Wann lohnt sich ein Firmenwagen?

  • Zitat

    Original geschrieben von t-tommy1
    An welcher Stelle und wozu willst Du denn Entfernungspauschalen eintragen?


    Gruß


    Tommy


    Das habe ich mich auch gerade gefragt.
    Im Prinzip hat er doch schon Glück das er die wöchentliche Fahrt zum AG nicht versteuern muss, aber jetzt irgendeine Entfernungspauschale anzusetzen wäre ja richtig dreist...

  • Zitat

    Original geschrieben von Cheesy
    Folgender Sachverhalt: ich fahre einen Dienstwagen, mein Büro bei meinem AG ist allerdings nicht meine regelmäßige Arbeitsstätte, da ich weniger als einen Tag in der Woche (bzw. weniger als 46 Tage im Jahr) im Büro bin. Ich bin die meiste Zeit beim Kunden unterwegs. Deswegen entfällt die 0,03% Regelung. Wie kann ich das aber auf der Steuererklärung angeben? Wenn ich dort die normalen Entfernungspauschalen eintrage, kommen irgendwelche exorbitanten Summen aus. Ich möchte aber keine Falschangaben machen. :confused:


    Angeben ist weniger das Problem, als dass es akzeptiert wird. Kenne es von Leuten die davon betroffen waren eigentlich so, dass es erstmal immer abgelehnt wurde und man "Nachweise" sehen wollte. Was sich AFAIR dann klären ließ, weil sie eh 4-5 Tage die Woche im Ausland waren (fliegenderweise).
    Ich würde direkt beim Finanzamt nachzufragen ob und welche Nachweise mitgeliefert werden sollen (und dabei dann auch fragen wie die Angaben in der Erklärung korrekterweise gemacht werden).

    "That's not a hair question. I'm sorry." - 01/31/07 - Never forget!

  • Zitat

    Original geschrieben von Sencer
    Angeben ist weniger das Problem, als dass es akzeptiert wird.


    Sicher wird es akzeptiert - als Betriebsausgabe :p


    § 9 Werbungskosten:


    (1) Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.


    > Aufwendungen gab es nicht, also gibt es nichts anzusetzen.


    (2) Keine Werbungskosten sind die Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und für Familienheimfahrten.Zur Abgeltung erhöhter Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte......


    > erhöhte Aufwendungen gab es auch nicht, regelmäßige Arbeitsstätte gibt es nicht, also gibt es nichts anzusetzen und selbst wenn, wären es keine Werbungskosten


    >> es sind also Reisekosten Vgl hier den letzten Absatz auf Seite 1



    Zum Thema Flug:
    "...Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung nach § 3 Nr. 32; in diesen Fällen sind Aufwendungen des Arbeitnehmers wie Werbungskosten anzusetzen..."


    > da der AG den Flug bezahlt gibt es keine Aufwendungen seitens des AN, also auch nichts anzusetzen

  • Wie gesagt, es geht mit nicht darum, dass ich irgendwie Geld vom Finanzamt haben will (ich musste ja schliesslich auch nichts dafür zahlen, mal abgesehen von der 1%-Versteuerung des geldwerten Vorteils). Aber irgendwas muss ich doch bei den Fahrten zur Arbeit angeben, oder nicht?
    Ich habe jetzt einfach mal im Anschreiben auf den Tatbestand hingewiesen und jetzt warte ich ab, was das Finanzamt daraus macht.


    CU, Cheesy

  • Zitat

    Original geschrieben von Cheesy
    Aber irgendwas muss ich doch bei den Fahrten zur Arbeit angeben, oder nicht?


    Nein, darum geht es ja. Man gibt dort nur etwas an, wenn am etwas steuermindernd geltend
    machen möchte. Das willst/darfst Du nicht und somit ist dort auch nichts anzugeben.


    Gruß


    Tommy

  • Ich erlaube mir mal den Thread wieder auszugraben... ;)


    Besteht die Möglichkeit (daß die Firma) völlig unterschiedlich Leasingangebote bekommt, wenn sie bei unterschiedlichen Firmen das exakt gleiche Fahrzeug anfragt?
    Eigentlich ja nicht unlogisch, nur mir nicht ganz klar, da noch nie in der Situation gewesen... ;)
    Dann wäre es ja schlauer bei mehreren Firman nachzufragen, um für eine festgelegte maximale Leasingrate (wie es ja meistens bei Firmenwagen ist) das "bessere" Auto zubekommen, oder?
    Statt sich nur im Autohaus vor Ort ein Angebot geben zu lassen!?


    Bsp:
    Mögliche Leasingrate: 500€


    Auto A kostet vor Ort: 480€
    Auto A kostet woanders: 400€
    Auto B kostet vor Ort: 620€
    Auto B kostet woanders: 495€


    Dann wärs ja blöd "vor Ort" den "schlechteren" Wagen zu nehmen?
    V.a. wenn die großen (hier schon erwähnten) Leasingfirmen eh nur wieder bei mHändler vor Ort bestellen würden... ;)


    Gibts dazu Erfahrungswerte/ Empfehlungen?
    :top:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Da die Leasingfahrzeuge i.d.R. nicht über die Autohäuser selbst sondern von der hinter dem Hersteller stehenden LeasingBank gehalten werden, geben diese i.d.R. auch die Raten vor, so dass keine größeren Abweichungen - zumindest bei "Neubestellungen" zu erwarten sind.


    Anders kann es aussehen, wenn man sich für ein Fahrzeug entscheidet was so schon fertig beim Händler steht, dort haben die Autohäuser eher die Möglichkeit noch was an der Rate etc. zu machen.

  • Es gibt auch massig Leasingunternehmen, die selbst beim Hersteller einkaufen und verleasen. ALD, ASL, Sixt usw.


    Aber wenn man AN ist kann einem die Rate auch Banane sein, steuerlich entscheidend ist so oder so der Listenpreis, nicht die Rate.

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Ich erlaube mir mal den Thread wieder auszugraben... ;)


    Besteht die Möglichkeit (daß die Firma) völlig unterschiedlich Leasingangebote bekommt, wenn sie bei unterschiedlichen Firmen das exakt gleiche Fahrzeug anfragt?



    Logisch ist das so. Als ich damals noch die Firma in Deutschland hatte, kamen die guenstigen Angebote von der Sparkassen Leasing inkl. Versicherung und Sixt. Mal Sonderangebote vom Hersteller (Herstellerbank) angesehen. Aktuell bekommt man zB einen 730d fuer rund 800 Euro / Monat, bei 30k im Jahr Laufleistung.


    Hatte damals zum Schluss 2 AMG ueber die Sparkassenleasing. Die haben nur etwas ueber 1.000 Euro gekostet (je Fahrzeug). Die Leasingfirma vermittelt den Wagen von einem Autohaus. Musste nur sagen welche Karre, dann kam Post ich solle das Auto beim Haendler XYZ am xyz abholen, fertig.


    Wer gute Kontakte, oder guter Kunde ist, der bekommt sehr gute Angebote aktuell vom Sixt Langzeitmiete (Miete, nicht Leasing) hat den Vorteil, keine Wartungskosten, keine Versicherung, nur Sprit.




    Alle Preise netto.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Da die Leasingfahrzeuge i.d.R. nicht über die Autohäuser selbst sondern von der hinter dem Hersteller stehenden LeasingBank gehalten werden, geben diese i.d.R. auch die Raten vor, so dass keine größeren Abweichungen - zumindest bei "Neubestellungen" zu erwarten sind.


    Zitat

    Original geschrieben von mb001
    Logisch ist das so.


    :confused: ???

    Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Aber wenn man AN ist kann einem die Rate auch Banane sein, steuerlich entscheidend ist so oder so der Listenpreis, nicht die Rate.


    Na ja, nicht ganz würd ich sagen! ;)
    Siehe mein Beispiel oben!
    Wenn ich bei Leasingfirma B ein besseres Angebot bekomme als bei Firma A, kann ich mir für die Differenz ja z.B. Sonderausstattung in die Karre packen! ;)
    Oder hab ich da jetzt nen Denkfehler?

    Zitat

    Original geschrieben von mb001
    Wer gute Kontakte, oder guter Kunde ist, der bekommt sehr gute Angebote aktuell vom Sixt Langzeitmiete (Miete, nicht Leasing) hat den Vorteil, keine Wartungskosten, keine Versicherung, nur Sprit.


    Das mußt du mir genauer erklären, was ist der Unterschied zum "richtigen" Leasing? Was ist bersser, was schlechter?

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