OK, ich sehe vielleicht hatte ich mich missverständlich ausgedrückt - der Punkt ist ja der, dass der AN bei uns eine Tankkarte hat und damit theoretisch zu jedem Zeitpunkt tanken kann - wenn ich nun aber auf meiner weiter vorne (als extrem übertriebenes Beispiel!) 1600km Tour die Firmentankkarte verwende betreibe ich nach wie vor Steuerhinterziehung (sofern ich es nicht angebe), egal ob 1% Regel oder nicht. Jetzt richtig verstanden?
Wenn ich hingegen selbst tanke dann darf ich die 1600 aber zurücklegen, weil mir durch die 1% Regelung die _Nutzung_ auch abseits meines Weges von und zurück zur Firma gestattet ist. Strenggenommen müsste ich aber selbst den Weg zum Supermarkt und zurück (um mal ein realistischeres Beispiel als die Urlaubsreise zu bringen) beim Finanzamt angeben.