würde ich gerne von einer Kaufwandlung gebrauch machen.
Da ich mit einer solchen Kaufwandlung allerdings noch keinerlei Erfahrungen gemacht habe, möchte ich kurz einmal anfragen, wie es sich Eures Erachtens verhält:
Das Mobiltelefon war eine "Vertragszugabe" und hat mich nur EINEN EURO gekostet.
Wenn ich den Vertrag nun wandle, auf welchen Betrag habe ich dann Anspruch? Auf die UVP des Herstellers? Auf den Zeitwert des Telefons?
Wer hat Erfahrungen?
Ich danke Euch
clio