Oder vielleicht die 16 Seiten Thread mal überfliegen...
Wann lohnt sich ein Firmenwagen?
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mit gehaltsumwandlung ist gemeint, wenn du keinen firmenwagen hattest, dass ein teil dann für das auto umgewandelt wird (1%).
im umkehrschluss kannst du bei einer rückgängigmachung nicht mit mehr rechnen als eben auch diese 1%. schau auf deine gehaltsabrechnung, da steht die fahrzeugnutzung drauf. damit kannst du dann deinen neuen nettolohn ausrechnen.alles andere als dieser betrag wäre eine gehaltserhöhung und kommt auf deinen chef an, ob er das macht.
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Bei meiner Mitarbeiterin rechnen wir das über die 1% Regelung ab.
Ergebnis: 1 % des Fahrzeugneupreis komtm auf ihr Gehalt obenauf, da gehen SV-Beiträge und Steuern ab und unten wird der Komplettbetrag wieder abgezogen. Letztlich hat sie dadurch einen mittleren zweistelligen Betrag weniger netto als vorher und dafür ein neues Auto (Kleinwagen) vor der Tür stehen, bei dem sie nur Spritkosten und Waschanlage selbst zahlt.
Hätte sie sich den Wagen selbst gekauft und finanziert wäre sie bedeutend teurer gekommen. Man sollte sich das also vorher genau durchrechnen und auch prüfen wie sicher der eigene Job ist. Fällt der nämlich weg ist auch sofort das Auto weg. Hatte ich zu meiner Zeit als Angesteller auch mal erleben dürfen.
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Guts Neues allen Dienstwagenfahrern!
Moin zusammen!
Auto ist da, wenn auch nicht das gewünschte...
Es ist ein bereits vorhandener Passat, diesen hat die Firma vor 3 Jahren gekauft.
Im Augenblick ist es ein Poolfahrzeug, dieses soll ich jetzt übernehmen.
Ich möchte ein Fahrtenbuch führen.Wie wirkt sich das jetzt steuerlich aus?
Als "Wert" ist dann wohl der Abschreibungswert anzugeben.
Ich habe gelesen , daß Firmenwagen auf 8 Jahre abschreibbar sind.
Hängt das jetzt also davon ab wie hier in der Firma damit umgegangen wird?"Meine" Kosten setzten sich dan wie folgt zusammen:
+ Abschreibungskosten
+ Tatsächlicher Aufwand (Steuer, Sprit, Versicherung, Reparatur,...)
= Summe
Davon meinen %ualen KM-Anteil.
Oder?Was ist wenn ein anderer Mitarbeiter der Firma den Wagen "mal kurz" (dienstlich!) braucht (z.B. um auf die Post o.ä.) zu fahren?
Einfach ins Fahrtenbuch eintragen und gut ist?
Hab ich dadurch (finanzielle) Nachteile?
Die Gesamtkosten im Laufe des Jahres steigen dadurch natürlich, gleichzeitig wird mein Anteil an privaten Fahrten (der sich ja im Enddefekt nur auf mich und meinen Geldbeutel auswirkt) immer kleiner. Oder?Sonstige Tipps?
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Re: Guts Neues allen Dienstwagenfahrern!
Hallo,
ZitatOriginal geschrieben von eisi
Sonstige Tipps?
Spreche am besten mit der Buchhaltung bei euch, die können dir das besser vorrechnen und erklären. Dieser Abschreibungsposten gefällt mir nicht, Firmenfahrzeuge werden im Normfall geleast, weil es sich so besser abschreiben lässt und der Wagen nach 3 Jahren ausgetauscht wird.Der Regelsatz ist 0,01x Neuwagenpreis + 0,003 x km des Arbeitsweges einfach x Neuwagenpreis = steuerlicher Vorteil, was dir rechnerisch aufs Gehalt drauf geschlagen und die Steuer von berechnet wird
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Re: Re: Guts Neues allen Dienstwagenfahrern!
ZitatOriginal geschrieben von Tuxracer
Dieser Abschreibungsposten gefällt mir nicht, Firmenfahrzeuge werden im Normfall geleast, weil es sich so besser abschreiben lässt und der Wagen nach 3 Jahren ausgetauscht wird.
Glaub mir, mir auch nicht...
Ist aber nun mal so.Der Rest ist mir bekannt.
Die Firma rechnet erst mal nach der 1%-Regel ab, ich führe Parallel ein Fahrtenbuch und rechne damit mit dem Finanzamt ab. Dazu brauche ich aber die Abschreibungskosten!
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PKW wird auf 6 Jahre abgeschrieben.
Im Anschaffungsjahr x/12, 5 Jahre 12/12 u. i. letzten Jahr den Rest 12-x/12zB. Anschaffung im Mai/07 für 07 8/12 u.i.letzen Jahr 5/12.
Brauchst jetzt nur noch den Kaufpreis und das wars.Afa-Tabelle BMF (Auszug)
4 Fahrzeuge
4.1 Schienenfahrzeuge 25
4.2 Straßenfahrzeuge
4.2.1 Personenkraftwagen und Kombiwagen 6
4.2.2 Motorräder, Motorroller, Fahrräder u.ä. 7
4.2.3 Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Kipper 9
4.2.4 Traktoren und Schlepper 12
4.2.5 Kleintraktoren 8
4.2.6 Anhänger, Auflieger, Wechselaufbauten 11
4.2.7 Omnibusse 9
4.2.8 SonderfahrzeugeGP
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Hi,
ich verstehe noch nicht, warum du die Abschreibungskosten für den Betriebs-PKW brauchst?!
In deiner Einkommensteuererklärung wird das Fahrzeug berücksichtigt, indem du die Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend machst.
Gruß
ChrisO2 -
Zitat
Original geschrieben von peeck
PKW wird auf 6 Jahre abgeschrieben.
Laut Urteil des BFH eben nicht, siehe link oben.ZitatOriginal geschrieben von ChrisO2
ich verstehe noch nicht, warum du die Abschreibungskosten für den Betriebs-PKW brauchst?!In deiner Einkommensteuererklärung wird das Fahrzeug berücksichtigt, indem du die Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend machst.
Bei der Abrechnung nach Fahrtenbuch mußt du ja die"tatsächlich anfallenden Kosten" des PKW berücksichtigen. Der PKW an sich stellt aber ja auch einen Wert dar (nicht nur daß was er nachfolgend an Kosten verursacht wie Benzin, Steuer, etc. pp.)! Dieser wird durch die Abschreibung abgebildet!
Bei der 1% Regel ist das bereits drin, bei Leasingwagen entspricht es der Leasingrate.
Siehe meine Aufstelllung oben.Daher macht es auch einen Unterschied ob auf 6 oder 8 Jahre abgeschrieben wird, letzeres ist (für alle) nämlich billiger.
Den zweiten Teil von dir verstehe ich nicht, und zwar deshalb nicht, weil es mit meiner Fragestellung nichts zu tun hat. Daß dem so ist ist mir bekannt!
Was mich generell "wundert":
Hier scheinen ja doch einige einen Firmenwagen zu haben. Ist denn keiner von der Regel: Gekauftes Fahrzeug & Fahrtenbuch betroffen?
Dann wäre das ja relativ schnell geklärt!? :top:Ich muß mich übrigens mal selbst zitieren:
ZitatOriginal geschrieben von eisi
Die Firma rechnet erst mal nach der 1%-Regel ab, ich führe Parallel ein Fahrtenbuch und rechne damit mit dem Finanzamt ab.
Laut Lohnsteuerbüro der Firma wäre eine bessere Möglichkeit 3 Monate nach der 1% Regel abzurechnen, dann die tatsächlichen Kosten laut Fahrtenbuch zu nehmen. Einen Durchschnit zu bilden und den Rest vom Jahr nach diesem Wert abzurechnen.
So wäre es für die Firma relativ einfach, da sie immer den selben Wert angiebt, und ich hätte weniger Abzüge, als wenn sie immer nach der 1% Regel abrechnen.
Daß am Ende vom Jahr eine Gesamtabrechnung gemacht wird ist eh klar und bleibt so, egal wie unterjährig gereechnet wird. -
Zitat
Original geschrieben von eisi
Was mich generell "wundert":
Hier scheinen ja doch einige einen Firmenwagen zu haben. Ist denn keiner von der Regel: Gekauftes Fahrzeug & Fahrtenbuch betroffen?
Dann wäre das ja relativ schnell geklärt!? :top:Doch ich, aber halt in der Schweiz 0,8% Listenpreis exkl. Steuer
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