Praxiserfahrung gesucht: Passagierrechte bei der Bahn

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Die Oberpfalzbahn von Schwandorf nach Furth im Wald über Cham fährt noch ziemlich lange in den Abend hinein.


    Aber nicht solange das man sie brauchen könnte.

  • Ich werde folgendes machen:


    Ich bewaffne ;) mich mit den Beförderungsbedingungen der Bahn, einem Ausdruck der Passagierrechte (Übernachtung, Taxikosten u.ä.) von Pro-Bahn, einer Verbindungsliste für den kommenden Morgen sowie meinem Presseausweis und bin damit (hoffentlich) bestens gewappnet, um im Falle eines Falles eine akzeptable Lösung zu erreichen. :)


    Ich vergaß zu erwähnen: Meine genannte Reise geht am 3. Oktober, also dem Tag der deutschen Einheit - deshalb halte ich die von mir befürchtete Konstellation auch nicht für ganz unwahrscheinlich. ;)



    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • frage:
    Ab welcher Verspätung hat man Ansprüche auf Erstattung,... ? unabhängig der Anschlussverbindungen?


  • Bin ich eigentlich der Einzige, der dieses Vorgehen für total bescheuert, weltfremd und kundenunfreundlich hält? Was soll denn so ein Müll?


    Da kann man ja eigentlich nur Absicht dahinter vermuten. Der Kunde wird von Pontius zu Pilatus geschickt und man hofft, dass er unterwegs die Lust verliert und auf seine Kohle verzichtet.

  • Der ganze Fall:


    Hinfahrt von hier nach Hamburg, am 04.10.2006 - schon bei der Abfahrt hatte der Regional"express" 10 Minuten Verspätung, die er dann souverän ausbaute in 18 Minuten (auf Ticket bestätigt). Wir hätten in Augsburg auf den ICE nur 7 Minuten gehabt...
    - Folge: Anschluss-ICE nach HH wurde verpasst. Wir wollten dann in Augsburg die Reservierungen auf den Folgezug (1h später) ändern, aber bei diesem war NICHTS mehr frei zu buchen, weder 1. Klasse noch 2. Klasse (ursprünglich gebucht). Also rein in den ICE, sich noch von einer Schaffnerin anmaulen lassen, und Platz suchen. Der ICE war rammelvoll, aber am Ende dann noch noch Glück im Unglück, 2er-Sitzplatz gerade noch gefunden. Ankunft in HH dann die Stunde später durch den verpassten ICE...


    Nun lachten wir drüber, im Heimweg klappts sicher... Naja, Irrtum...


    Rückfahr von HH heim, am 06.10.2006
    - erst ein IC, dann ab Göttingen ein ICE
    - von HH bis Göttingen lief im IC alles gut, Göttingen umsteigen in ICE
    - im ICE wurde irgendwas geändert, es gab keinen Wagen 3 mehr, nur 20er und 30er. Wurde laut diesmal wirklich freundlichem Personal vor paar Wochen geändert. - Klasse
    - ICE hat schon 5 Minuten Verspätung, diese baut er dann souverän in 38 Minunten bis Augsburg aus (auch auf Ticket bestätigt)
    - Folge wiederum: Anschluss-Regional"express" verpasst, wir hätten max. 13 Minuten gehabt.
    - somit dann statt 21:47 in Augsburg dann um 23:09 losgefahren, mit späterem Zug. Geplante Ankunftszeit dann im Heimatort 00:03. Geplant... Wurde dann wiederum 00:15


    Gesamtpreis war 254,20 EUR, zzgl. 2x6 EUR Reservierungsgebühren (waren 2 Personen).


    Bekomme ich somit einen Gutschein von 25,42 EUR, korrekt? (Gesamtpreis durch 2, da nur eine Fahrt zählt, davon 20%).


    Weiterhin dann doch in bar die 2x6 EUR, oder?


    Gibt es eine Möglichkeit den Gutschein in bar zu bekommen, oder aufs Konto? Ich fahre die nächsten 12 Monate nicht mit der Bahn, ehrlich gesagt auch keine Lust drauf. Den Link/Bericht oben habe ich gelesen, nach dem habe ich "Pech".


    Ist das wirklich so? Oder Schreiben an Bahn mit Chargeback der Kreditkarte?

  • Zitat

    Original geschrieben von Intruder
    Bin ich eigentlich der Einzige, der dieses Vorgehen für total bescheuert, weltfremd und kundenunfreundlich hält? Was soll denn so ein Müll?


    Da kann man ja eigentlich nur Absicht dahinter vermuten. Der Kunde wird von Pontius zu Pilatus geschickt und man hofft, dass er unterwegs die Lust verliert und auf seine Kohle verzichtet.


    bist nicht der einzige der die zerschlagung in einzelne geschäftsbereiche für total bekloppt hält....
    viele mitarbeiter sehen das genauso bescheuert weil es einfach bekloppt ist.....früher war eben alles doch besser als es noch ein staatsunternehmen war.... :rolleyes:

  • Also für die Hinfahrt gibt es schon mal keine Entschädigung im Rahmen der Passagierrechte da ein Nahverkehrszug Schuld am verpassten Anschluss war. Da der Nahverkehr von den Ländern bestellt wird und seitens der DB auch Vertragsstrafen bei Unpünktlichkeit fällig werden wäre eine Entschädigung der Fahrgäste sozusagen eine doppelte STrafe.


    Dass beim nächsten ICE keine Reservierung mehr möglich war ist nicht verwunderlich:
    1. Die Reservierungsdaten werden am Startbahnhof entweder ausgedruckt oder auf einem Datenträger gespeichert, nach der Abfahrt kann so also eigentlich nicht mehr reserviert werden. Ausnahme: Expressreservierung, hierfür steht aber nur ein relativ kleines Kontingent zu Verfügung
    2. Du hast geschrieben, dass du mit dem 882 gefahren bist, dieser fährt seit Monaten in der Regel nicht, statt dessen verkehrt der 2883 als ICE-T Doppeltraktion die nicht reservierbar ist.


    Das Reservierungsentgelt solltest du zurück erhalten da du die REservierung wegen dem verpassten Zug ja nicht nutzen konntest.


    Deine Rückfahrt kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen, ICE 883 verkehrt ebenso wie der 882 in der Regel nicht (Mangel an ICE 1 Triebzügen in Folge einiger Unfälle). Statt dessen gibt es den 2883 als ICE-T Doppeltraktion, auch diese verkehrt ab Hamburg, warum du da in Göttingen umgestiegen bist bleibt offen, aber egal...


    Dass es keinen Wagen 3 gibt ist klar, es fährt planmäßig ein anderer Ersatzzug. Die Verspätung kam wegen einer Signalstörung in Markt Bibart, wenn es dich tröstet: Ich wollte den 2121 nehmen der in Nürnberg auf deinen 2883 warten musste, insofern hatte ich auch 31 Minuten Verspätung.


    Ein Gutscheinanspruch entsteht ebenfalls nicht, da du im Fernverkehr nur 38 Minuten Verspätung hattest.
    Leider hast du völlig unerwähnt gelassen, dass die DB in deinem Zug kostenlose Getränke als keine Geste der Wiedergutmachung angeboten hat.


    Für eine Gutscheinkarte werden ausschließlich Reisegutscheine mit einer Gültigkeit von 12 Monaten ausgegeben, eine Barauszahlung ist nicht möglich.

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Da der Nahverkehr von den Ländern bestellt wird und seitens der DB auch Vertragsstrafen bei Unpünktlichkeit fällig werden wäre eine Entschädigung der Fahrgäste sozusagen eine doppelte Strafe.


    War mir bisher unbekannt... Aber richtig so! Wer massenweise uralte 218er-Diesel betreibt, die doppelt so alt wie ich sind nimmt Pannen billigend in Kauf... Zum Stichwort Umweltargument will ich bei denen gar nicht kommen... Ich sag nur schwarze Wolke!


    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Dass beim nächsten ICE keine Reservierung mehr möglich war ist nicht verwunderlich:
    1. Die Reservierungsdaten werden am Startbahnhof entweder ausgedruckt oder auf einem Datenträger gespeichert, nach der Abfahrt kann so also eigentlich nicht mehr reserviert werden. Ausnahme: Expressreservierung, hierfür steht aber nur ein relativ kleines Kontingent zu Verfügung


    War mir nicht bekannt, erwähnte der Mitarbeiter in Augsburg auch nicht wirklich. Aber egal!


    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    2. Du hast geschrieben, dass du mit dem 882 gefahren bist, dieser fährt seit Monaten in der Regel nicht, statt dessen verkehrt der 2883 als ICE-T Doppeltraktion die nicht reservierbar ist.


    geplant war der ICE682, der auch auf dem Fahrschein steht. Gefahren ist dann, lt. Auskunft der ICE882, und der Schaffnerstempel hat den Aufdruck 04.10-72-00882, oben ?618. Das war übrigens auch die äußerst pampige und undfreundliche Tussi!


    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Das Reservierungsentgelt solltest du zurück erhalten da du die Reservierung wegen dem verpassten Zug ja nicht nutzen konntest.


    Genau, das ganze in bar, denke ich. Die Sache ist hier für mich zumindest einfacher, Leistung nicht erbracht, nix Geld! Jedoch, Hinfahrt war die Reservierung futsch, Rückfahrt im IC klappte es noch (war 1/3 der Strecke), im ICE dann futsch. Bekomme ich dann die Reservierungskosten komplett zurück oder anteilig, d.h. z.B. 6+4 EUR?


    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Deine Rückfahrt kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen, ICE 883 verkehrt ebenso wie der 882 in der Regel nicht (Mangel an ICE 1 Triebzügen in Folge einiger Unfälle). Statt dessen gibt es den 2883 als ICE-T Doppeltraktion, auch diese verkehrt ab Hamburg, warum du da in Göttingen umgestiegen bist bleibt offen, aber egal...


    Also auf dem Stempel steht auf dem Fahrschein wiederum 00883, auch auf dem Bestätigungsstempel der Verspätung hat die Bahn-Frau Zugnr 883 angegeben, Datum 05.10. statt dem 06.10. Seltsamer Verein :D


    Göttingen umsteigen: keine Ahnung. Ich habe das auch gesehen, als wir in den ICE eingestiegen sind. Aber eine Frau fragte das einen Schaffner, der dann recht kurz und treffend antwortete, dass es ein Sparpreis 25 war und daher die Last auf mehrere Züge verteilt werden, wenn im ICE selbst große Auslastung herrscht. Die freundliche AW klang für mich zumindest plausibel.


    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Dass es keinen Wagen 3 gibt ist klar, es fährt planmäßig ein anderer Ersatzzug. Die Verspätung kam wegen einer Signalstörung in Markt Bibart, wenn es dich tröstet: Ich wollte den 2121 nehmen der in Nürnberg auf deinen 2883 warten musste, insofern hatte ich auch 31 Minuten Verspätung.


    Wo fährst Du? In der Lok oder Mitfahrer? Oder warum kennst Du Dich so gut aus?


    Die eigentlichen 18+38 Mintuen Verspätung ärgerten mich nicht wirklich so extrem, was eben ärgerlich war: Effektive Verspätung Hinfahrt ca. 1,5 Stunden, Rückfahrt dann ebenfalls 1,5 Stunden. Im Endeffekt dann 3 Stunden, die futsch waren.


    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Für eine Gutscheinkarte werden ausschließlich Reisegutscheine mit einer Gültigkeit von 12 Monaten ausgegeben, eine Barauszahlung ist nicht möglich.


    schade... Mich hätte es eben nur interessiert, ob das rechtlich OK ist mit diesen Gutscheinen. Oft ist es auch so, dass Unternehmen gezielt nur Gutschriften anbieten, obwohl dem Kunden eine Rückzahung zustehen würde. Mir fehlt die Lust wieder mit dem Zug zu fahren. Für 250 Flocken kann ich auch gleich fliegen, wäre dann auch schneller gewesen. Daher wird der Gutschein wohl ein Fall für ebay werden. Außer Du hast Bedarf für diesen, vergünstigt natürlich.


    Und zu guter letzt: Wir hatte noch mit einem anderen Fahrgast gesprochen, der über den 883 auch gemosert hat, dass dieser fast nie ohne Verspätung fährt. Anscheinend kein Einzelfall.


    Zu Deiner identifikation, es waren meines Wissens beides ICE3, da alle Steckdosen in der 2. Klasse hatten. Hinfahrt unter dem Tischabfalleimer, Rückfahrt zwischen den Sitzen.


    Und: DANKE für die ausführliche und rasche Beantwortung!!! :) :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von maestro
    War mir bisher unbekannt... Aber richtig so! Wer massenweise uralte 218er-Diesel betreibt, die doppelt so alt wie ich sind nimmt Pannen billigend in Kauf... Zum Stichwort Umweltargument will ich bei denen gar nicht koppen... Ich sag nur schwarze Wolke!


    gut das diese "uralt" gerätschaften so instandgehalten werden wie am ersten tag ;)


    vorallem wenn man mal logisch die ganze kette betrachtet sind disel-loks sogar wirtschaftlicher und ökologischer als e-loks :D:D:D:D

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